Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VII-1113
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Mieterschutz ernst nehmen - Umfassende Informationen zu Anträgen auf Umwandlung in Wohneigentum bereitstellen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 41. Sitzung am 29.06.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-1113 -
„Das Bezirksamt wird ersucht, Mieterinnen und Mieter in sozialen Erhaltungsgebieten, für deren Wohnungen ein Antrag auf Umwandlung in Wohnungs- / Teileigentum gestellt wurde, möglichst frühzeitig und umfassend über den Ablauf des Genehmigungsverfahrens zu informieren. Die Information soll insbesondere folgende Punkte beinhalten: Welche Begründung für die Umwandlung im Antrag angegeben ist Wie lange das Genehmigungsverfahren für die Umwandlungsanträge derzeit in Pankow durchschnittlich dauert Hierzu ist ggf. eine Abstimmung mit der Mieterberatung herbeizuführen. Weiter wird das Bezirksamt ersucht, auf seiner Internetpräsenz den Ablauf des Genehmigungsverfahrens zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im Geltungsbereich der Umwandlungsverordnung umfassend zu erläutern. Insbesondere sollen die Gründe, die zur Genehmigung einer beantragten Umwandlung führen können, dargestellt werden.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Zum Verständnis des Antragsverfahrens eine kurze Erläuterung. Nach Eingang eines Antrags auf Umwandlung in Wohnungseigentum / Teileigentum im Fachbereich Stadterneuerung wird dieser auf Vollständigkeit und den vom Antragsteller geltend gemachten Ausnahmetatbestand für die Umwandlung geprüft. Bei Unvollständigkeit werden die fehlenden Unterlagen nachgefordert. Liegt der Antrag vollständig vor, erfolgt eine Information an die Mieterberatung. Diese informiert die Mieter innerhalb kürzester Zeit über das Vorliegen des Antrages, weist auf ihre Sprechzeiten und mögliche Beratung hin und fügt dem Anschreiben entsprechendes Infomaterial bei. Innerhalb der vom Gesetzgeber festgelegten Frist gemäß § 173 Abs. Satz 1 i. V. m. § 22 Abs. 5 Nr. 2 BauGB wird innerhalb eines Monats nach Eingang über den Antrag entschieden. Eine Information über die Entscheidung an die Mieter hierzu erfolgt durch die Mieterberatung. Auf Grund der Anschreiben an die Mieter haben sich seit Erlass der Umwandlungsverordnung im März 2015 fünf bis zehn Mieter mit Nachfragen an die Mieterberatung gewandt. Dies war Anlass, das Anschreiben zum Antrag an die Mieter zu überarbeiten und verständlicher zu formulieren. Im Fall der Geltendmachung des Ausnahmetatbestandes – Verkauf an Mieter – werden die Mieter darüber informiert. Außerdem erhalten sie auch Kenntnis über andere mögliche Ausnahmetatbestände. Das überarbeitete Schreiben wird seit Ende Juni 2016 verwendet. Nachfragen von Mietern bei der Mieterberatung gab es bisher keine. Informationen zum Thema Umwandlung in Wohneigentum sind im Internet möglich durch den Flyer „Soziale Erhaltungsgebiete und Umwandlungsverordnung in Pankow“ und das Formular „Antrag auf Umwandlung in Wohnungseigentum / Teileigentum“. Eine umfassendere Information der Mieter und eine Erweiterung der Internetpräsenz bezüglich des Themas „Umwandlung“ wird nicht als zielführend für ernst zu nehmenden Mieterschutz erachtet. Erfahrungen zeigen, dass dies eher zu Unsicherheiten und Verwirrungen führt. Es wurde festgestellt, dass Nachfragen bei der Mieterberatung bzw. dem Fachbereich Stadterneuerung zum konkreten Objekt eher zur Klärung beitragen. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne | Jens-Holger Kirchner |
Legende
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