Drucksache - VIII-0428  

 
 
Betreff: Baustellenkoordinierung im öffentlichen Straßenland
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Finanzen, Personal und Immobilien
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.03.2018 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
18.04.2018 
Fortsetzung der 14. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung mitberatender Ausschuss
17.05.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
14.06.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.07.2018 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 14. BVV am 21.03.18
Antrag CDU Fortsetzung der 14. BVV am 18.04.2018
Stellungnahme VerkOrd
Beschlussempfehlung FinPersIm 17. BVV am 04.07.18

Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass den Berliner Bezirken jeweils eine zusätzliche Stelle zur Verfügung gestellt wird, die die Koordinierung der Baustellen im öffentlichen Straßenland übernimmt. Diese soll auch die Schnittstelle zur Verkehrslenkung Berlin bilden und sicherstellen, dass die Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland aufeinander abgestimmt werden.


Begründung Finanzen, Personal und Immobilien (federführend):

Der Haushaltsausschuss diskutierte diesen Antrag kontrovers. Dabei wurde die Sinnhaftigkeit einer besseren Koordination von Baustellen herausgestellt, aber bezweifelt, ob eine im Bezirksamt beschäftigte Person diese Arbeit leisten kann. Verschiedene Baumaßnahmen werden dem Bezirksamt nur angezeigt, können von diesem aber nicht koordiniert werden. Zudem wurde auch bemängelt, dass dieser Antrag, eine zusätzliche Stelle im Bezirksamt zu schaffen, außerhalb von Haushaltsberatungen eingebracht wurde. Der Ausschuss empfiehlt daher der BVV die Ablehnung des Antrags.

Stellungnahme Verkehr und öffentliche Ordnung (mitberatend):

Der Ausschußr Verkehr und Öffentliche Ordnung hat sich auf seiner Sitzung am 17. Mai 2018 mit der vorgelegten Drucksache beschäftigt, und stellt dazu aus fachlicher Sicht fest:

Der Ausschuß diskutierte zunächst die Frage, was denn wohl solch ein bezirklicher Baustellenkoordinator koordinieren solle, wenn die Entscheidungen über Straßenbaumaßnahmen meist ebenso an anderer Stelle getroffen werden, wie über die Minimierung ihrer Folgen (Umleitungsverkehre). In die Rechte von Leitungsbetrieben, zumal im Havariefall, kann der Bezirk nicht eingreifen; Umleitungsverkehre, insbesondere wenn sie den Öffentlichen Nahverkehr tangieren, sind gemäß der gesetzlichen Regelungen (AZG, ZustKat AZG, BerlStraG) von der Verkehrslenkung Berlin zu planen und anzuordnen. Eine Koordinierung hat sinnvoller Weise in jenem Haus zu erfolgen.

Wichtig ist die wechselseitige Information der verschiedenen Vorhabenträger über ihre geplanten Maßnahmen, damit sie so weit möglich aufeinander abgestimmt werden nnen. Dazu dient im Bezirk Pankow für das Gebiet Pankows die sogenannte Baustellenkoordinierungsrunde in sinnvoller Weise, wiewohl sie, besonders hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit, natürlich verbessert werden kann.

Darüber hinaus war die Ausschußmehrheit grundsätzlich der Meinung, daß der Zeitpunkt für Anträge zur Personalausstattung des Bezirkamtes nach langgeübter Praxis Gegenstand von Haushaltsberatungen zu sein hat.

Der Ausschuß stimmte mit 2 Ja-Stimmen gegen 7 Nein-Stimme bei 1 Enthaltung für die Ablehnung der Drucksache.

Begründung Ursprungsantrag Fraktion der CDU:

Zahlreiche alltägliche Erfahrungen mit Baustellen im öffentlichen Straßenland zeugen davon, dass eine Koordinierung von Baumaßnahmen durch die zahlreichen Vorhabenträger (Senatsverwaltung, Bezirksämter, öffentliche und private Leitungsbetriebe, BVG, Bahn, etc.) nur unzureichend erfolgt. Nicht selten werden erst kürzlich verschlossene Baugruben wieder geöffnet und es wird gegen das Aufgrabeverbot verstoßen.

Die zunehmende Bautätigkeit ruft zudem Parallelitäten von Maßnahmen hervor, die zum Teil auch großumig zu massiven Einschränkungen der Leistungsfähigkeit des Straßennetzesr den öffentlichen Personennahverkehr und den motorisierten Individualverkehr führen.

Hierdurch müssen alle Verkehrsteilnehmer die durch solche Baumaßnahmen bedingten, teils kaum nachvollziehbaren vermeidbaren Einschränkungen hinnehmen.

Das Bezirksamt hat im Rahmen der Debatten zu ähnlichen Anträgen teilweise nachvollziehbar deutlich gemacht, dass eine Information und Koordinierung von Baumaßnahmen aufgrund mangelnder Personalkapazitäten und unterschiedlicher Zuständigkeiten nicht möglich ist.

 
 

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