Auf unser Schreiben vom 22.05.2020 wurde dem Bezirksamt Pankow seitens der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnDS) wie folgt geantwortet: Mit der 6. Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung (EindmaßnVO) konnten gemäß § 7Abs. 6 Strand- und Freibäder seit dem 25.05.2020 wieder geöffnet werden. Die jeweiligen Betreiber hatten hierzu individuell auf die Gegebenheiten ihrer Bäder hin angepasste, infektionsschutzkonforme Nutzungs- und Hygienekonzepte einzureichen, welche, unter Einbeziehung der örtlichen Gesundheitsämter, durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu genehmigen waren. Oberstes Gebot bei der Eröffnung der Berliner Frei- und Strandbäder und mithin zentrales Ziel eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes ist die Wahrung der Infektionsschutzregeln. Daher hat Sen InnDS nachstehend aufgeführte Rahmenvorgaben für die einzureichenden Konzepte verbindlich definiert: - Einhaltung der allgemein geltenden Abstandsregeln (1,5 Meter im Wasser, auf Wegen und an den Kassen sowie fünf Meter auf den jeweiligen Liegewiesen - Anpassung der Einlassbeschränkungen nach Kapazität des jeweiligen Bades und der Schwimmbecken - Duschen im Freien kann erlaubt werden, solange ein Abstand von fünf Metern eingehalten wird - Die Nutzung der Sanitäranlagen muss hygienisch einwandfrei und unter Einhaltung der Abstandsregeln erfolgen können - Einzelumkleiden dürfen genutzt werden, solange eine gute Be- und Entlüftung gewährleistet werden kann, auf Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen geachtet wird und der nötige Abstand von 1,5 Metern sichergestellt ist Mit Stand vom 9. Juni 2020 waren berlinweit insgesamt 20 Strand- und Freibäder zur Inbetriebnahme ihrer Badeanstalten für die Öffentlichkeit berechtigt. Für den Bezirk Pankow betrifft es das Sommerbad Pankow und das Strandbad Weißensee. Der Entscheidung Berlins, von einer Öffnung der Hallenbäder zunächst abzusehen, lag vorrangig zugrunde, dass die aktuelle Gutachtenlage aus epidemiologischer Sicht keineswegs eine eindeutige Handlungsempfehlung zur Öffnung von Hallenbädern zuließ. Aus Sicht des Landes Berlin steht der Gesundheitsschutz im Vordergrund, zumal in den letzten Tagen die Ansteckungsgefahr durch Aerosole in geschlossenen Räumen zunehmend in den Vordergrund getreten ist. Auch die eingeschränkten personellen Kapazitäten während des laufenden Betriebes in den Strand- und Freibädern, wo der “Corona-Betrieb“ zusätzliches Personal bindet, war ein wesentlicher und zu berücksichtigender Aspekt. Da die Beschäftigung des bestehenden Personals während der Kurzarbeit Vorrang vor erforderlichen Neueinstellungen von Saisonkräften hatte, konnte der Parallelbetrieb von Strand-, Frei- und Hallenbädern aus personeller Sicht nicht gewährleistet werden. Ausgehend von diesen Rahmenbedingungen konnte bis vor Kurzem keine Freigabe zur Öffnung der Hallenbäder erfolgen. Das Thema wurde auf Grund der Tragweite und aus aktuellem Anlass am 9. Juni 2020 in der AG-Infektionsschutz der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) diskutiert, in der sowohl die Infektionsschützer aller 16 Landesgesundheitsministerien als auch das Bundesministerium vertreten sind. Es konnte jedoch keine einvernehmliche Handlungsempfehlung ausgesprochen werden. Gemäß § 5 Abs. 9 der Zweiten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Infektionsschutz-verordnung vom 21.07.2020 dürfen Schwimmbäder, Frei- und Strandbäder nun mit Genehmigung des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes geöffnet werden. Mittlerweile haben die Schwimmbäder, Frei- und Strandbäder in Pankow ein Hygienekonzept vorgelegt. Meistens beruht dieses auf dem Musterpandemieplan der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen. Vor einer Inbetriebnahme erfolgt eine Besichtigung des Bades durch den zuständigen Gesundheitsaufseher/die zuständige Gesundheitsaufseherin. Die Freibäder Pankow und Weißensee sind mittlerweile wieder geöffnet. Für die Europa-Schwimmhalle in der Landsberger Allee wird eine Wiederinbetriebnahme zum 01.09.2020 angestrebt. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. |