Drucksache - VIII-1332  

 
 
Betreff: Handlungsmöglichkeiten im Schlosspark-Kiez erhalten – Schaffung irreversibler Tatsachen verhindern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.12.2020 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.05.2021 
41. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
01.09.2021 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.02.2022 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 37. BVV
Änderungsantrag CDU 37. BVV
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag SPD+ Linke 37. BVV
VzK§13BezVG BA, ZB 41. BVV am 05.05.2021
VzK§13BezVG BA, ZB Anlage 1 41. BVV am 05.05.2021
VzK§13BezVG BA, ZB Anlage 2 41. BVV am 05.05.2021
VzK§13BezVG BA, ZB 43. BVV am 01.09.2021
VzK§13BezVG BA, SB 4. BVV am 16.02.2022

Siehe Anlage

 


 

Bezirksamt Pankow von Berlin

 2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-1332

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Handlungsmöglichkeiten im Schlosspark-Kiez erhalten Schaffung irreversibler Tatsachen verhindern

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 37. Sitzung am 09.12.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1332

„Das Bezirksamt wird ersucht,

  •  in Umsetzung des BVV-Beschlusses VIII-1272, Klimafreundlicher Schlosspark-Kiez – verbindliche Bauleitplanung für Pankow!“, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohnen) unverzüglich gemäß § 5 des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AGBauGB) die Planungsabsicht der Aufstellung eines Bebauungsplans mitzuteilen,
  •  das Baugesuch der Gesobau gemäß § 15 Baugesetzbuch (BauGB), zur Sicherung der Bauleitplanung sowie der lfd. Verständigungsgespräche aus dem BVV-Beschluss VIII-1177 „Verdichtung in Pankow sozial- und klimaverträglich gestalten!“, zurückzustellen,
  •  die Bearbeitung der seitens der Gesobau im Zusammenhang mit dem Baugesuch beantragte Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 5 der Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVo Bln) zur Baumfällung auszusetzen.“–

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat mit dem 1. Zwischenbericht der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) auf ihrer 41. Tagung am 05.05.2021 zur Kenntnis gegeben, dass die Mitteilung der Planungsabsicht, für einen Teilbereich des so genannten Schlosspark-Kiezes einen Bebauungsplan aufzustellen, der bestehende Grün- und Freiraumstrukturen sichert, erfolgt ist.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW) hatte in Reaktion auf die Mitteilung der Planungsabsicht gemäß § 5 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) mit Schreiben vom 15.03.2021 aus mehreren Gründen dringende Gesamt­interessen Berlins geltend gemacht, weswegen das Bebauungsplanverfahren gemäß
§ 6 Abs. 2 i. V. m § 7 AGBauGB durchzuführen ist.

Mit Beschluss des Bezirksamtes Pankow von Berlin vom 27.04.2021 ist das Verfahren für den Bebauungsplan 3-88 B (Am Schloßpark) eingeleitet worden. Die Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin erfolgte am 07.05.2021, Seite 1702. Die BVV hat den Aufstellungs-beschluss und die damit verfolgten Ziele und Zwecke ebenfalls auf ihrer 41. Tagung am 05.05.2021 mit Drucksache VIII-1484 zur Kenntnis genommen.

Im Ergebnis der Unterrichtung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW) über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 3-88 B und die Absicht, des Bezirks Pankow gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) eine Veränderungssperre für die Grundstücke Am Schloßpark 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, Ossietzkystraße 24, 26; Kavalierstraße 27, 29; Ossietzkystraße 28; Kavalierstraße 19D, 19E, Ossietzkystraße 16, 18, 20; Ossietz­kystraße 12, 14, Wolfshagener Straße 69, 71 zu erlassen, hatte SenSW mit Schreiben vom 20.05.2021 den Erlass einer Veränderungssperre für die o. g. Grundstücke der GESOBAU AG auf der Grundlage § 13 Abs. 1 Satz 2 (2. HS) AGBauGB untersagt. Eine Zurückstellung des Baugesuchs der GESOBAU AG vom 27.10.2020 nach § 15 BauGB ist daher nicht erfolgt.

Die GESOBAU AG hatte mit Klageschrift vom 21.04.2021, beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen das Bezirksamt Pankow von Berlin mit dem Antrag, „Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin gemäß ihres Antrags vom 26.10.2020 eine Baugenehmigung für den Neubau von zwei Wohngeuden auf dem Grundstück Am Schlosspark 4-16, Kavalier­straße 19D-E, Ossietzkystraße 12-20, 24-26, Wolfshagener Straße 69-71, zu erteilen“ erhoben. Das Bezirksamt Pankow von Berlin ist der Klage mit der Begründung entgegen­getreten, dass das beantragte Vorhaben sich nicht gemäß § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Es fanden zwischen Juni und August 2021 mehrere Gespräche zwischen dem Stadt­entwicklungsamt Pankow, der SenSW WBL und ehem. Abt IIC, auf denen die kontroversen Positionen zu den Zielen des Bebauungsplans 3-88 B „Am Schloßpark“, zu den im StEP Wohnen 2030 formulierten Entwicklungszielen sowie zur Genehmigungsfähigkeit des durch die GESOBAU AG einreichten Bauantrags nach geltendem Recht (§ 34 BauGB) diskutiert wurden, statt. Erörtert wurde außerdem die Absicht des Bezirkes Pankow von der Rück­auflassung einer Teilfläche des Grundstücks Ossietzkystraße 12, 14, Wolfshagener Straße 69, 71 zu Gunsten eines öffentlichen Spielplatzes Gebrauch zu machen.

Der letzte Termin fand am 20.08.2021 statt.

Die GESOBAU AG hat die Klage im Verwaltungsstreit VG 13 K 146/21 zurückgenommen.

Nach dem am 23.08.2021 bei Gericht eingegangenen Schreiben, wurde das Verfahren mit Beschluss der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts vom 24.08.2021 eingestellt.

Mit Anwaltsschreiben vom 04.10.2021 an das Stadtentwicklungsamt Pankow von Berlin, Fachbereich BWA, hat die GESOBAU AG den Antrag vom 26.10.2020 auf vereinfachte Baugenehmigung 26. WHG_3092 Neubau von zwei Wohngebäuden AZ. 1140-2020-8285-StadtBWA 114 zurückgenommen.

Das Ersuchen die Bearbeitung der seitens der GESOBAU AG im Zusammenhang mit dem Baugesuch beantragten Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 5 der Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVo Bln) zur Baumfällung auszusetzen.“ ist mit der Rücknahme des Bauantrags durch die GESOBAU AG obsolet. Sollten die Planungen bzgl. Des Nachverdichtungsvorhabens durch die GESOBAU wieder aufgenommen werden, wird hierzu im Rahmen der Drucksache VIII-0846 berichtet.

Wir bitten, die Drucksache VIII-1332 damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung und
rgerdienste

 

 

 

 
 

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