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Drucksache - VIII-0980
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Straßen- und Bushaltestelle Kuckhoff-/Dietzgenstraße |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 29. Sitzung am 22.01.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0980
„Das Bezirksamt von Pankow wird ersucht, sich weiterhin gegenüber der Verkehrslenkung Berlin für die Errichtung einer Lichtsignalanlage auf der Höhe des Broseparkes in der Dietzgenstraße am Max-Delbrück-Gymnasium einzusetzen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat die o. a. Drucksache der BVV an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß BezVG § 13 (3) gesandt. Die Antwort von dort ist nun eingegangen und wird nachfolgend zitiert:
„Mit dem o.g. Schreiben baten Sie um Prüfung der Drucksache VIII-0980 Ihrer BVV. Diese regt an, eine Lichtzeichenanlage in der Dietzgenstraße in Höhe des Max-Delbrück-Gymnasium zu errichten. |
So verständlich es ist, dass zum Queren der Fahrbahn weiterhin eine signalgesicherte Führung gewünscht wird, so sind bei der Prüfung der Notwendigkeit von Lichtzeichenanlagen grundsätzlich strenge Kriterien anzulegen. Voraussetzung für die Anordnung einer Lichtzeichenanlage ist ein zwingendes verkehrliches Erfordernis, d.h., dass es für zu Fuß Gehende ohne entsprechende signaltechnische Unterstützung nicht möglich ist, die Fahrbahn sicher zu überqueren.
Für den Bereich der Straßenbahn- und Bushaltestelle an der Einmündung Dietzgenstraße/Kuckhoffstraße trifft dies nicht zu. Die Unfallauswertung ist ebenfalls unauffällig und bestätigt diese Einschätzung.
Nach einer vorliegenden Verkehrserhebung ist lediglich in der Zeit von 7.00 bis 8.00 Uhr ein erhöhtes Querungsaufkommen festzustellen. Dann queren die Jugendlichen die Dietzgenstraße auf dem Weg zum auf der Westseite gelegenen Gymnasium. Mit dem Haltestellenumbau in der Dietzgenstraße vor einigen Jahren wurde der zu querende Fahrbahnquerschnitt verschmälert. Durch den Bau der barrierefreien Haltestellen ist nur noch ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung vorhanden, der gequert werden muss. In den Fahrstreifen verlaufen auch die Straßenbahngleise. Die Sichtverhältnisse in diesem Bereich der Dietzgenstraße sind aufgrund der geradliniegen Führung optimal. Verkehrsbeobachtungen im Zeitraum von 7.00 bis 8.00 Uhr haben ergeben, dass das Queren problemlos und ohne Gefährdungen unter dem Nutzen der vorhandenen ausreichend großen Fahrzeuglücken erfolgt. Diese entstehen durch die beiden benachbarten Lichtzeichenanlagen (Dietzgenstraße/Blankenburger Straße sowie Dietzgenstraße/Platanenstraße/Beuthstraße). Nach einer maximalen Wartezeit von ca. 30-40 Sekunden konnte die Straße sicher gequert werden. Zu keinem Zeitpunkt entstand der Eindruck, dass die Querenden ungeduldig wurden oder unsicher die Fahrbahn kreuzten. Hierbei waren zu Fuß Gehende vom Kleinkind bis ins Rentenalter zu beobachten.
Zudem konnte beobachtet werden, dass die zu Fuß Gehenden vor der haltenden Straßenbahn querten. Während des Fahrgastwechsels stellten sich diese vor die Straßenbahn, mussten dann lediglich den Fahrzeugverkehr aus einer Richtung beachten und konnten ohne große Wartezeit die Fahrbahn queren. Aufgrund der in der Fahrbahnmitte markierten Fahrstreifenbegrenzung nach Zeichen 295 StVO besteht ein Überholverbot. Verstöße konnten nicht beobachtet werden. Auch ist zu beobachten, dass sich die Mehrzahl der Fahrzeugführenden rücksichtsvoll und aufmerksam verhält. Um die zu Fuß Gehenden vor der Bahn queren zu lassen, wird angehalten. Die Fahrgeschwindigkeiten in diesem Bereich sind aufgrund der ausgewiesenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h (Zeichen 274-30) ohnehin gering. Zusätzlich wird auf querende Kinder durch das Zeichen 136 hingewiesen. Sowohl das Zeichen 274-30 sowie das Zeichen 136 sind auch als Piktogramme auf der Fahrbahn vor dem Max-Delbrück-Gymnasium vorhanden.
Zusammenfassend konnten keine Situationen beobachtet werden, die Querungshilfen oder den Bau einer Lichtzeichenanlage rechtfertigen würden. Im Fahrbahnabschnitt vor der Schule wurden bereits zahlreiche straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen angeordnet, um die Fahrzeugführenden auf diesen sensiblen Fahrbahnabschnitt hinzuweisen. Die beobachteten Verhalten der einzelnen Verkehrsteilnehmenden ließen keine Probleme erkennen.“
Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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