Drucksache - VIII-0138  

 
 
Betreff: Rahmenvereinbarung GEMA für ganz Pankow verhandeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Finanzen, Personal und Immobilien
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.04.2017 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
11.05.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien vertagt   
01.06.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2017 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU, 6. BVV
Beschlussempfehlung Ausschuss FinPersIm, 8 BVV am 28.06.2017

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, Verhandlungen mit der GEMA aufzunehmen, mit dem Ziel, einen Rahmenvertrag abzuschließen, der sämtliche Veranstaltungen des Bezirksamtes, der Bezirksverordnetenversammlung, von Schulen, Kitas, der Feuerwehr sowie gemeinnützigen Veranstaltern beinhaltet.

 


Begründung des Ausschusses

Der Ausschuss behandelte die Drucksache in den beiden Sitzungen am 11.05.2017 und am 01.06.2017. Am 11.05.2017 wurde der Antrag ausführlich beraten. Das grundsätzliche Anliegen, Veranstalter von ehrenamtlichen Festen im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten durch den Bezirk zu unterstützen, teilt der Ausschuss. Zur Forderung nach Abschluss eines Vertrags zwischen dem Bezirk und der GEMA zur Übernahme der Lizenzgebühren für sämtliche Veranstaltungen des Bezirksamtes, der BVV, von Schulen, Kitas, der Feuerwehr sowie gemeinnützigen Veranstaltern bestanden grundsätzliche Fragen. Zwar können Vereine und Verbände Rahmenverträge mit der GEMA abschließen, ob das auch für den Bezirk Pankow zulässig ist, wurde ohne Ergebnis diskutiert. Auch die Abführungspflichten der Lizenzvergütungen an die GEMA bei öffentlichen Veranstaltungen durch den jeweiligen Veranstalter wurden besprochen. Hier wurde auch thematisiert, ob der Bezirk über einen solchen Vertrag auch für andere private und öffentliche Rechtspersonen, wie Vereine, Schulen, Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Feuerwehren verpflichtet werden kann und soll. Im Ergebnis blieben wesentliche Fragen zum Antrag offen. Die Drucksache wurde daraufhin vertagt. In der Sitzung am 01.06.2017 bat der Antragsteller dann um Abstimmung der vorliegenden Drucksache. Eine weitere Debatte erfolgte nicht. Insbesondere weil die Rahmenbedingungen und die rechtlichen Möglichkeiten für die Forderung nach Verhandlung und Abschluss eines Rahmenvertrags durch den Bezirk nicht geklärt sind, fand der Antrag im Ausschuss bei 2 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen keine Mehrheit.

Begründung des Ursprungsantrages

Die Rechtslage sowie die Handlungsweise der GEMA birgt für alle Veranstalter / Initiativen, die im öffentlichen Raum Musik abspielen lassen, große Hindernisse und Gefahren. Dabei ist es egal, ob es um Hintergrundmusik während eines Kuchenbasars in der Kita geht, die Blaskapelle bei einem Feuerwehrfest oder der klassische Konzertauftritt im Rathaus immer können GEMA-Gebühren anfallen und selten ist die Höhe klar und eindeutig geregelt.

Durch einen Rahmenvertrag des Bezirksamtes Pankow könnte diesen Veranstaltungen Sicherheit gegeben werden und durch die Größe und Verhandlungsmacht des Bezirks wären sicherlich auch finanzielle Einsparungen zu erreichen.

 
 

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