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Drucksache - VIII-0473
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Spielplätze nachhaltig planen und sanieren |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 19. Sitzung am 17.10.2018 angenommenen Beschlussempfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0473
„Das Bezirksamt wird ersucht,
- Neu zu richtende Spielplätze so zu planen und zu errichten, dass sowohl für die Nutzerinnen und Nutzer vielseitige und interessante Spielmöglichkeiten entstehen, aber auch eine möglichst robuste und pflegeleichte Gestaltung erreicht wird.
- Bei ganz oder teilweise zu sanierenden Spielflächen soll die Sanierung ebenfalls interessante und vielseitige Spielmöglichkeiten und eine pflegeleichte Gestaltung erreichen. Wenn die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nicht wünschenswert oder zu teuer ist, soll der Spielplatz als Bewegungs- und Aufenthaltsfläche umgestaltet und mindestens zugänglich gemacht werden.
- Bei der Neuanschaffung von Spielgeräten soll kostengünstigeren, länger haltbaren und besser reparierbaren Elementen und Baumaterialien mit hohem Spielwert der Vorzug gegeben werden. Auch bei der Planung von neuen Spielplätzen sollen einfache Reparierbarkeit, nachgewiesene Haltbarkeit und die Langzeitbetriebskosten zu den Entscheidungskriterien gehören. Die Möglichkeit von Sammeleinkäufen von Materialien und Spielgeräten in modularer Bauweise sind zu prüfen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Bei neuzubauenden oder zu sanierenden Spielplätzen werden schon seit einigen Jahren die Vorschläge für die Spielplatzgeräte auch mit der für die Unterhaltung, Wartung und Instandsetzung zuständigen Gruppe abgestimmt, um Spielplätze möglichst langlebig zu gestalten. Die mit der Planung beauftragten Büros erhalten in dieser Hinsicht ebenfalls schon Vorgaben. Reine Holzspielgeräte sollen i.d.R. nur noch anteilig eingesetzt werden, den Vorzug erhalten überwiegend Spielgeräte aus einem langlebigeren Materialmix (Metall/Holz/Kunststoff). Die Beschaffung von modularen Spielgeräten ist aus Sicht des Amts nicht sinnvoll. Oft sind Spielgeräteserien bereits nach wenigen Jahren verändert oder gar nicht mehr auf dem Markt, sodass eine Nachbeschaffung oft nicht möglich ist. Dadurch entsprechen sie eben gerade nicht den genannten Kriterien einer nachhaltigen Gestaltung. Eine komplette Entfernung von maroden oder bereits abgesperrten und für den Abbau vorgesehenen Spielgeräten wird bereits soweit wie möglich durchgeführt. Dies hängt jedoch nicht zuletzt von den jährlich zur Verfügung gestellten Unterhaltungsmitteln ab. Dieser Betrag ist regelmäßig nicht auskömmlich, weder für Reparaturen noch für den Abbau und Ersatz von Spielgeräten. Das Bezirksamt wird verstärkt eine temporäre Nutzung von Spielplätzen als Bewegungs- und Aufenthaltsfläche soweit machbar und zulässig ermöglichen. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Derzeit nicht bezifferbar
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Nachhaltiger Ressourceneinsatz
Kinder- und Familienverträglichkeit
Positive Auswirkungen, wenn Spielplätze entsprechend geplant bzw. temporär genutzt werden.
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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