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Drucksache - VIII-1358
Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen: Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich mit dem Ziel der Feststellung des Denkmalstatus für die die historischen Erbbegräbnisstätten auf dem öffentlichen Friedhof IX in Französisch an das Landesdenkmalamt zu wenden und die Aufnahme dieser in die Denkmalliste zu erwirken.
Begründung:Durch die Abriss- und Umbauarbeiten auf dem städtischen Friedhof IX im Ortsteil Französisch Buchholz sind große Teile der kulturell und historisch wertvollen Erbbegräbnisstätten der Gründerväter des Dorfes/Ortsteils entlang der Friedhofsmauer an der Mühlenstraße beschädigt und zum Teil vollständig zerstört worden. Durch bürgerschaftliches Engagement ist es gelungen zumindest Teile dieser Anlagen vor dem vollständigen Abriss zu bewahren. Diese für den Ortsteil und auch weit darüber hinaus bedeutsamen und identitätsstiftenden Objekte gilt es zu bewahren und ihnen einen entsprechenden Schutzstatus zu verleihen. Die 1893 auf diesem Friedhof errichtete Kapelle findet sich bereits in der Denkmalliste des Landes Berlin unter der Nummer 09050613. Abbildungen der Erbbegräbnisstätten vor Abriss:
Zur historischen Einordnung der Erbbegräbnisstätten auf diesem Friedhof:
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