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Drucksache - VII-0928
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache-Nr.: VII-0928
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Bezirke an der Entscheidung zur Aufgabe von Ehrengräbern beteiligen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 32. Sitzung am 10.06.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr. VII-0928 -
„Das Bezirksamt wird aufgefordert, auf Landesebene darauf hinzuwirken, dass das Verfahren zur Aufgabe von Ehrengräbern dahingehend verändert wird, dass vor Beschluss durch die Senatskanzlei für Kulturelle Angelegenheiten die betroffenen Bezirke beteiligt und gehört werden müssen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Ersuchen wurde an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Staatssekretär Verkehr und Umwelt, mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Von dort wurde mitgeteilt, dass das Schreiben an die Senatskanzlei weitergeleitet wurde, welche für das Anerkennungs- und Verlängerungsverfahren von Ehrengrabstätten des Landes Berlin zuständig ist.
Die Stellungnahme liegt nun vor. Nachfolgend zitieren wir aus dieser.
„Nach den Ausführungsvorschriften Ehrengrabstätten kann im Verlängerungsverfahren eine gutachterliche Stellungnahme zu der Persönlichkeit bei der fachlich zuständigen Senatsverwaltung eingeholt werden. Dieses Votum wird von der Senatskanzlei grundsätzlich angefordert. Darin soll insbesondere zu der Frage Stellung genommen werden, ob und inwiefern das Andenken an die Persönlichkeit in der allgemeinen Öffentlichkeit fortlebt. Die Verdienste und das Andenken werden dabei immer aus gesamtstädtischer Sicht gewürdigt.
Eine Beteiligung des jeweiligen Bezirksamtes ist an dieser Stelle daher nicht vorgesehen. Auch wäre angesichts des sehr breiten Spektrums von verdienten Persönlichkeiten (Politiker, Wissenschaftler, Künstler etc.) fraglich, welche Stelle im Bezirksamt ein Votum zu der verdienten Persönlichkeit abgeben sollte und wie dieses gegenüber einer Stellungnahme der fachlich zuständigen Senatsverwaltung zu gewichten wäre.
Die zuständigen Bezirksämter werden im Rahmen des Prüfverfahrens ausdrücklich über das Auslaufen des Anerkennungszeitraumes jeder Ehrengrabstätte informiert. Die örtlich zuständigen Friedhofsämter erhalten mit diesem Hinweis von der Senatskanzlei eine Bitte um Ermittlung der voraussichtlichen Kosten der Grabstätte, die bei einer etwaigen Verlängerung einer Anerkennung als Ehrengrabstätte für das Land Berlin entstehen würden. Ihre Anregung wird insofern aufgenommen, als in diesem Zusammenhang von der Senatskanzlei künftig abgefragt werden wird, ob die Friedhofsverwaltung anhand der Besucherfrequenz oder der Häufigkeit von Anfragen zu dieser Grabstätte Hinweise auf den Bekanntheitsgrad der verstorbenen Persönlichkeit in der allgemeinen Öffentlichkeit hat.
Zu der Frage der Kostenbeteiligung in Form von Spenden möchte ich betonen, dass ich die Bereitschaft, Nutzungsrecht und Pflege der Grabstätte durch gesellschaftliches Engagement zu tragen, natürlich sehr begrüße und hoffe, dass dieses Engagement nicht mit dem Auslaufen des Ehrengrabstatus sein Ende findet. Sie werden aber sicher Verständnis dafür aufbringen, dass die Frage der Verlängerung des Ehrengrabstatus nicht von der Bereitschaft Dritter, die Kosten zu tragen, abhängig gemacht werden kann.“
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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