Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VIII-0512
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Durchgangsverkehre reduzieren, Verkehrssicherheit erhöhen, Lebensqualität verbessern
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 18. Sitzung am 12.09.2018 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0512
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht zu prüfen, wie durch geeignete verkehrsbehördliche Maßnahmen die Durchgangsverkehre im Stedingerweg verringert werden können, um die Verkehrssicherheit und die Lebensqualität der Anwohner zu erhöhen. Im Rahmen der Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind insbesondere zu berücksichtigen:
• Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Verbindung mit der wechselseitigen Anordnung von Aufstellflächen für Kraftfahrzeuge
• Änderung der Schaltung der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Stedingerweg und Kniprodestraße mit dem Ziel der Verringerung der Leistungsfähigkeit der Relation Stedingerweg und Kniprodestraße
• bauliche Verringerung der Durchfahrtsbreite des Stedinger Wegs im Bereich der Kreuzung mit der Kniprodestraße auf der Fahrbahnseite Richtung Sigridstraße
• bauliche Verringerung der Durchfahrtsbreite des Stedingerweges im Bereich der Kreuzung mit der Sigridstraße auf das zulässige Mindestmaß
• Anordnung eines Durchfahrtsverbotes im Stedinger Weg von der Sigridstraße Richtung Kniprodestraße“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Verkehrslenkung Berlin, vom 03.06.2019 liegt jetzt vor und wird wörtlich wiedergegeben. „Nach einer ersten Prüfung teilte die VLB mit, dass es sich bei der von der BVV angesprochenen Lichtsignalanlage nicht um eine Vollknotensignalisierung, sondern um eine Fußgängerschutzanlage handelt. Diese Anlagen dienen der Absicherung der querenden zu Fuß Gehenden und können daher nur den gesamten Querschnitt des Fahrverkehrs (beide Richtungen der Kniprodestraße) sperren. Angesichts der Stellungnahme der Senatsverwaltung sieht das Bezirksamt keine Möglichkeit das Ersuchen umzusetzen. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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