Drucksache - VIII-0473  

 
 
Betreff: Spielplätze nachhaltig planen und sanieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
25.04.2018 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
05.06.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
19.06.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
03.07.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
28.08.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt     
11.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt     
25.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.10.2018 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antra B´90/Grüne 15. BVV am 25.04.18
Beschlussempfehlung StadtGrün 19. BVV am 17.10.18
VzK§13BezVG BA, SB 25. BVV am 14.08.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0473

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Spielplätze nachhaltig planen und sanieren

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 19. Sitzung am 17.10.2018 angenommenen Beschlussempfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0473

Das Bezirksamt wird ersucht,
 

-          Neu zu richtende Spielplätze so zu planen und zu errichten, dass sowohl für die Nutzerinnen und Nutzer vielseitige und interessante Spielmöglichkeiten entstehen, aber auch eine möglichst robuste und pflegeleichte Gestaltung erreicht wird.
 

-          Bei ganz oder teilweise zu sanierenden Spielflächen soll die Sanierung ebenfalls interessante und vielseitige Spielmöglichkeiten und eine pflegeleichte Gestaltung erreichen. Wenn die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nicht wünschenswert oder zu teuer ist, soll der Spielplatz als Bewegungs- und Aufenthaltsfläche umgestaltet und mindestens zugänglich gemacht werden.
 

-          Bei der Neuanschaffung von Spielgeräten soll kostengünstigeren, länger haltbaren und besser reparierbaren Elementen und Baumaterialien mit hohem Spielwert der Vorzug gegeben werden. Auch bei der Planung von neuen Spielplätzen sollen einfache Reparierbarkeit, nachgewiesene Haltbarkeit und die Langzeitbetriebskosten zu den Entscheidungskriterien gehören. Die Möglichkeit von Sammeleinkäufen von Materialien und Spielgeräten in modularer Bauweise sind zu prüfen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Bei neuzubauenden oder zu sanierenden Spielplätzen werden schon seit einigen Jahren die Vorschläge für die Spielplatzgeräte auch mit der für die Unterhaltung, Wartung und Instandsetzung zuständigen Gruppe abgestimmt, um Spielplätze möglichst langlebig zu gestalten. Die mit der Planung beauftragten Büros erhalten in dieser Hinsicht ebenfalls schon Vorgaben. Reine Holzspielgeräte sollen i.d.R. nur noch anteilig eingesetzt werden, den Vorzug erhalten überwiegend Spielgeräte aus einem langlebigeren Materialmix (Metall/Holz/Kunststoff).

Die Beschaffung von modularen Spielgeräten ist aus Sicht des Amts nicht sinnvoll. Oft sind Spielgeräteserien bereits nach wenigen Jahren verändert oder gar nicht mehr auf dem Markt, sodass eine Nachbeschaffung oft nicht möglich ist. Dadurch entsprechen sie eben gerade nicht den genannten Kriterien einer nachhaltigen Gestaltung.

Eine komplette Entfernung von maroden oder bereits abgesperrten und für den Abbau vorgesehenen Spielgeräten wird bereits soweit wie möglich durchgeführt. Dies hängt jedoch nicht zuletzt von den jährlich zur Verfügung gestellten Unterhaltungsmitteln ab. Dieser Betrag ist regelmäßig nicht auskömmlich, weder für Reparaturen noch für den Abbau und Ersatz von Spielgeräten.

Das Bezirksamt wird verstärkt eine temporäre Nutzung von Spielplätzen als Bewegungs- und Aufenthaltsfläche soweit machbar und zulässig ermöglichen.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.
 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Derzeit nicht bezifferbar

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Nachhaltiger Ressourceneinsatz

 

 

 

 



Kinder- und Familienverträglichkeit

Positive Auswirkungen, wenn Spielplätze entsprechend geplant bzw. temporär genutzt werden.

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen