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Drucksache - VII-0992
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .12.2015
An die BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0992
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Umgang mit Altkleidersammelcontainern
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 33.Tagung der BVV am 08.07.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0992:
„Das Bezirksamt wird ersucht, auf die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einzuwirken und intensiv dafür zu werben, dass bei den dort geführten Anzeigeverfahren für gemeinnützige und gewerbliche Sammler von Altkleidern und - schuhen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) intensiv mit den bezirklichen Ordnungsämtern zusammenzuarbeiten ist, und die Senatsverwaltung ihrerseits die Möglichkeiten des § 18 KrWG gegenüber Sammlern, die sich unzuverlässig oder nicht gesetzeskonform verhalten, in vollem Umfang (Auflagenerteilung/Untersagung der Sammlung im Land Berlin) ausschöpft.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die zuständige Senatsverwaltung und die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) intensiv prüfen, ob die BSR die Sammlung von Altkleidern und -schuhen nicht nur in ihren stationären Betriebshöfen sondern auch haushaltsnah wahrnehmen kann, um so ihrer Bedeutung als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Lande Berlin gerecht zu werden und die gesammelten Wertstoffe einer Verwertung in öffentlichem Interesse zuzuführen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Im Rahmen der Gemeinsamen Gesprächsrunde der Bezirksstadträte zur koordinierten Weiterentwicklung der Ordnungsämter am 06.11.2015 wurde im Hinblick auf den Umgang mit Altkleidersammelcontainern die folgende Beschlussvorlage des Bezirksamtes einstimmig verabschiedet: „Die Gemeinsame Gesprächsrunde bittet die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt um eine enge Zusammenarbeit mit den bezirklichen Ordnungsämtern bezogen auf die dort geführten Anzeigeverfahren für gemeinnützige und gewerbliche Sammler von Altkleidern und -schuhen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Es sollten die Möglichkeiten des § 18 KrWG gegenüber Sammlern, die sich unzuverlässig oder nicht gesetzeskonform verhalten, in vollem Umfang (Auflagenerteilung/Untersagung der Sammlung im Land Berlin) ausgeschöpft werden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird weiterhin ersucht, gemeinsam mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) intensiv zu prüfen, ob die BSR die Sammlung von Altkleidern und -schuhen nicht nur in ihren stationären Betriebshöfen sondern auch haushaltsnah wahrnehmen kann, um so ihrer Bedeutung als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Lande Berlin gerecht zu werden und die gesammelten Wertstoffe einer Verwertung in öffentlichem Interesse zuzuführen.“
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) hat ihrerseits bereits Kontakt zu einigen Berliner Ordnungsämtern, darunter auch Pankow, aufgenommen und um Übermittlung von aussagefähigen Daten gebeten, welche ein systematisches und massives Fehlverhalten der AufstellerInnen von Altkleidersammelcontainern belegen und geeignet sind, auch künftig eine entsprechende - negative - Prognose deren Handelns zu zulassen. In diesen Fällen soll die Erforderlichkeit der Untersagung der Sammlung auf Grundlage des § 18 Absatz 5 Satz 2 KrWG geprüft werden.
Durch das Ordnungsamt im Bezirksamt Pankow werden derzeit die hier vorliegenden tabellarischen Übersichten in jedem Einzelfall geprüft, überarbeitet und aktualisiert. Eine Übermittlung der ersten Daten an SenStadtUm ist für die 47 KW vorgesehen.
Die Prüfung, inwiefern die BSR als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Lande Berlin die Sammlung von Altkleidern selbst übernehmen kann, wurde ebenfalls von SenStadtUm zugesagt. Das Ergebnis der Prüfung wird das Bezirksamt der BVV im zuständigen Ausschuss zur Kenntnis geben.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias KöhneDr. Torsten Kühne BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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