Drucksache - VII-1176  

 
 
Betreff: Wird in Pankow das Zweckentfremdungsverbot umgesetzt?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.06.2016 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage Fraktion Bü90/Grüne, 40. BVV am 01.06.2016

  1. Werden in Pankow Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot im Bereich der Ferienwohnungen konsequent und ohne Ansehen der Person verfolgt, wie es das Gesetz vorsieht? Wenn nein, warum nicht?
  2. lt es das Bezirksamt für zielführend, wenn öffentlichkeitswirksam Möglichkeiten genannt werden, durch die die Betreiber von Ferienwohnungen in Pankow mittel- bis langfristig das Zweckentfremdungsverbot umgehen können? Was sind die Folgen dieses Vorgehens?
  3. Wie bereitet sich das Bezirksamt auf die weiteren zusätzlichen Mitarbeiter*innen für die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots vor, um diese Aufgabe zügig und konsequent umzusetzen?

Die Zweckentfremdungsverbotsverordnung ist eines der wichtigsten Instrumente, um die Versorgung der Einwohner*innen von Berlin mit innerstädtischem Wohnraum zusammen mit bezahlbaren Mieten sicherzustellen. Das Ziel den Wohnraum, der bisher als Ferienwohnungen genutzt wurde, wieder den Berliner*innen zur Verfügung zu stellen, muss daher im Bezirksamt eine herausragende Rolle spielen.

Die Äerungen, die von Seiten des zuständigen Pankower Stadtrats in den letzten Wochen zu lesen waren, erwecken den dringenden Eindruck, dass diese Aufgabe nicht mit voller Kraft verfolgt wird.

 

 

 
 

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