Drucksache - VIII-0375  

 
 
Betreff: Bezirkliche Seniorenvertretung stärken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.01.2018 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Senior*innen, Arbeit und Wirtschaft mitberatender Ausschuss
23.01.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senior*innen, Arbeit und Wirtschaft vertagt   
13.02.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senior*innen, Arbeit und Wirtschaft mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
01.03.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.03.2018 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.07.2018 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 12. BVV am 17.1.18
Stellungnahme SoSeArW
Beschlussempfehlung Ausschuss FinPersIm 14. BVV am 21.03.18
VzK§13BezVG BA, ZB 17. BVV am 04.07.18
VzK§13BezVG BA, SB 23. BVV am 27.03.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0375

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Bezirkliche Seniorenvertretung stärken

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 014. Sitzung am 21.03.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. VIII-0375:

Die BVV möge beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber dem Senat für die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Aufnahme der ehrenamtlich tätigen bezirklichen Seniorenvertretung in den Regelungskreis des § 1 Abs.1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstigen ehrenamtlich tätigen Personen (DVO BezVEG) einzusetzen.
  2. Das Bezirksamt wird darüber hinaus gebeten, sich gegenüber dem Senat und in der Stadträterunde für die Schaffung berlinweit einheitlicher rechtlicher Rahmenbedingungen im Hinblick auf eine angemessene Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich Tätigen in den bezirklichen Seniorenvertretungen einzusetzen.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage S 18 15760 vom 10.08.2018 an das Abgeordnetenhaus zu "Aufwandsentschädigungen für bezirkliche Seniorenvertretungen" heißt es zur Thematik:

"Nach rechtskonformer Praxis erhalten Sitzungsgelder gemäß des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in Verbindung mit der dazu gehörigen Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes u. a. Mitglieder von Beiräten, die in der Hauptverwaltung aufgrund von Rechtsvorschriften gebildet sind (Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen, § 1 Anlage 1). Bezirkliche Seniorenvertretungen hingegen sind Interessenvertretungen. Der Maßgabe der Verordnung entsprechend ist daher kein Sitzungsgeld zu zahlen.

Einige Bezirke nutzen allerdings bereits jetzt die Möglichkeit, den mit der Wahrnehmung des gewählten Ehrenamtes anfallenden Aufwand in eigener Zuständigkeit auszugleichen, indem sie Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder der Seniorenvertretung zahlen. Dies ist z. B. durch die Gründung einer Sondersozialkommission Seniorenvertretung möglich. Der Senat würde es begrüßen, wenn auch andere Bezirke diesem Beispiel folgen würden, um das wichtige Engagement der bezirklichen Seniorenvertretungen zu unterstützen."

Wie bereits berichtet, beabsichtigte die für Soziales zuständige Senatsverwaltung die Einrichtung einer überbezirklichen Arbeitsgruppe (AG) zur Thematik. Das Bezirksamt hatte seine Bereitschaft zur Mitwirkung erklärt. Entsprechende AG-Sitzungen wurden nicht einberufen.

Am 19.11.2018 teilte die SenIAS den Bezirksstadträt*innen zum Thema AG „Zahlung von Sitzungsgeldern an bezirkliche Seniorenvertretungen“ folgende Information mit:

"Sie hatten sich alle bereit erklärt, an einer AG zum Thema „Zahlung von Sitzungsgeldern an bezirkliche Seniorenvertretungen“ teilzunehmen. Wir sind Ihnen sehr dankbar für diese Bereitschaft. Allerdings, wie Herr Staatssekretär Fischer bereits in der Bezirksstadträtesitzung am 12.09.2018 erklärt hat, besteht aus Sicht der politischen Leitung der SenIAS derzeit kein kurzfristiger Bedarf, den Status der bezirklichen Seniorenvertretungen durch Gesetzesveränderungen zu ändern. Geplant ist nun, vorausgesetzt entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung, zunächst eine Evaluation des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes durchzuführen, um auf dieser Grundlage den komplexen Gesetzgebungsprozess besser gestalten zu können. Aus diesem Grund erscheint auch eine AG zu dem Thema Zahlung von Sitzungsgeldern an bezirkliche Seniorenvertretungen derzeit nicht sinnvoll."

Da die Leitung der SenIAS keinen kurzfristigen Handlungsbedarf in der Sache sah, stellte sich für das Bezirksamt die Frage, ob nicht die Seniorenvertretungen ihre errungenen Rechte mit dem Status der Zahlung von Aufwandsentschädigung im Rahmen der Mitgliedschaft in einer Sondersozialkommission verlieren könnten.

Ungeachtet der Berechtigung zur Verfahrensweise einiger Bezirke, die Aufwendungen in eigener Zuständigkeit zu zahlen, war aus der Sicht des Bezirksamtes eine rechtliche Klärung notwendig. Insbesondere ging es um die Frage, inwieweit das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz in seiner Umsetzung mit der Zahlung von Aufwandsentschädigungen Sondersozialkommission - kompatibel ist, um die Seniorenvertretungen nicht in ihren Rechten und in ihrem Status einzuschränken.

Im Ergebnis einer internen rechtlichen Prüfung und Würdigung des Sachverhaltes ist derzeit keine Rechtsgrundlage ersichtlich, aus der die Bezirke in eigener Zuständigkeit Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretung zahlen könnten.

Von Seiten des Bezirksamtes wird nunmehr keine weitere Möglichkeit gesehen, darüber hinaus tätig zu werden. Von daher wird gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Jugend,
Wirtschaft und Soziales

 

 

 
 

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