Drucksache - VIII-0522  

 
 
Betreff: Fahrgäste schützen - Wahrnehmbarkeit von Haltestellen verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe der FDPBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.07.2018 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
30.08.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.09.2018 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Gruppe der FDP, 17. BVV am 4.7.18
Beschlussempfehlung VerkOrd 18. BVV am 12.09.18
VzK § 13 Bezirksamt Schlussbericht, 25. BVV am 14.8.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung


Drucksache-Nr.: VIII-0522

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Fahrgäste schützen - Wahrnehmbarkeit von Haltestellen verbessern

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 18. Sitzung am 12.09.2018 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0522

Das Bezirksamt wird ersucht, die Wahrnehmbarkeit von ÖPNV Haltestellen, bei denen Fahrgäste einen Radweg und/oder eine Fahrbahn queren müssen, durch Bodenmarkierungen vor der jeweiligen Haltestelleneinrichtung zu verbessern.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Haltestellen des ÖPNV sind mit entsprechenden verkehrlichen Maßnahmen, Zeichen 224 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), gekennzeichnet und berlinweit im Stadtbild zu erkennen und wahrzunehmen.
Es ist im Stadtgebiet üblich, dass an Haltestellen des ÖPNV/Tram, wo ein Radweg durch den Haltestellenbereich führt, bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Wahrnehmbarkeit und der Querungssicherheit von Fahrgästen bereits umgesetzt bzw. noch durchgeführt werden.

Entsprechend dem Nahverkehrsplan (NVP) Berlin 2019-2023 ist die barrierefreie Nutzbarkeit eines der wichtigsten Ziele für die Verbesserung des Berliner Nahverkehrs. Soweit baulich möglich, werden zudem Umsteigewege verbessert und verkürzt. Ausdrückliches Ziel des Landes Berlin ist es, das bisherige Ausbautempo bei Bus- und Straßenbahnhaltestellen deutlich zu steigern. r die Finanzierung der baulichen Maßnahmen ist ein entsprechendes Sonderprogramm beim Senat eingerichtet worden.

Der barrierefreie Ausbau von Tram-Haltestellen-Kaps mit integrierter Führung des Radverkehrs wird durch die BVG sukzessive vorbereitet und umgesetzt. Für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen, ebenfalls unter Berücksichtigung einer verkehrssicheren Führung des Radverkehrs, ist der Straßenbaulastträger in der Verantwortung, hierfür die erforderlichen personellen, fachlichen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen. Eine entsprechende Planerstelle wurde für den DHH 2021/2021 angemeldet. Auch in der AG ÖPNV wird regelmäßig über Problembereiche, u. a. hinsichtlich der Erreichbarkeit und Querungssicherheit der Haltestellenbereiche für die Fahrgäste, beraten und es werdensungsansätze abgestimmt.

Des Weiteren befinden sich Haltestellen des ÖPNV grundsätzlich an Fahrbahnen größtenteils im Hauptstraßennetz, weil diese den gesamten Verkehr und somit auch den ÖPNV aufnehmen und leiten.
Ausgenommen sind Verkehrsmittel, wie U- und S-Bahnen, die i. d. R. über ein Zugangsbauwerk (Bahnhofsgebäude) verfügen, für welches dann entsprechende Beschilderungen und bauliche Maßnahmen zur Querung, z. B. von Radwegen, vorgenommen worden sind.
An Haltestellen, an denen sich Radwege befinden, gilt für alle Verkehrsteilnehmer zudem die gegenseitige Rücksichtnahme i. S. d. § 1 der StVO.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Vollrad Kuhn
stellv. Bezirksbürgermeister
 


 

 

 
 

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