Drucksache - VIII-0993  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung rund um den ehemaligen Zentralvieh- und Schlachthof
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.10.2019 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke 27. BVV am 30.10.19
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag Linke und SPD 27. BVV am 30.10.19

Das Bezirksamt wird ersucht, in dem durch die Landsberger Allee im Nordwesten, die S-Bahn/Bezirksgrenze im Nordosten und die Bezirksgrenzen im Süden und Osten begrenzten Gebiet eine Tempo 30-Zone anzuordnen bzw. auf der Thaerstraße (Ergänzungsstraße im übergeordneten Straßennetz) durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz anordnen zu lassen.


Begründung:

Die grundsätzliche Anordnung einer innerstädtischen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist eine im Rahmen der durch eine große politische Mehrheit und auch die breite Öffentlichkeit getragenen Verkehrswende im Land Berlin schnell umsetzbare, kostengünstige Maßnahme, die überdies der Realität der tagsüber feststellbaren Durchschnittsgeschwindigkeiten entsprechen dürfte.

Zugleich zeigten sich in der Vergangenheit diesbezüglich sehr zögerliche Anordnungspraxis und Anordnungswille, gerade im übergeordneten Straßennetz.

Prägnantes Beispiel ist die Conrad-Blenkle-Straße (Stufe III im übergeordneten Straßennetz), in deren Verlauf sich temporär angeordnete Beschränkungen auf 30 km/h und Anordnungen von 50 km/h abwechseln, ohne dass zahlreiche durchaus vorhandene Initiativen der Vergangenheit einen Sinneswandel mit sich brachten. Ein Beitrag des Rundfunks Berlin-Brandenburg nun scheint hier die entscheidende Wendung gebracht zu haben: Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h habe die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nun angekündigt.

Grund genug, für eine mit den Schleichverkehren bzw. Ergänzungsverkehren der Conrad-Blenkle-Straße direkt in Verbindung stehende Straße, die Thaerstraße, und die sie umgebenden Straßen ebenfalls die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen.

 
 

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