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Drucksache - VIII-1164
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass alle ungesicherten Fußgängerüberquerungen an der Schönhauser Allee am Fahrbahnrand so markiert bzw. mit Baken abgesichert werden, dass sichtbar wird, dass Parken dort rechtswidrig ist. So soll eine maximale Erhöhung der Verkehrssicherheit für querende Fußgänger*innen erreicht werden. Begründung:Die Sicherheit der Fußgänger, die eine Straße überqueren, hängt maßgeblich von der Anzahl und Gestaltung der Querungsanlagen ab. Empfohlen wird bei dem hier gegebenen besonderen Querungsbedarf ein Abstand von 100 bis 150 Metern zwischen den einzelnen Querungsmöglichkeiten. Das ist an der Schönhauser Allee nicht gegeben. Zwischen der Eberswalder Straße und der Bornholmer Straße gibt es auf 1,8 km vier ampelgesicherte Fußgängerüberquerungen. Neben den LSA-gesicherten Querungsanlagen gibt es sechs ungesicherte Überquerungsmöglichkeiten, die am Fahrbahnrand teilweise gar nicht, oder ungenügend mit einer Bordsteinabsenkung als solche markiert sind. Dies führt dazu, dass diese Querungsmöglichkeiten oft zugeparkt sind, und die eh schon unübersichtliche Situation, vor allem für Kinder, Eltern mit einem Kinderwagen und älteren Menschen, noch gefährlicher wird. Dabei ist die Schönhauser Allee eine stark befahrene Bundesstraße mit drei Fahrstreifen je Richtung, die täglich von tausenden Rad- und Autofahrenden frequentiert wird. Infolge hoher Dichten von Wohnbebauung, Einzelhandel, kultureller und sportlicher Einrichtungen müssen zugleich tausende von Fußgängern die Straße überqueren, viele von ihnen sind Schulkinder. Eine optische Hervorhebung der Übergänge durch eine eindeutige Markierung, das Aufstellen von Baken oder ähnliche Maßnahmen, würde die Sicherheit der Fußgänger deutlich erhöhen, indem es das unerlaubte Parken an den Übergängen eindämmt, die Sichtverhältnisse für Fußgänger verbessert, sowie die Aufmerksamkeit der Autofahrer deutlich erhöht. |
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