Drucksache - VIII-1161  

 
 
Betreff: Spielplatzsanierung im Pankower Norden vorantreiben!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDAusschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.06.2020 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
18.08.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
15.09.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
29.09.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.11.2020 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 33. BVV am 17.06.2020
2. Ausfertigung Antrag SPD 33. BVV am 17.06.2020
Beschlussempfehlung StadtGrün 36. BVV am 11.11.2020

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der bezirklichen Spielplatzplanung nunmehr auch beschleunigt für die Bezirksregion IV Karow mit den Planungsräumen (PLR) 5, Karow-Nord, und 6, Alt-Karow, und die Bezirksregion VII Blankenburg/Heinersdorf/Märchenland (PLR 11, 15 u. 16) Maßnahmenkonzepte zu entwickeln und entsprechende Handlungsbedarfe umzusetzen.

Zur Erfüllung der Kriterien nach §§ 4 und 7 Kinderspielplatzgesetz (KiSpPlG BE) sowie für notwendige Planungskosten und für die zeitnahe Umsetzung der hieraus resultierenden Handlungsbedarfe, sind insbesondere Mittel aus dem Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP) des Landes Berlin einzusetzen. Zusätzlich sind dort nicht voll ausgeschöpfte Mittel zu beantragen. Zur Realisierung einer vollständigen und kontinuierlichen Mittelverausgabung ist ggfls. eine Übertragbarkeit der Mittel ins Folgejahr gemäß § 45 Abs. 4 Landeshaushaltsordnung zu beantragen.

Darüber hinaus soll geprüft werden, wie zusätzliche Mittel auch aus Förderprogrammen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zur Finanzierung des aus dem Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2030 resultierenden zusätzlichem Bedarfs bei Realisierung des Wohnbaupotentialzuwachs und auch zur Erhaltung bereits vorhandener Spielplätze in den genannten PLR herangezogen werden können.

Zusätzlich ist der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zur Drucksache VII-1002 (Generationenspielplatz Stadtrandsiedlung Kappgraben) wieder aufzugreifen und weiterzuverfolgen.


Begründung der Beschlussempfehlung:

In der Antragsdiskussion des Ausschusses setzte sich zunächst die Debatte aus der BVV fort, in der um die statistische Interpretationshoheit zur gerechten Verteilung der vorhandenen Spielplätze im Bezirk im Verhältnis zur Kinderanzahl und deren Sanierungsbedürftigkeit gerungen wurde. Einigkeit bestand jedoch grundsätzlich darin, dass der Zustand der Spielplätze im gesamten Bezirk Pankow beklagenswert ist. Daher wurde denn auch von einigen Ausschussmitgliedern die Ansicht vertreten, dass eine Bevorzugung der nördlichen Bezirksregionen nicht gerechtfertigt sei. Mehrheitlich durchsetzen konnte sich jedoch die Argumentation, dass es hier um die überfällige Fortschreibung der Spielplatzplanung für den gesamten Bezirk handelt und es hierbei lediglich um die Reihenfolge der Erstellung der jeweiligen Maßnahmenkonzepte geht. Eine Bevorzugung bei der Verteilung der insgesamt nicht auskömmlichen Planungs- und Sanierungsmittel hingegen ist hier nicht ersichtlich.

Um Irritationen entgegenzutreten, mit der Forderung zur Umsetzung des BVV-Beschlusses VII-1002 (Generationenspielplatz Stadtrandsiedlung Kappgraben) solle dieser anstelle der sanierungsbedürftigen Karower Spielplätze zuvorderst hergestellt werden, wurde mit einer Textänderung klargestellt, dass dies lediglich zusätzlich erfolgen soll, da ein Generationenspielplatz an diesem Ort weder räumlich noch sachlich geeignet ist, den konkreten Spielplatzbedarf in Karow zu verringern. Vielmehr soll das Bezirksamt lediglich an die Erfüllung auch dieses Beschlusses aus der vorangegangenen Wahlperiode erinnert werden soll, unabhängig von der erforderlichen Wiederherstellung der Bespielbarkeit der Karower Kinderspielplätze.  

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen empfiehlt mit 6 Ja-Stimmen, bei 3 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen die Annahme der so geänderten Drucksache.

Text des Ursprungsantrages Fraktion der SPD:

Das Bezirksamt wird ersucht,

im Rahmen der bezirklichen Spielplatzplanung nunmehr auch beschleunigt für die Bezirksregion IV Karow mit den Planungsräumen (PLR) 5, Karow-Nord, und 6, Alt-Karow, und die Bezirksregion VII Blankenburg/Heinersdorf/Märchenland (PLR 11, 15 u. 16) Maßnahmenkonzepte zu entwickeln und entsprechende Handlungsbedarfe umzusetzen.

Zur Erfüllung der Kriterien nach §§ 4 und 7 Kinderspielplatzgesetz (KiSpPlG BE) sowie für notwendige Planungskosten und für die zeitnahe Umsetzung der hieraus resultierenden Handlungsbedarfe, sind insbesondere Mittel aus dem Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP) des Landes Berlin einzusetzen. Zusätzlich sind dort nicht voll ausgeschöpfte Mittel zu beantragen. Zur Realisierung einer vollständigen und kontinuierlichen Mittelverausgabung ist ggfls. eine Übertragbarkeit der Mittel ins Folgejahr gemäß § 45 Abs. 4 Landeshaushaltsordnung zu beantragen.

Darüber hinaus soll geprüft werden, wie zusätzliche Mittel auch aus Förderprogrammen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zur Finanzierung des aus dem Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2030 resultierenden zusätzlichem Bedarfs bei Realisierung des Wohnbaupotentialzuwachs und auch zur Erhaltung bereits vorhandener Spielplätze in den genannten PLR herangezogen werden können.

Zur Abminderung der bestehenden Defizite in der Gestaltung und Ausstattung der Spiel- und Aufenthaltsbereiche in den genannten PLR, ist der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zur Drucksache VII-1002 (Generationenspielplatz Stadtrandsiedlung Kappgraben) wieder aufzugreifen und weiterzuverfolgen.

Begründung des Ursprungsantrages:

Das Augenmerk der Spielplatzsanierung lag in den letzten Jahren überwiegend auf dem innerstädtischen Bereich. Gerechtfertigt war dies u. a. auf Grund des dort naturgemäß geringeren Frei- und Grünflächenangebots gegenüber außerstädtischen Bereichen mit überwiegender Einfamilienhausbebauung und entsprechenden privaten Garten- und Spielflächen. Die Prioritensetzung erfolgt aber auch zu sehr ausgerichtet an Merkmalen statistischer Natur, so liegt z. B. das Durchschnittsalter der Karower EinwohnerInnen mehr als 2 Jahre über dem Pankower Durchschnitt, der Bevölkerungszuwachs hingegen betrug nach Jahren der Abwanderung in Karow zuletzt rund 5%, gegenüber 8% im gesamten Bezirk Pankow. Zudem sind Finanzmittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen nur in entsprechenden Förderkulissen (z. B. Stadtumbau-Ost) verfügbar.

Die äere Stadt gewinnt jedoch als Siedlungsraum immer mehr an Bedeutung, allein in Pankow befinden sich mit Karow-Süd, Am Teichberg, Straße 52 und Blankenburger Süden mit die größten in Entwicklung befindlichen Wohnbaupotentialflächen Berlins.

Um die bereits bestehenden Defizite im dort bestehenden Spielplatzangebot zu beseitigen und darüber hinaus auch den sich abzeichnenden Mehrbedarf nachhaltig (!) zu befriedigen ist es zwingend erforderlich, jetzt die Spielplatzplanung in den fünf Planungsräumen der Bezirksregionen IV und VII fortzuschreiben und die hierfür erforderlichen Gutachten- und Umsetzungs-Mittel zu akquirieren. Seit dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung im Jahr 2014 (Drucksache VII-0815 Bezirkliche Spielplatzplanung fortschreiben) wurden von den 40 Pankower Planungsräumen bislang, infolge fehlender personeller Ressourcen des Umwelt- und Naturschutzamtes, aber auch auf Grund fehlender finanzieller Mittel, bisher lediglich 10 Pankower Planungsräume untersucht und entsprechende Maßnahmenkonzepte erstellt.

Eine konzertierte Vorgehensweise ist umso erforderlicher, um der sich zunehmend verschärfenden Konkurrenzsituation der Pankower Spielplätze um eine flächendeckende, ausgewogene Verteilung der Investitionsmittel entgegenwirken und der Pankower Einwohnerschaft hier eine realistische Perspektive aufzuzeigen. Eine Ausrichtung oder Bevorzugung einzelner Spielplätze anhand des örtlichen Protest- bzw. Organisationsgrades gilt es zu verhindern, s. a. Beschlussempfehlung zur Drucksache VIII-0999.

Als hierzu ergänzende Maßnahme ist der nur noch rudimentär vorhandene Spielplatz Haduweg (Arboretum II),13125 Berlin-Karow, am Rande der Stadtrandsiedlung Kappgraben mit Beteiligung der Anwohnerschaft und der örtlichen Initiativen, insbesondere des Siedlungsvereins Stadtrandsiedlung Kappgraben e.V., zu einem Generationenspielplatz umzubauen und der BVV-Beschluss v. 27.01.2016 zur Drucksache VII-1002 nunmehr umzusetzen.

 
 

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