Drucksache - VII-1050  

 
 
Betreff: Verkehrssicherheit im Rispenweg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Johannes Kraft (Fraktion der CDU) für Bürger_innenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.11.2015 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
01.12.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt   
15.12.2015 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.01.2016 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.06.2016 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 35. BVV am 11.11.15
Beschlussempfehlung 37. BVV am 27.01.16
VzK§13 BA, SB 40. BVV am 01.06.16

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-1050

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Verkehrssicherheit im Rispenweg

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 37. Sitzung am 27.01.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-1050

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, auf mindestens einer Straßenseite des Rispenweges die Gehwege baulich so herzustellen, dass sie auch während und nach Niederschlagsereignissen gefahrlos benutzt werden können.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Der Rispenweg weist auf beiden Seiten unbefestigte Gehwege und eine Fahrbahn aus Großsteinpflaster auf. Die bei größeren Niederschlägen auf der Fahrbahn auftretenden Wasseransammlungen sind  den nicht vorhandenen Straßenentwässerungsanlagen geschuldet. Die vorhandenen Wasseransammlungen werden durch die im Großpflaster der Fahrbahn vorhandenen Fugen versickert.

Eine Befestigung eines oder beider Gehwege gemäß den technischen Regelwerken würde die unregelmäßig auftretenden Wasseransammlungen nicht verhindern.

Mit den im Haushalt bereitgestellten Finanzmitteln zur baulichen Unterhaltung der öffentlichen Straßen ist es dem Straßen- und Grünflächenamt zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, eine umfassende Befestigung der Gehwege einschließlich einer Sickerwasseranlage, welche danach vom Straßen- und Grünflächenamt auch dauerhaft zu unterhalten wäre, herstellen zu lassen.

Die Kosten für eine einseitige Befestigung mit Straßenentwässerung dürften grob geschätzt bei deutlich über 100.000,00 € liegen.

Eine deutliche Verbesserung der Situation wäre nur mit einer investiven Straßenbaumaßnahme, einschließlich des Neubaus von Straßenentwässerungsanlagen, zu erzielen. Über eine Anmeldung in der Investitionsplanung 2017-2021 entscheidet die BVV.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Jens-Holger Kirchner
stellv. Bezirksbürgermeister

 

 
 

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