Drucksache - VII-0853  

 
 
Betreff: Fahrradstellplätze vor der Sozialberatungsstelle Dänenstraße 19
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.11.2014 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
18.02.2015 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 27. BVV am 26.11.14
2. Ausfertigung Antrag SPD und B´90/Grüne 27. BVV am 26.11.14
VzK§13 SB, BA, 29. BVV am 18.02.2015

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, vor der Sozialberatungsstelle Caritas Erzbistum Berlin „Alle Ressourcen mobilisieren“ in der Dänenstraße 19, 10439 Berlin, mindestens 6 Fahrradstellplätze einzurichten

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

Die Sozialberatungsstelle der Caritas Erzbistum Berlin in der Dänenstraße 19 ist für den Bezirk eine wichtige soziale Einrichtung und besteht dort seit 35 Jahren

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                       .2015

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache Nr.:
                                                                                                                                 

In Erledigung der

Drucksache Nr.: VII-0853

 

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Fahrradabstellplätze vor der Sozialberatungsstelle Dänenstraße 19

 

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 27. Sitzung am 26.11.2014 angenommenen Antrages der Bezirksverordnetenversammlung –  Drucksache Nr.: VII-0853

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, vor der Sozialberatungsstelle Caritas Erzbistum Berlin „Alle Ressourcen mobilisieren“ in der Dänenstraße 19, 10439 Berlin, mindestens 6 Fahrradabstellplätze einzurichten. Dabei soll auch die Umnutzung von PKW-Stellplätzen in Fahrradabstellplätze geprüft werden.“
 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Die Umwandlung von Stellplätzen vor der genannten Einrichtung, zu Gunsten von Fahrradabstellplätzen, ist rechtlich nicht möglich, da keine Gefährdungen des Fußgängerverkehrs vorliegen. In der Begründung (zur Drucksache) wird lediglich von Konflikten der Bewohner mit den Besuchern berichtet. Es handelt sich hierbei um eine Bereitstellung öffentlicher Straßenflächen zur Privilegierung privater Interessen im Zusammenhang mit allgemein erwünschten Verhaltensweisen.

Bekanntlich dürfen Straßenverkehrsbehörden verkehrsbeschränkende Maßnahmen nur aus den in § 45 StVO genannten Gründen der Sicherheit und Ordnung des Ver-
 

 

 

 

 

kehrs anordnen. Die geplante Maßnahme muss zur Abwendung oder Minderung einer Gefahr erforderlich und geeignet sein. Die Eingriffsnorm des § 45 (1) Satz 1 StVO ist keine geeignete Grundlage für Verkehrsbeschränkungen im Zusammenhang mit der Einrichtung von Fahrradparkplätzen im Interesse einer Förderung des Verzichts auf das KFZ zu Gunsten des Fahrrades.

 

Des Weiteren sind gemäß § 50 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) für öffentlich zugängliche Gebäude, bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr mit Fahrrädern zu erwarten ist, ausreichend Abstellmöglichkeiten für diese vorzusehen. Die Möglichkeit der Schaffung dieser Fahrradabstellanlagen ist zuerst auf dem eigenen Grundstück zu prüfen. Dies gilt auch für die Sozialberatungsstelle Caritas Erzbistum Berlin.

 

Falls hier wider Erwarten diese Prüfung negativ ausfallen sollte, können diese Abstellanlagen auch auf dem davor gelegenen öffentlichen Flächen eingerichtet werden. Hier hat die Sozialberatungsstelle Caritas Erzbistum Berlin selbstverständlich die Möglichkeit, wie viele andere Nutzer von Erdgeschosszonen auch, bei der zuständigen bezirklichen Straßenverkehrsbehörde die Aufstellung eines mobilen Fahrradständers im Rahmen des Anliegergebrauches der öffentlichen Straße zu beantragen.

 

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt anzusehen.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 
 

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