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Drucksache - VIII-1256
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
2. Zwischenbericht |
Frühwarnsystem für stadtentwicklungspolitsch bedeutsame Vorhaben |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 35. Sitzung am 22.09.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1256 –
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, die sog. Bauliste ab sofort mit folgenden Maßgaben zu erstellen und zu übergeben:
- Die Bauliste wird jeweils spätestens zum 15. des Monats an die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen übergeben.
- Die Bauliste wird fortgeführt, d.h. sie wird monatlich um alle Anträge auf Bauvorbescheid und Baugenehmigung die den bisherigen Kriterien entsprechen (Neubauvorhaben nach §§ 63/64 der BauO Bln, ab 7 WE, Umbau und Nutzungsänderungen von Gewerbebauten ab 400 m², Sanierungsvorhaben in Wohnhäusern bzw. Wohnanlagen ab 150 WE sowie Vermerken zu sanierungs- oder erhaltungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalten, Neubau von Gewerbeflächen, inkl. Handel, Büronutzung, öffentliche und private Dienstleistungen ab 400 m² Geschossfläche sowie aller Sonderbauten nach Maßgabe des § 2 Abs. 4 Nr. 1 bis 5, 7, 9 – 12) und im vergangenen Monat aufgelaufen sind, ergänzt.
- Die Bauliste ist grundsätzlich als xlsx-Datei nach der anliegenden Vorlage zu erstellen und zu übermitteln (Ergänzung der Spalten „Index“, „Datum Unterlagen vollständig“, „Datum Fristablauf“ sowie des Autofilters).
- Die beantragten Bescheide und Genehmigungen sind ihrem Inhalt nach unmissverständlich zu beschreiben und absteigend nach der Spalte „Datum Posteingang“ zu sortieren.
- Die Bauliste enthält in einem zweiten Tabellenblatt „Abgeschlossenheitsbescheinigungen“ fortlaufend die Liste der erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigungen mit Hinweis auf die Vorgangsnummer (Index) im Tabellenblatt „Vorbescheide & Baugenehmigungen“.
- Die Bauliste ist in den wöchentlichen Jours fixes der Gruppe Einzelvorhaben zu thematisieren. Hier wird dezidiert abgefragt, ob es Anträge auf Bauvorbescheid oder Baugenehmigung gibt, die den vorliegenden Kriterien entsprechen.
Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird weiterhin ersucht, unter Federführung der Abteilung für Stadtentwicklung und Bürgerdienste die BVV und ihre Gremien über Planungen mit stadtentwicklungspolitischer Bedeutung umgehend auch über die Bauliste hinaus zu unterrichten. Für die Begriffsdefinition „stadtentwicklungspolitisch bedeutsam“ legt das Bezirksamt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen zur nächsten Sitzung einen Entwurf vor, der dann vom Ausschuss diskutiert und per Beschluss zur verbindlichen Definition für das Handeln des Bezirksamtes erklärt wird.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zum Thema Bauliste – wöchentlicher Jour fixes:
Wie bereits im 1. Zwischenbericht vom 24.11.2020 berichtet wurde, ist eine ergänzende Befassung des Fachbereiches Stadtplanung, Gruppe 2 Bauberatung/Einzelvorhaben mit der Bauliste nicht sinnvoll.
Stattdessen werden ab voraussichtlich Mitte August 2021 ergänzend zu der Auswahl der Antragseingänge anhand der bereits bestehenden Kriterien durch die BWA ergänzend die Tagesmeldungen sämtlicher Antragseingänge durch die Arbeitsgruppe Bauberatung/Einzelvorhaben auf eine ggf. bestehende städtebauliche Bedeutung anhand der Vorhabenbenennung überprüft. Dies soll insbesondere auch deshalb erfolgen, da in der Vergangenheit vereinzelt städtebaulich bedeutsame Vorhaben nicht auf der Bauliste erschienen sind. Mit einer ergänzenden frühzeitigen Prüfung durch den FB Stadtplanung soll die Wahrscheinlichkeit erhöht werden, dass ergänzend zu den bestehenden Kriterien aus dem Blickwinkel des FB Stadtplanung städtebaulich bedeutsame Vorhaben zu einem sehr frühen Zeitpunkt erkannt werden.
In diesem Zusammenhang wird jedoch darauf hingewiesen, dass dies nur ein ergänzender Kontrollmechanismus sein kann. Es ist ungeachtet dessen nicht vollständig auszuschließen, dass vereinzelt städtebaulich bedeutsame Vorhaben übersehen werden, zumal eine vertiefende Befassung mit den Vorhaben zu diesem frühen Zeitpunkt nicht zu leisten ist. Andererseits ist es möglich, dass als städtebaulich bedeutsam gemeldete Vorhaben, es dann tatsächlich doch nicht werden.
Unabhängig dessen, siehe erster Zwischenbericht, soweit es um die - in der Drucksache genannten - Kriterien der „stadtentwicklungspolitisch bedeutsamen“ Vorhaben geht, steht das Stadtentwicklungsamt weiterhin in Diskussion zur verbindlichen Definition der Kriterien.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn
| Vollrad Kuhn |
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