Drucksache - VIII-1172  

 
 
Betreff: Unterstützung der Pankower Gastronomie II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.06.2020 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 33 BVV am 17.6.2020

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, die Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Sondernutzung des Straßenlandes für gastronomische Betriebe bis zum 31. Dezember 2020 nicht zu erheben. Sollte eine Anpassung der Regelungen nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes liegen, wird diesem empfohlen, sich an die zuständigen Stellen im Land Berlin zu wenden und eine Änderung der Vorschriften (auch rückwirkend ab dem 01. Juni 2020) zu erwirken.


Begründung:

Die Maßnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie getroffen werden mussten, trafen und treffen die gastronomischen Betriebe besonders hart. Die verordneten Schließungen dauerten lange an, die entstandenen Einnahmeausfälle sind kaum auszugleichen. Das betrifft nicht nur die Betreiber selbst, sondern im Besonderen die Mitarbeiter, die vielfach in Kurzarbeit gehen mussten bzw. ihre Jobs verloren haben.

Bedingt durch die nach wie vor geltenden Einschränkungen (Mindestabstände, Tragepflicht für Mund-Nasen-Schutz, etc.) können die gastronomischen Einrichtungen nach wie vor nicht ihre volle Kapazität auslasten. Ein im Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung diskutierter Antrag zur Unterstützung der Pankower Gastronomie greift, wie auch die Drucksache VIII-1135, diese Problematik auf und regt die erleichterte kostenlose Genehmigung von Sondernutzungen auf öffentlichem Straßenland an. Die Nutzung selbst wird durch das Bezirksamt Pankow zwischenzeitlich auch kostenfrei genehmigt. Allerdings fallen für die Genehmigung selbst nach wie vor erhebliche Verwaltungsgebühren an. Dieser Umstand führt insbesondere auch vor dem Hintergrund der anhaltenden Unsicherheit über die weitere Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus und damit einhergehender möglicher weiterer Eindämmungsmaßnahmen dazu, dass zahlreiche gastronomische Einrichtungen nicht in der Lage sind und sein werden, diese Verwaltungsgebühr zu bezahlen und damit eine Erweiterung ihrer Betriebsflächen nicht vornehmen können.

r eine durchschnittliche in Anspruch genommene Fläche von 12,5m*2,5m=31,25m² sind nach den aktuellen Regelungen 220€ an Verwaltungsgebühren zu entrichten. Hinzu kommen die notwendigen Einrichtungsgegenstände (Tische und Stühle3), so dass sich ceteris paribus im Mittel Gesamtkosten r die Erweiterung der Gastronomiefläche um 998€ ergeben. Stellt man dies den zu erwartenden Umsatzzuwächsen und Gewinnen gegenüber4, ergibt sich in diesem Fall ein Verlust von 710€ (im ersten Monat) und 134€ nach drei Monaten und ist somit betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll. Dass sich diese Kalkulationen auch für andere Flächengrößen in ähnlichem Maß ergeben, zeigen die folgenden Grafiken, in der die zusätzlichen Erträge, die Kosten (lediglich Bearbeitungsgebühren und Einrichtungsgegenstände) und die Gewinne/Verluste über den Flächen in ]m²[ aufgetragen sind.

 

Abb.1: Kosten, zus. Erträge und Gewinne über Fläche in einem Monat

Selbst bei einem Betrachtungszeitraum von drei Monaten wird der break-even nur in wenigen Fällen erreicht. Gegeben eine notwendig zu erwirtschaftende Fremdkapitalrendite von mind. 3% (Bsp. KfWSchnellkredit 20205), ist eine Umsetzung wenn überhaupt nur für Flächen zwischen 43 und 59m² (Rendite zwischen 4,5% und 16,9%) betriebswirtschaftlich sinnvoll.

 

Abb.2: Kosten, zus. Erträge und Gewinne über Fläche in drei Monaten

Die Gastronomie ist eine Branche, die im Vergleich zu vielen anderen eher vor Ort geprägt ist. Die Menschen gehen eher um die Ecke ins Restaurant, die Betreiber und Mitarbeiter sind oft vor Ort verwurzelt, die Kneipen und Bars prägen die Kieze. Der Bezirk hat hier die Möglichkeit, die Kiezkultur vor Ort mit einfachen Maßnahmen zu unterstützen und zu erhalten.

 

3 Internetrecherche, unteres Preisniveau

4 Annahmen: 20,00€ Umsatz/Gast; Auslastungsfaktor 1,6; 15% Betriebsmarge; 8,5m² Platzbedarf pro Kunde;aus diversen Quellen u.a. DEHOGA, Stat. Jahrbuch

5https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/F%C3%B6rderprodukte/KfWSchnellkredit-(078)/#detail-3-target

 
 

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