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Drucksache - VIII-0607
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 19. Sitzung am 17.10.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0607/2018 „Das Bezirksamt Pankow wird ersucht,
2. Im Rahmen des Gender-Budgeting-Verfahrens zur 21. Tagung der BVV Pankow eine geschlechtsdifferenzierte Nutzungsanalyse der Pankower Sportstätten, Sport- und Schwimmhallen vorzulegen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Der zweite Punkt ist bereits im 1. Zwischenbericht abschließend beantwortet worden. Im Rahmen der Sportentwicklungsplanung hat das Bezirksamt auch auf die Förderung des Mädchen- und Frauensport einen besonderen Wert gelegt. Insofern findet sich das Thema auch in der Sportentwicklungsplanung entsprechend wieder. Auf Grund der Pandemie seit Anfang 2020 und der damit einhergehenden Einschränkungen und notwendigen Prioritätensetzungen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs konnte bisher keine Fachtagung in Präsenz organisiert werden. Hier ist die weitere Entwicklung der Pandemie in 2022 abzuwarten. Des Weiteren konnten auch die Sitzungen der AG Sportentwicklungsplanung nur eingeschränkt stattfinden. Wie in den Berichten zu den Drucksachen VIII-1503 sowie VIII-1505 dargestellt, wird das Bezirksamt die Sportentwicklungsplanung umsetzen und auch die AG Sportentwicklungsplanung ihre Arbeit fortsetzen. Dabei wird auch die Förderung des Mädchen- und Frauensport eine Rolle spielen. Die nächste Sitzung der o. g. AG ist geplant und für das IV. Quartal 2021 vorgesehen. Die in der Drucksache aufgeführten Themen für eine Fachtagung werden durch das Bezirksamt bereits bearbeitet. Wie oben ausgeführt, spielt die Förderung des Mädchen- und Frauensport im Rahmen der Sportentwicklungsplanung eine wichtige Rolle. Die Vergabe der Zeiten für Sportstätten richtet sich nach den berlinweiten Regelungen der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) der Senatsverwaltung für Sport (SenInnDS), die auch für das Bezirksamt verpflichtend sind. Gemäß den Vergabegrundsätzen in § 6 ist in Absatz 2 klar ausgeführt, dass förderungswürdige Sportorganisationen, insbesondere für den Kinder- und Jugendbereich, mit Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb sowie im Übrigen auch Schulen und Hochschulen bevorzugt bei der Vergabe zu berücksichtigen sind. In Absatz 3 ist hingegen schon jetzt klar geregelt, dass geschlechterspezifische Erfordernisse bei der Nutzung berücksichtigt und Sportanlagen geschlechtergerecht vergeben werden sollen. Dies setzt das Bezirksamt bereits um. Beim Neubau von Sportstätten berücksichtigt das Bezirksamt bereits Hinweise zu geschlechterspezifischen Erfordernissen. Das Bezirksamt hat entsprechende Hinweise auch für das Typensporthallen-Programm des Senats eingebracht. Das Bezirksamt beteiligt sich des Weiteren aktiv beim Projekt zur „Transparenten Sportstättenvergabe“ der SenInnDS. Hierbei wird es zukünftig einfacher sein, bereits auf den Internetseiten des Landes bzw. der Bezirke die Nutzung der Sportstätten einzusehen. Über die Umsetzung der Sportentwicklungsplanung im Bezirk sowie die Weiterentwicklung der SPAN und die Umsetzung der transparenten Sportstättenvergabe wird das Bezirksamt auch weiterhin den für Sport zuständigen Ausschuss regelmäßig informieren. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen Derzeit nicht bezifferbar Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Förderung des Mädchen- und Frauensports in Pankow Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung Siehe Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit Förderung des Mädchen- und Frauensports in Pankow
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
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