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Drucksache - VIII-0522
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Fahrgäste schützen - Wahrnehmbarkeit von Haltestellen verbessern |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 18. Sitzung am 12.09.2018 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0522
„Das Bezirksamt wird ersucht, die Wahrnehmbarkeit von ÖPNV Haltestellen, bei denen Fahrgäste einen Radweg und/oder eine Fahrbahn queren müssen, durch Bodenmarkierungen vor der jeweiligen Haltestelleneinrichtung zu verbessern.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Haltestellen des ÖPNV sind mit entsprechenden verkehrlichen Maßnahmen, Zeichen 224 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), gekennzeichnet und berlinweit im Stadtbild zu erkennen und wahrzunehmen. Der barrierefreie Ausbau von Tram-Haltestellen-Kaps mit integrierter Führung des Radverkehrs wird durch die BVG sukzessive vorbereitet und umgesetzt. Für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen, ebenfalls unter Berücksichtigung einer verkehrssicheren Führung des Radverkehrs, ist der Straßenbaulastträger in der Verantwortung, hierfür die erforderlichen personellen, fachlichen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen. Eine entsprechende Planerstelle wurde für den DHH 2021/2021 angemeldet. Auch in der AG ÖPNV wird regelmäßig über Problembereiche, u. a. hinsichtlich der Erreichbarkeit und Querungssicherheit der Haltestellenbereiche für die Fahrgäste, beraten und es werden Lösungsansätze abgestimmt. Des Weiteren befinden sich Haltestellen des ÖPNV grundsätzlich an Fahrbahnen größtenteils im Hauptstraßennetz, weil diese den gesamten Verkehr und somit auch den ÖPNV aufnehmen und leiten. Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Vollrad Kuhn |
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