Drucksache - VIII-0297  

 
 
Betreff: Unterstützung der Mieter*innen in Weißensee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linksfraktion, Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
18.10.2017 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
06.06.2018 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion und Bü90/Grüne, 10. BVV am 18.10.2017
2. Ausfertigung Antrag Linksfraktion und Bü90/Grüne, 10. BVV am 18.10.2017
VzK§13BezVG, SB 16. BVV am 06.06.18

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-0297

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Unterstützung der Mieter*innen in Weißensee

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 10. Sitzung am 18.10.2017 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0297

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, Gespräche mit der Deutsche Wohnen zu beginnen mit dem Ziel, für die angekündigten umfangreichen Sanierungsmaßnahmen des Wohnblocks Blechenstraße 12-18, Schönstraße 34-40, Große Seestraße 19-22, Parkstraße 72 eine Vereinbarung zur sozialverträglichen Modernisierung zu treffen. Diese Vereinbarung soll sich an den bei vergleichbaren Modernisierungen stets angewandten Rahmenvorgaben und Zielen orientieren.

Ziel der BVV Pankow ist es, dass die Bewohner*innen des Quartiers – unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten – in ihrer Wohnung oder im angestammten Wohnumfeld verbleiben können.

  1.      Die Mietspiegelwerte werden (ohne Berücksichtigung von Sondermerkmalen) nach Modernisierung eingehalten.
  2.      In Wohnungen von Empfänger*innen nach SBG II und SGB XII dürfen die Mietkosten nach der Modernisierung die Werte der Wohnkostenrichtlinie der genannten Leistungsempfänger*innen nicht übersteigen.
  3.      Bei sonstigen finanziellen und sozialen Härtefällen werden die Mieterhöhungen in den betreffenden Fällen gekappt, um den Mieter*innen den Verbleib in ihrer Wohnung zu ermöglichen. Von einer sozialen Härte ist dabei immer auch schon dann auszugehen, wenn die Brutto-Warm-Mietkosten ein Drittel des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens übersteigen. Einvernehmliche andere Lösungen können durch die Mieterberatung erarbeitet und abgestimmt werden
  4.      Alle Mieter*innen können nach Abschluss der Maßnahmen in ihre Wohnungen zurückkehren. Für diese werden für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten Umsetzwohnungen bereitgestellt. Auf Wunsch der Mieter*innen kann auch ein versetzter Umzug erfolgen. In beiden Fällen ist keine (neue oder höhere) Kaution zu erheben. Bestehende Mietverträge sind anzupassen, sodass keine Neuvermietungen erschlichen werden.
  5.      Es werden nur Maßnahmen durchgeführt, die zur Erreichung des zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen zwingend erforderlich sind.
  6.      Die Bewohner*innen werden zeitnah und umfänglich über die getroffene Vereinbarung informiert.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, zu prüfen mit welchen sonstigen Maßnahmen es in der Lage ist die betroffenen Mieter*innen im Zusammenhang mit dem Modernisierungsverfahren zu unterstützen.

Der BVV ist zu jeder zweiten Sitzung ein Sachstandsbericht vorzulegen."

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt Pankow hat in mehreren Terminen mit der Deutsche Wohnen über die Gewährleistung der Absicherungen der Sozialverträglichkeit von Baumaßnahmen gesprochen. Dabei wurden jeweils auch die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Vorhaben berücksichtigt. Innerhalb der Geltungsbereiche des Sozialen Erhaltungsrechts werden vom Bezirksamt vertragliche Regelungen angestrebt, um die Ziele des Erhaltungsrechts noch effektiver umsetzen zu können.

Beim vorgenannten Bauprojekt konnte aufgrund des Verfahrensfortschritts und aufgrund der bereits abgeschlossenen Modernisierungsvereinbarungen keine zielführende Intervention des Bezirksamts mehr erfolgen. Zudem liegt das Vorhaben außerhalb des Geltungsbereichs einer Sozialen Erhaltungsverordnung. Es fehlen somit die Rechtsinstrumente, um auf einer formalen Ebene handeln zu können.

Das Bezirksamt Pankow hat die Deutsche Wohnen daher aufgefordert, im Sinne des vereinbarten Vorgehens zum Bauvorhaben Grellstraße auch hier Härtefallregelungen zugunsten betroffener Mieter anzuwenden und die Sozialverträglichkeit des Vorhabens weitgehend zu berücksichtigen.

Eine vertragliche Regelung mit der Deutsche Wohnen war aufgrund der vorgenannten Rahmenbedingungen nicht möglich. Trotzdem hat der zuständige Bezirksstadtrat in mehreren Kontakten die Deutsche Wohnen auf die unzureichende Kommunikation bei den Modernisierungsmaßnahmen hingewiesen. Auch wurden nach Mieterinformationen auf solche Mängel wie die Unterbrechung der Gasversorgung verwiesen und um eine kurzfristige Beseitigung ersucht. Das ist dann nach mehrmaliger Ansprache durch den Bezirksstadtrat erfolgt.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und
rgerdienste

 

 

 
 

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