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Drucksache - VIII-0577
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
2. Zwischenbericht |
Fahrradweg auf die Parkspur der Schönhauser Allee verlegen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 18. Sitzung am 12.09.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0577
„Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass der bisherige Radweg zwischen der Stargarder und der Wichertstraße jeweils auf die rechte – dem ruhenden Motorisierten Individualverkehr vorbehaltenen – Fahrspur der Schönhauser Allee verlegt wird.
Der vorhandene Hochbord-Radweg soll in wesentlichen Teilen für die Erweiterung des Gehwegbereichs verwendet werden. In Einzelfällen sind temporäre Ladezonen oder auch Stellplätze für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen vorzusehen. Bei deren Planung und Errichtung ist die Sicherheit des Radverkehrs besonders zu berücksichtigen.
Mit dieser Umgestaltung sollen eine geschützte, durchgängige und extrabreite Radverkehrsanlage und ein verbreiteter Gehweg entstehen, mit denen dem rasant steigenden Rad- und Fußverkehr und der erforderlichen Erhöhung der Verkehrssicherheit Rechnung getragen wird.
Die BVV Pankow sieht die Realisierung dieses Abschnittes als Einstieg in die Umgestaltung der Schönhauser Allee zwischen der Eberswalder Straße und der Bornholmer Straße mit den gleichen Rahmenbedingungen an. In diesem Sinne bekräftigt die BVV Pankow die Beschlussfassung VII-0084 vom 25.04.2012 und ersucht das Bezirksamt, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für die Ausweitung der Umgestaltung auf den benannten Gesamtabschnitt einzusetzen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Planungen für die Umgestaltung der Radverkehrsanlagen in der Schönhauser Allee zwischen Gleimstraße/Stargarder Straße und Schivelbeiner Straße/Wichertstraße konnten aufgrund der hohen Personalauslastung in den für die Radverkehrsplanung zuständigen Abteilungen des Bezirksamtes und der landeseigenen GB infraVelo GmbH bisher nicht aufgenommen werden. Zwischenzeitlich haben sich mit dem für das Jahr 2025 geplanten Baubeginn für den Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke die Rahmenbedingungen für die Umgestaltung der Radverkehrsanlagen im o.g. Abschnitt verändert. Es ist davon auszugehen, dass im Zuge der Brückenbaumaßnahme der derzeit als Kfz-Parkstreifen genutzte Fahrbahnbereich für Umleitungs- oder Schienenersatzverkehre benötigt werden wird. Unklar ist auch weiterhin, wann und in welchem Umfang der barrierefreie Umbau der Haltestellen der Straßenbahnlinie M1 in diesem Straßenabschnitt erfolgen soll. Aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) sollte daher ein anderer Abschnitt der Schönhauser Allee als 1. Bauabschnitt vorgesehen werden. Das Bezirksamt teilt diese Ansicht.
Im Oktober 2020 hat uns SenUVK mitgeteilt, dass bei der infraVelo voraussichtlich ab 2021 wieder Personalkapazitäten für die Planung zur Verfügung stehen werden. Auch eine Finanzierung der Maßnahme aus dem Radverkehrsprogramm wurde in Aussicht gestellt. Am 28.10.2020 hat sich das Bezirksamt mit SenUVK und infraVelo final zur weiteren Vorgehensweise verständigt. Unter Berücksichtigung der eher ungünstigen Rahmenbedingungen im Abschnitt zwischen Gleimstraße/Stargarder Straße und Schivelbeiner Straße/Wichertstraße wurde entschieden, den Abschnitt zwischen Danziger Straße/Eberswalder Straße und Stargarder Straße/Gleim-straße als 1. Bauabschnitt planerisch vorzubereiten und möglichst zeitnah umzusetzen. Für weitere Informationen wird auf den 1. Zwischenbericht zu Drucksache VIII-1088 verwiesen.
Wir werden weiter berichten.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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