Drucksache - VIII-0551  

 
 
Betreff: Verteilung der Erträge der Sammelstiftung Kreuzberg 2019
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.07.2018 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15BezVG BA, 17. BVV am 04.07.18

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.06.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Verteilung der Erträge der Sammelstiftung Kreuzberg 2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 26.06.2018 folgenden Beschluss gefasst:

Die dem Bezirksamt Pankow aus den Erträgen der Sammelstiftung Kreuzberg bereitgestellten Mittel in Höhe von 6.100 € werden für das Haushaltsjahr 2019 satzungsgemäß und in Anlehnung an die Verteilquote der Vorjahre wie folgt aufgeteilt:

Beauftragte beim BzBm

1.040 €

Schul- und Sportamt

1.490 €

Amt für Weiterbildung und Kultur

1.040 €

Jugendamt

1.490 €

Amt für Soziales

1.040 €

Begründung

Der Überschuss aus der Sammelstiftung Kreuzberg wird zu 20 % an die Senatsverwaltung und zu 80 % an die Bezirke verteilt. Für den Bezirk Pankow ergibt sich eine geringe Minderung des zur Verfügung stehenden Ertrags um 150 € gegenüber dem Vorjahr (6.250 €).

Gemäß der Satzung der Sammelstiftung Kreuzberg sind die Erträge für folgende Verwendungszwecke vorgesehen:

-                 rsorge für Körperbehinderte

-                 rderung von Bildung (Schulen, Bibliotheken)

-                 Jugendhilfe und Jugendfürsorge (Pflegekinderdienst, Jugendpflegestätten u.ä.)

-                 Erziehung (Kindertagesstätten, Kinderheime u.ä.)

-                 Altenhilfe (Seniorenarbeit)

-                 Erwachsenenbildung (Volkshochschule)

Diese Zwecke sind bei der Verwendung strikt einzuhalten, weil vom Finanzamt für Körperschaften eine Steuerbefreiung hinsichtlich der Erträge des Stiftungsvermögens nur gewährt wird, sofern diese Mittel auch entsprechend eingesetzt werden.

Die Verantwortung für die Verteilung und richtige Verwendung obliegt den jeweiligen Geschäftsbereichen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Zweckgebundene Einnahmen vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Der in der Satzung der Sammelstiftung Kreuzberg vorgesehene Verwendungszweck „rsorge für Körperbehinderte“ dient der Gleichbehandlung von Menschen mit Beeinträchtigungen.

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Verbesserung der sozialen Struktur

Kinder- und Familienverträglichkeit

Die Mittel werden insbesondere für die Bereiche Schule, Bibliotheken, Jugend und Soziales bereitgestellt.

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

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