Drucksache - VIII-1244  

 
 
Betreff: Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Bauvorhaben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.09.2020 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
09.12.2020 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
20.01.2021 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (per Livstream zu verfolgen unter: https://www.youtube.com/channel/UCt4uaISaAWcRCzrsocY2LrQ) mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.02.2022 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
16.03.2022 
Fortführung der 4. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 35. BVV am 30.9.2020
2. Ausfertigung Antrag Linksfraktion, 35. BVV am 30.9.2020
Ausfertiung nach Beschlussfassung Antrag Linke und CDU 35. BVV am 30.09.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 37. BVV am 09.12.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 38. BVV am 20.01.2021
Berichtspflicht BA März 2021
Berichtspflicht BA Juni 2021
Berichtspflicht BA August 2021
Berichtspflicht BA Dezember 2021
VzK§13BezVG BA, SB 4. BVV am 16.02.2022
VzK§13BezVG BA, SB Fortführung der 4. BVV am 16.03.2022

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

. Januar 2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-1244

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Bauvorhaben

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 35. Sitzung am 30.09.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII- 1244

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, den Bericht des zeitweiligen Ausschusses zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen (VI-1102, VI-1181, VI-1319, VI-1350) zur Kenntnis zu nehmen und die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zu einer Grundlage seiner Arbeit zu machen.

Insbesondere fordert die BVV das Bezirksamt dazu auf:

  • Verhaltens- und Verfahrensregeln zu erarbeiten bzw. zu überprüfen, in denen u.a. verbindlich geregelt wird, wer federführend Gespräche mit Vorhabenträgern mit welcher Zielsetzung führt. Dazu sind Richtlinien für die Kommunikation mit Bauprojektträgern zu erstellen. Diese Richtlinien sollten neben rechtlich abgesicherten Sprachregelungen, chronologische wie hierarchische Vorgaben enthalten. Insbesondere sollte klar geregelt werden, wer auf welcher Ebene welche Art von Zusagen gegenüber Vorhabenträgern treffen bzw. kommunizieren darf.
  • die entscheidenden Ergebnisse jeglicher Kommunikation zwischen Mitarbeiter*innen des Amtes oder eines Mitgliedes des Bezirksamtes und Vorhabenträger*innen zur Vermeidung von Missverständnissen und einer späteren Nachvollziehbarkeit zu dokumentieren.
  • r eingehende Bauanträge eine verbindliche Bearbeitungsfolge festzulegen, die sicherstellt, dass ein kontinuierlicher und unmittelbarer Austausch zwischen Bearbeitungs- und Leitungsebene stattfinden kann.
  • sicher zu stellen, dass sämtliche Vorhaben mit stadtentwicklungspolitischer Bedeutung (siehe hierzu die Drucksache „Frühwarnsystem für stadtentwicklungspolitisch bedeutsame Vorhaben“, Drs. VIII-1256) der BVV und ihrer Gremien fhestmöglich zur Kenntnis gelangen.
  • in Widerspruchs- und Streitfällen mit Vorhabenträgern ist, bei laut „Bauliste“ wichtigen Vorhaben, externer Sachverstand in Fragen des Bau- und Planungsrechts einzuholen. Hierfür ist in zukünftigen Haushalten ausreichend Vorsorge zu leisten.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Es wird auf die umfänglichen Ausführungen des 1. Zwischenberichts verwiesen, denen nichts hinzuzufügen ist.

Wir bitten, die Drucksache VIII-1244 damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

Rona Tietje
Bezirksstadttin für Stadtentwicklung und Bürgerdienste


 

 
 

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