Drucksache - VIII-0575  

 
 
Betreff: Gleise in der Piesporter Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.09.2018 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.11.2018 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 18. BVV am 12.9.18
VzK§13BezVG BA, SB 20. BVV am 28.11.18

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0575

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Gleise in der Piesporter Straße

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 18. Sitzung am 12.09.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0575

Das Bezirksamt wir gebeten zu prüfen, unter welchen Umständen, zu welchen grob geschätzten Kosten und von wem die Gleise der ehemaligen Industriebahn, die die Pies-porter Straße in Höhe der Straße An den Feldtmanngärten kreuzen, entfernt werden können.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Der Neubau Piesporter Straße wurde in dem betreffenden Bereich im Jahr 1996 fertig- gestellt. Da die Entwidmung der Bahnstrecke erst im Jahr  2003 erfolgte, konnte und durfte zum Zeitpunkt des Straßenneubaus die Gleisquerung nicht zurückgebaut werden.


Eine Kostenschätzung aus dem Jahr 2003 ergab für den Rückbau der Gleisanlage und den Neubau der Straßenbestandsteile in diesem Bereich eine Summe von 75.000,-  €.

Die Kostenteilung zwischen dem Land Berlin und Niederbarnimer Eisenbahn AG

(NEB) stellt sich nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) § 14 und § 14a

wie folgt dar:

-         anfallende Rückbaukosten trägt der Straßenbaulastträger (hier Land Berlin) und der Eisenbahnbetreiber (hier NEB) jeweils zu 50 %

-         Die Herstellung der Straße, wie im Nachbarbereich, hat der Straßenbaulastträger
(hier Land Berlin) in vollem Umfang zu übernehmen.


Demnach hätte das Land Berlin für diesen Übergang Kosten in Höhe von schätzungsweise 55.000,- € zu tragen.


Das Straßen- und Grünflächenamt ist bestrebt, im Rahmen von Neubauvorhaben und von Sonderfinanzierungen die Gleisübergänge zurückzubauen. Dies geschah beim Bau der Neumagener Straße und bei der sonderfinanzierten Unterhaltungsmaßnahme in der Berliner Allee im Fahrbahnbereich.


Allein die Industriebahn hat in Weißensee und Heinersdorf noch weitere 6 nicht zurückgebaute Gleisquerungen, deren Rückbaukosten im Durchschnitt gleich hoch sind.


Verschiedene Querungen davon hätten eine höhere Dringlichkeit zum ckbau, da

sich die Gleisrandbereiche nicht in einem so guten Zustand wie in der Piesporter Straße befinden. Beispiele sind die Querungen Gustav-Adolf-Straße oder Frithjofstraße.


In Anbetracht der nicht zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und personeller Ressourcen ist derzeit ein Rückbau der Gleisquerung Piesporter Straße nicht möglich.

Wir bitten damit, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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