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Drucksache - VII-0945
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Bezirkliche Archive dauerhaft im Landesarchivgesetz verankern! |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 31. Sitzung am 06.05.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0945
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der Senatskanzlei dafür einzusetzen, dass bei der geplanten Novelle des Landesarchivgesetzes die Möglichkeit der Bezirke, Heimatarchive und Dokumentationsstellen für bezirkliche Geschichte zu unterhalten, im Gesetzestext verankert bleibt.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Auf Anregung des Rates der Bürgermeister ist der Passus über das Führen der heimatgeschichtlichen Archive gemäß § 2 Abs. 3 Landesarchivgesetz wieder aufgenommen worden. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Jens-Holger Kirchner | Dr. Torsten Kühne |
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