Drucksache - VIII-0795  

 
 
Betreff: Verwendung der Ausschlussklausel für alle öffentlichen Veranstaltungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPD, LinksfraktionFraktion der SPD, Linksfraktion
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
10.04.2019 
Fortführung der 23. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktionen SPD, Linke, 23.BVV am 27.3.19
Änderungsantrag AfD 23. BVV am 27.03.19
Änderungsantrag CDU 23. BVV am 27.03.19
Änderungsantrag Fraktion der CDU Fortsetzung der 23. BVV am 10.04.19
Änderungsantrag Fraktion der AfD Fortsetzung der 23. BVV am 10.04.19
Antrag Fraktionen SPD und Linke Fortsetzung 23. BVV am 10.04.19

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, folgende Ausschlussklausel , begründet durch §6 des Versammlungsgesetzes, für alle öffentlichen  Veranstaltungen des Bezirksamtes zu verwenden.

 

»Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.«

 

Alle Einladungen, Veröffentlichungen, Pressemitteilungen und sonstigen Bewerbungen der Veranstaltung sind mit der Ausschlussklausel zu versehen.


Begründung:

Öffentliche Veranstaltungen sind Orte der Demokratie. Akteure der rechten Szene versuchen immer wieder durch die sogenannte „Wortergreifungs- Strategie“ eben jene Orte als Plattform für ihre menschenverachtende und demokratiefeindliche Ideologie zu nutzen. Veranstaltungen der Bürgerbeteiligung und Informationsveranstaltungen  müssen geschützt werden, um Bürgerinnen und rger zu Wort kommen zu lassen, die am Prozess der Beteiligung teilnehmen möchten.

 
 

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