Drucksache - VII-1221  

 
 
Betreff: Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz Humannplatz und Ostseestraße/ Grellstraße - Vorschlagsliste für die Porgrammplanung 2017
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
14.09.2016 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BA, 42.BVV am 14.09.2016

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

rderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz Humannplatz und Ostseestraße/Grellstraße Vorschlagsliste für die Programmplanung 2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ….. 2016 folgenden Beschluss gefasst:

Die in der Anlage aufgelisteten Maßnahmen für die Programmplanung 2017 des Förderprogramms Städtebaulicher Denkmalschutz für die Fördergebiete, Humannplatz und Ostseestraße/Grellstraße im Ortsteil Prenzlauer Berg, sind an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als Vorschlagsliste für das Programmjahr 2017 weiterzuleiten.

Begründung

Die Finanzierung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen im Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ erfolgt aus Mitteln des Landes Berlin und aus Mitteln des Bundes gemäß der jeweils geltenden „Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104b des Grundgesetzes (GG) zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen“ (VV Städtebauförderung).

Grundlage für den Einsatz der Mittel sind das besondere Städtebaurecht des Baugesetzbuchs, die Landeshaushaltsordnung (LHO) mit den dazugehörenden Ausführungsvorschriften (AV LHO) und die zwischen Bund und Land geschlossenen jährlichen Verwaltungsvereinbarungen Städtebauförderung. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung werden die Berliner Bezirke finanziell und organisatorisch darin unterstützt, bau- und kulturhistorisch wertvolle Stadtquartiere im städtebaulichen Zusammenhang sowie in ihrer baulichen und kulturellen Eigenart und Geschlossenheit zu erhalten.

Das Land Berlin hat in einer Neufassung die Ausführungsvorschriften über die Finanzierung der Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen (AV Stadterneuerung 2014) in der Bekanntmachung vom 20. Mai 2014 geregelt. Grundlage für die Aufnahme in das Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ ist das Bestehen einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB in Verbindung mit § 30 AGBauGB.

r das Teilgebiet Ostseestraße/Grellstraße wurde eine derartige Erhaltungsverordnung am 23. September 2003 erlassen, die am 9. Oktober 2003 in Kraft trat (GVBl. S. 482). Die Erhaltungsverordnung für das Gebiet Humannplatz wurde am 25. August 2009 erlassen und trat am 1. Oktober 2009 in Kraft (GVBl. S. 434). Weiterhin ist für den Einsatz von Finanzierungsmitteln des Haushalts von Berlin in der AV Stadterneuerung 2014 geregelt, dass ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu erstellen ist. Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 4. März 2014 das vertiefte und fortgeschriebene Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept 2011/2012 mit dem ersten landesweiten Jahresbericht über das Monitoring und die Evaluation des Förderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“r das Berichtsjahr 2012 beschlossen. Das fortgeschriebene INSEK Humannplatz und Ostseestraße/Grellstraße von 2011/2012 sowie das Monitoring und die Evaluation bilden die Grundlage für die Programmanmeldung 2017.

Das Programmjahr 2017 ist das letzte Programmjahr im Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“.

Der Ausschusss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat in seiner Sitzung am 09.06.2016 die Vorlage abschließend beraten und zustimmend zur Kenntnis genommen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister

 

Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

Anlage
Vorschlagsliste Städtebaulicher Denkmalschutz für die Programmplanung 2017


Vorschlagsliste Städtebaulicher Denkmalschutz für die Programmplanung 2017Stand: 23.05.2016

Projektliste Humannplatz

Projekttitel

Gebiet

Maßnahmebeschreibung

Fachamt

Fördermittel in €

Bemerkung

Programmjahr 2017 gesamt

davon Kassenjahr
2017

davon Kassenjahr
2018

davon Kassenjahr
2019

davon
Kassenjahr
2020

Hüllensanierung Dunckerclub, Dunckerstraße 64

HP

Hüllensanierung des denkmalgeschützten Gebäudes, Komplettierung der Denkmal-Gesamtanlage

Schulamt

565.000

30.000 

455.000

80.000

 

Förderanfrage wird für  PJ 2017 neu gestellt

Außenanlagen Carl-Humann-Grundschule, Scherenbergstr. 7

HP

Freiflächengestaltung Schulhof

Schul-amt/SGA

1.000.000

 

 

 

 1.000.000

Abhängigkeit vom Lückenschluss

Gehwege Scherenbergstraße 1 - 4

HP

Neuordnung und Umgestaltung des Gehwegs Scherenbergstraße 1 - 4

SGA

70.000

 

 

 

 

Aufteilung der Gesamtsumme auf vier Kassenjahre erfolgt in Kürze

Kreuzungsumbau Zelterstraße/ Meyerheimstraße

HP

Kreuzungsumbauten mit Gehwegvorstreckungen

SGA

150.000

 

 

 

 

Aufteilung der Gesamtsumme auf vier Kassenjahre erfolgt in Kürze

Begleitende Maßnahmen
zum 2. Zugang S-Bahnhof
Prenzlauer Allee

HP

Gehwegvorstreckungen in der Kanzowstraße und Ahlbecker Straße am künftigen zweiten S-Bhf. Zugang Prenzlauer Allee sowie Verbesserung der Fahrradabstellanlagen

SGA

220.000

 

 

 

 

Aufteilung der Gesamtsumme auf vier Kassenjahre erfolgt in Kürze

Summe
Humannplatz

 

 

 

2.005.000

30.000

(ohne o.g. drei Maßnahmen SGA)

455.000

(ohne o.g. drei Maßnahmen SGA) 

80.000

(ohne o.g. drei Maßnahmen SGA) 

1.000.000

(ohne o.g. drei Maßnahmen SGA)

 

 


Projektliste Ostseestraße/Grellstraße

 

Projekttitel

Gebiet

Maßnahmebeschreibung

Fachamt

Fördermittel in €

Bemerkung

Programmjahr 2017 gesamt

davon Kassenjahr
2017

davon Kassenjahr
2018

davon Kassenjahr
2019

davon
Kassenjahr
2020

Straßenraum Mandelstraße
13, 15

OG

Erneuerung und Errichtung von Gehwegen sowie Herstellung der Barrierefreiheit, Erneuerung der Fahrbahn zur Erschließung der Kitas Mandelstraße 13 u. 15

SGA

320.000

 

 

 

 

Aufteilung der Gesamtsumme auf vier Kassenjahre erfolgt in Kürze

Straßenraum Gubitzstraße
zw. Erich-Weinert-Straße und Ostseestraße

OG

Westl. Straßenabschnitt (UNESCO): Erneuerung des Gehwegs; Östl. Straßenabschnitt (Pufferzone UNESCO): Errichtung eines Gehwegs sowie Neuordnung des ruhenden Verkehrs zwischen Erich-Weinert-Straße und Schieritzstraße, Erneuerung des Gehwegs zw. Schieritzstraße und Ostseestraße; Erneuerung der Straßenbeleuchtung

SGA

900.000

 

 

 

 

Aufteilung der Gesamtsumme auf vier Kassenjahre erfolgt in Kürze 

Gehweg und Eingangsbereich Preußstraße

OG

Erneuerung des westlichen Gehwegs als Eingangsbereich zum Lisztplatz und zu den Kitas

SGA

130.000

 

 

 

 

Aufteilung der Gesamtsumme auf vier Kassenjahre erfolgt in Kürze

Zugang Erich-Weinert-Park/
Georg-Blank-Straße 23

OG

Erneuerung der Gehwege und des Straßenraumes
Georg-Blank-Straße 23 einschließlich Zugang Erich-Weinert-Park

SGA

150.000

 

 

 

 

Aufteilung der Gesamtsumme auf vier Kassenjahre erfolgt in Kürze

Straßenraum Hosemannstraße/Roelckestraße zw. Ostsee- und Lehderstraße

OG

Erneuerung der Gehwege und Herstellung der Barrierefreiheit sowie Kreuzungsumbau Ecke
Paul-Grasse-Straße mit Gehwegvorstreckungen

SGA

250.000

 

 

 

 

Aufteilung der Gesamtsumme auf vier Kassenjahre erfolgt in Kürze

Spielplatz
Lehderstraße
101 - 104

OG

Erneuerung und Aufwertung des Spielplatzes

SGA

400.000

 

 

 

 

Aufteilung der Gesamtsumme auf vier Kassenjahre erfolgt in Kürze

Summe
Ostseestraße/ Grellstraße

 

 

 

2.150.000

 

 

 

 

 

 

Gebiets-beauftragter

HP/ OG

Gebietsbeauftragter für die Gebiete Humannplatz sowie Ostseestraße/Grellstraße

Stadtentwick-lung

380.000

 

 

 

 

Aufteilung der Gesamtsumme auf vier Kassenjahre erfolgt in Kürze

 

 

Gesamtsumme für beide Gebiete

 

Gesamtsumme

 

 

 

4.535.000

30.000

(ohne o.g. neun Maßnahmen SGA)

455.000

(ohne o.g. neun Maßnahmen SGA)

80.000

(ohne o.g. neun Maßnahmen SGA)

 1.000.000

(ohne o.g. neun Maßnahmen SGA)

 

 

 

 

 
 

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