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Drucksache - VII-0988
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .06.2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Information zum Jahresabschlussergebnis 2014 des Bezirks
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 09.06.2015 die Information zum Jahresabschlussergebnis 2014 des Bezirks Pankow von Berlin zur Kenntnis genommen.
Begründung
Nach Vorliegen des vorläufigen Jahresabschlussergebnisses 2014 einschließlich der von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgenommenen Basiskorrektur für fortzuschreibende Tatbestände der Globalsummenzuweisungen ergeben sich die aus der Anlage im einzelnen dargestellten Auswirkungen bei den Einnahmen und Ausgaben.
Insgesamt schließt der Bezirk Pankow mit einem vorläufigen isolierten Jahresergebnis (d.h. ohne Berücksichtigung des Ergebnisvortrages in Höhe von rund -27,459 Mio. € aus 2012) in Höhe von rund 5,586 Mio.€ ab. Hieraus war der im Konsolidierungskonzept 2013–2016 für 2014 vereinbarte Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 3,766 Mio. € zu leisten. Damit ergibt sich ein Ergebnis nach Konsolidierung von 1,82 Mio. €. Der kumulierte Verlustvortrag Pankows sinkt damit von 18,14 Mio. € auf 12,55 Mio. €.
Das insgesamt positive Ergebnis ergibt sich insbesondere aus den folgenden be- und entlastenden Sachverhalten:
Personal Die Unterschreitung der Personalansätze um rund 2,8 Mio. € ist u.a. zurückzuführen auf die Absenkung der Einsparvorgabe für Personalausgaben von 1,3 auf 0,6 v.H. (rund 575 T€) und die nachträgliche Korrektur der Basiskorrektur 2013 bezüglich der Auswirkungen der in 2013 erfolgten tariflichen Umstellung der Sonderzahlung/Urlaubsgeld (rund 824 T€). Weitere Gründe waren zeitliche Verschiebungen bei der (Nach-)Besetzung vakanter Stellen sowie – bedingt durch den neuen Tarifvertrag - die niedrigeren Personalkostendurchschnittssätze bei Neubesetzungen im Tarifbereich.
A-Teil Die Überschreitung von rund 1,66 Mio. € bei den Bewirtschaftungsausgaben (A08) ist insbesondere auf höhere Preise bei Haus- und Straßenreinigung, Strom und Fernheizung zurückzuführen.
In den höheren Ausgaben A05/bewegliches Vermögen (rund 890 T€ Überschreitung) sind u.a. enthalten die Ausstattung der Schulküchen und die Ausstattung im Rahmen der Sonderzuweisung für den Wohnungsbau. Hierfür gab es eine Basiskorrektur von rund 1,1 Mio. €.
Die Unterschreitung bei A07/Beköstigung in Höhe von rund 950 T€ - bedingt durch eine über dem Bedarf liegende Veranschlagung gemäß Nachschau - wurde durch die Basiskorrektur fast vollständig neutralisiert.
T-Teil Die Überschreitung im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL) von insgesamt rund 1,1 Mio. € ist vor allem durch Mehrausgaben bei der Eingliederungshilfe Soz nach SGB XII (rund 1,7 Mio. € , siehe hierzu auch die Erläuterungen in der Anlage 2/Effizienzanalyse) und der Eingliederungshilfe Jug nach SGB XII (rund 500 T€) entstanden.
Dagegen wurden die Ausgaben der Hilfe zur Pflege Soz um rund 1,1 Mio. € unterschritten. Grund hierfür ist – analog zur Vorgehensweise in 2013 – eine Basiskorrektur auf Basis der Istkosten bei der stationären Hilfe zur Pflege. Pankow bekommt für diesen Bereich eine Erstattung in Höhe von rund 830 T€. Damit wurde auch weiterhin den Hinweisen der Bezirke auf mangelnde Steuerungsmöglichkeiten (Wunsch- und Wahlrecht der Anspruchsberechtigten sowie die von den Bezirken nicht zu beeinflussenden Kostensätze) in diesem Bereich Rechnung getragen.
Bei den Hilfen zur Erziehung (HzE) kam es insgesamt zur Überschreitung in Höhe von rund 2,2 Mio. €. Diese entstanden vor allem bei der Eingliederungshilfe nach SGB VIII (rund 1,2 Mio. € sowie bei den ambulanten Hilfen (rund 1 Mio. €)). Erläuterungen hierzu finden sich in der Anlage 2/Effizienzanalyse.
Z-Teil (Z 10) Der sogenannte Defizitausgleich, d.h. die Ausgleichszahlung aus dem Haushalt an den Wirtschaftsplan der Parkraumbewirtschaftung blieb um rund 1,4 Mio. € unter dem Ansatz. Dies ist vor allem auf höhere Einnahmen (rund 1,2 Mio. €) im Wirtschaftsplan aus dem Verkauf von Parkscheinen zurückzuführen. Auch die Ausgaben für Ausstattung, IuK sowie für Fortbildungen wurden unterschritten.
Investitionen Die Investitionsausgaben aus der Pauschalen Zuweisung wurden um rund 4 Mio. € unterschritten. Darin enthalten sind die zur Untersetzung der Pauschalen Minderausgaben eingesetzten 800 T€ (500 T€/Anteil aus der Neubaumaßnahme Rosenthaler Weg und 300 T€/Anteil aus der Neubaumaßnahme Bucher Str.) sowie die nicht verausgabten Mittel aus der Pauschalen Zuweisung für Investitionen in Höhe von 730 T€ (Titel 71901), in die die Maßnahmen Neubau Kastanienallee/500T€ und Spielplatz Kissingenstr/230 T€ überführt wurden, da hier die Bauplanungsunterlagen nicht rechtzeitig vorgelegt werden konnten. Eine weitere Unterschreitung in Höhe von 1 Mio. € bei Investitionen ergibt sich aus der Zuführung von Mitteln in gleicher Höhe in die Rücklage aufgrund von Verzögerungen beim Bau der Kita Agnes-Wabnitzstraße. Daneben kam es bei weiteren Investitionsmaßnahmen (Neubau Schönstraße, Neubau Bucher Straße, Aufzüge Rathaus, Grünanlage Dietzgenstraße) zu Verschiebungen oder Verzögerungen aufgrund fehlender Bauplanungsunterlagen, höherer Kosten und/oder geänderter Bedarfsprogramme.
Einnahmen Mehreinnahmen in Höhe von rund 1,2 Mio. € konnten - letztmalig - aus der Abgeltung von dinglichen Rechten (E03) erzielt werden. Ab 2015 können nur noch bereits bestehende Forderungen abgerechnet, aber keine neuen Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Die Einnahmen aus Geldbußen aus der Parkraumbewirtschaftung wurden um rund 1,35 Mio. € unterschritten. Damit setzt sich die Entwicklung aus 2013 fort, wonach als Folge der Erhöhung der Bußgelder zum 1. April 2013 die Einnahmen aus Parkscheinautomaten steigen bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen aus Bußgeldern.
Bei der Erlösbeteiligung aus der Veräußerung von Grundstücken (E02) wurde bei Einnahmen in Höhe von nur noch knapp 850 T€ der Ansatz um rund 500 T€ unterschritten, was auf die neue Liegenschaftspolitik zurückzuführen ist.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Berücksichtigung des Jahresabschlussergebnisses 2014 im Haushaltsjahr 2016
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Nicht betroffen
Matthias Köhne Bezirksbürgermeister |
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