Drucksache - VIII-0179  

 
 
Betreff: Jährlicher Wohnungsneubaubericht für den Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.05.2017 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
13.06.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
27.06.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
12.09.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
18.10.2017 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU, 7.BVV am 17.5.17
Beschlussempfehlung StadtGrün 10. BVV am 18.10.17

Das Bezirksamt wird ersucht, jeweils bis zum dritten Quartal eines Jahres einen Wohnungsneubaubericht für das zurückliegende Jahr zu erstellen. Der Bericht soll folgende Informationen getrennt nach privaten Vorhaben, Vorhaben von Genossenschaften und städtischen Wohnungsbaugesellschaften beinhalten:

  • Die Anzahl der erteilten Baugenehmigungen inkl. der Zahl der Wohneinheiten
  • Die Anzahl der fertig gestellten Wohneinheiten
  • Die Anzahl der Wohneinheiten, die mit öffentlicher Förderung errichtet wurden

Das Datenmaterial ist je Kalenderjahr aufzubereiten und soweit möglich getrennt nach den Ortsteilen aufzugliedern.


Begründung Stadtentwicklung und Grünanlagen:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat sich auf seiner Sitzung am 12. September 2017 mit der vorgelegten Drucksache beschäftigt. Es wurde aufgezeigt, dass es dem Bezirksamt nicht, bzw. nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich wäre, den gewünschten detaillierten Bericht vorzulegen. Insbesondere der Umstand, dass seitens des Bezirksamtes lediglich die Baugenehmigungen erteilt, jedoch nicht die fertiggestellten Wohnungen erfasst werden stünden dem entgegen bzw. wäre zeitscharf nicht leistbar. Darüber hinaus obliegt die Entscheidung über den Einsatz von Fördermitteln dem Land Berlin. Das Vorliegen von Förderungen bei Neubauprojekten entzieht sich somit regelmäßig der Kenntnis des Bezirksamtes. Hierbei wurde auch die Frage aufgeworfen, worin der Mehrwert eines solchen Berichts für die Öffentlichkeit bestehen würde. Dies erfolgte insbesondere mit Hinweis auf die monatlich vom Statistischen Landesamt veröffentlichen Zahlen.

Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen daher mit 2 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ablehnung der Drucksache empfehlen. 

Begründung Ursprungsantrag Fraktion der CDU:

Der Bericht dient einer besseren Übersicht über das Neubaugeschehen in den einzelnen Ortsteilen des Bezirks und bietet die Möglichkeit, die Anzahl der Baugenehmigungen und der wirklich realisierten Wohneinheiten im Blick zu behalten. Er vermittelt außerdem der Öffentlichkeit einen guten Überblick über das Neubaugeschehen im Bezirk und dürfte mit überschaubarem Verwaltungsaufwand erstellbar sein, da er die (zwar immer noch unregelmäßig erstellten) sog. Baulisten zusammenfasst und diese strukturiert.

 
 

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