Drucksache - VIII-1131  

 
 
Betreff: Konzepte zur Wiedereröffnung der Frei- und Strandbäder sowie für die Hallenbäder entwickeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.05.2020 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.06.2020 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
02.09.2020 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 32. BVV am 13.05.2020
Änderungsantrag BV Thieme 32. BVV am 13.05.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 33. BVV am 17.06.2020
VzK§13BezVG BA, SB 34. BVV am 02.09.2020

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

11.08.2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der Drucksache-Nr.:
VIII-1131/2020

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Konzepte zur Wiedereröffnung der Frei- und Strandbäder sowie für die Hallenbäder entwickeln

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 32. Sitzung am 13.05.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1131/2020

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass schnellstmöglich Konzepte erarbeitet werden, die eine Öffnung der Frei- und Strandbäder zulassen, wie auch Konzepte für die Hallenbäder zu entwickeln. Die Zielstellung ist, den Bürgerinnen und Bürgern im Sommer 2020, in einem unter den Aspekten des Infektionsschutzes vertretbaren Rahmen, die Möglichkeit zu geben, die Bäder besuchen zu können. Durch eine Definition von Besuchermengen wären ggf. Besuche mit zeitlicher Befristung möglich. Sowie die Ausgabe von Online-Tickets, um eine Schlangenbildung an den Kassen zu vermeiden.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Auf unser Schreiben vom 22.05.2020 wurde dem Bezirksamt Pankow seitens der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnDS) wie folgt geantwortet:

Mit der 6. Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung (EindmaßnVO) konnten gemäß § 7Abs. 6 Strand- und Freider seit dem 25.05.2020 wieder geöffnet werden. Die jeweiligen Betreiber hatten hierzu individuell auf die Gegebenheiten ihrer Bäder hin angepasste, infektionsschutzkonforme Nutzungs- und Hygienekonzepte einzureichen, welche, unter Einbeziehung der örtlichen Gesundheitsämter, durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu genehmigen waren.

Oberstes Gebot bei der Eröffnung der Berliner Frei- und Strandbäder und mithin zentrales Ziel eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes ist die Wahrung der Infektionsschutzregeln. Daher hat Sen InnDS nachstehend aufgeführte Rahmenvorgaben für die einzureichenden Konzepte verbindlich definiert:

-                 Einhaltung der allgemein geltenden Abstandsregeln (1,5 Meter im Wasser, auf Wegen und an den Kassen sowie fünf Meter auf den jeweiligen Liegewiesen

-                 Anpassung der Einlassbeschränkungen nach Kapazität des jeweiligen Bades und der Schwimmbecken

-                 Duschen im Freien kann erlaubt werden, solange ein Abstand von fünf Metern eingehalten wird

-                 Die Nutzung der Sanitäranlagen muss hygienisch einwandfrei und unter Einhaltung der Abstandsregeln erfolgen können

-                 Einzelumkleiden dürfen genutzt werden, solange eine gute Be- und Entlüftung gewährleistet werden kann, auf Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen geachtet wird und der nötige Abstand von 1,5 Metern sichergestellt ist

Mit Stand vom 9. Juni 2020 waren berlinweit insgesamt 20 Strand- und Freibäder zur Inbetriebnahme ihrer Badeanstalten für die Öffentlichkeit berechtigt. Für den Bezirk Pankow betrifft es das Sommerbad Pankow und das Strandbad Weißensee.

Der Entscheidung Berlins, von einer Öffnung der Hallenbäder zunächst abzusehen, lag vorrangig zugrunde, dass die aktuelle Gutachtenlage aus epidemiologischer Sicht keineswegs eine eindeutige Handlungsempfehlung zur Öffnung von Hallenbädern zuließ. Aus Sicht des Landes Berlin steht der Gesundheitsschutz im Vordergrund, zumal in den letzten Tagen die Ansteckungsgefahr durch Aerosole in geschlossenen Räumen zunehmend in den Vordergrund getreten ist. Auch die eingeschränkten personellen Kapazitäten während des laufenden Betriebes in den Strand- und Freibädern, wo der “Corona-Betrieb“ zusätzliches Personal bindet, war ein wesentlicher und zu berücksichtigender Aspekt. Da die Beschäftigung des bestehenden Personals während der Kurzarbeit Vorrang vor erforderlichen Neueinstellungen von Saisonkräften hatte, konnte der Parallelbetrieb von Strand-, Frei- und Hallenbädern aus personeller Sicht nicht gewährleistet werden. Ausgehend von diesen Rahmenbedingungen konnte bis vor Kurzem keine Freigabe zur Öffnung der Hallenbäder erfolgen.

Das Thema wurde auf Grund der Tragweite und aus aktuellem Anlass am 9. Juni 2020 in der AG-Infektionsschutz der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) diskutiert, in der sowohl die Infektionsschützer aller 16 Landesgesundheitsministerien als auch das Bundesministerium vertreten sind. Es konnte jedoch keine einvernehmliche Handlungsempfehlung ausgesprochen werden.

Gemäß § 5 Abs. 9 der Zweiten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Infektionsschutz-verordnung vom 21.07.2020rfen Schwimmbäder, Frei- und Strandbäder nun mit Genehmigung des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes geöffnet werden. Mittlerweile haben die Schwimmbäder, Frei- und Strandbäder in Pankow ein Hygienekonzept vorgelegt. Meistens beruht dieses auf dem Musterpandemieplan der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen. Vor einer Inbetriebnahme erfolgt eine Besichtigung des Bades durch den zuständigen Gesundheitsaufseher/die zuständige Gesundheitsaufseherin. Die Freibäder Pankow und Weißensee sind mittlerweile wieder geöffnet. Für die Europa-Schwimmhalle in der Landsberger Allee wird eine Wiederinbetriebnahme zum 01.09.2020 angestrebt.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport
Facility Management und Gesundheit


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche
  • Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser
  • Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie
  • Energieverbrauch
  • Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

  1. Abfall
  • Hausmüllaufkommen
  • Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr
  • Verringerung des Individualverkehrs
  • Anteil verkehrsberuhigter
  • Zonen
  • Busspuren
  • Straßenbahnvorrangschaltungen
  • Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen
  • Schadstoffe
  • Lärm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1.            Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

  1.            Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1.            Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1.            Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1.            Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1.            Wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 

 
 

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