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Drucksache - VII-1087
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Keine rücksichtslose Verdichtung zu Lasten einer Kita |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 38. Sitzung am 02.03.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-1087 –
„Das Bezirksamt wird ersucht, die Bescheidung eines Baubegehrens für eine massive Verdichtung auf dem Grundstück Dunckerstraße 2a (10437 Berlin) kritisch zu prüfen und zu klären - gegebenenfalls mit einem Gutachten -, ob die beantragte Bebauung rücksichtlos gegen die nachbarlichen Nutzungsbelange ist und aus diesem Grunde zu versagen wäre. Zudem soll in diesem Gutachten geprüft werden, ob die Freiflächen im Innenbereich dieses Häuserblocks planungsrechtlich dauerhaft gesichert werden können, insbesondere um den Betrieb der Kindertagesstätte Göhrener Straße 11 durch möglichst gute Bedingungen zu sichern.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Für das Grundstück Dunckerstraße 2 A wurde mit Posteingang 22.12.2015 eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Gartenhauses mit 5 Wohnungen und einer Gewerbeeinheit beantragt. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurden durch den Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht die Fachbereiche Stadtplanung, Untere Denkmalschutzbehörde und Stadterneuerung beteiligt. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde durch die zu beteiligenden oben genannten Fachbereiche festgestellt, dass dem beantragten Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind, mithin war die Baugenehmigung zu erteilen. Die Erstellung eines Gutachtens konnte in diesem Fall nicht befürwortet werden, da keine ausreichenden rechtlichen Gründe vorlagen und zudem ein Einsatz der begrenzten Mittel hier nicht angemessen war. Die Baugenehmigung wurde am 01.04.2016 erteilt. Der Baubeginn wurde im April 2016, die Rohbaufertigstellung im Oktober 2016 angezeigt. Das bauaufsichtlich genehmigte Vorhaben sieht eine Nutzung des Spielplatzes auf dem Grundstück Dunckerstraße 2 A für die Bewohner, respektive die Kinder der Gebäude des Grundstücks Dunckerstraße 2 A, vor, nicht für die Kinder der Kindertagesstätte Göhrener Straße 11. Zwischen dem Kitabetreiber, der Kirchengemeinde und den Denkmalbehörden wurde eine bauliche Ersatzfläche auf dem Dach des Gemeindehauses gefunden, der auch die Kitaaufsicht der zuständigen Senatsverwaltung zugestimmt hat. Die hierfür erforderliche Baugenehmigung wurde bislang allerdings noch nicht beantragt. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn
| Vollrad Kuhn |
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