Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VIII-0795
Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, folgende Ausschlussklausel , begründet durch §6 des Versammlungsgesetzes, für alle öffentlichen Veranstaltungen des Bezirksamtes zu verwenden.
»Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.«
Alle Einladungen, Veröffentlichungen, Pressemitteilungen und sonstigen Bewerbungen der Veranstaltung sind mit der Ausschlussklausel zu versehen. Begründung: Öffentliche Veranstaltungen sind Orte der Demokratie. Akteure der rechten Szene versuchen immer wieder durch die sogenannte „Wortergreifungs- Strategie“ eben jene Orte als Plattform für ihre menschenverachtende und demokratiefeindliche Ideologie zu nutzen. Veranstaltungen der Bürgerbeteiligung und Informationsveranstaltungen müssen geschützt werden, um Bürgerinnen und Bürger zu Wort kommen zu lassen, die am Prozess der Beteiligung teilnehmen möchten. |
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