Drucksache - VII-0713  

 
 
Betreff: Elektromobilität II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.05.2014 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaften mitberatender Ausschuss
25.06.2014 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaften ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
17.06.2014 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt   
01.07.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.09.2014 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.06.2016 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion CDU 23. BVV
Beschlussempfehlung Ausschuss öOrd 25. BVV am 17.09.14
VzK§13 BA SB, 40. BVV am 01.06.16

Das Bezirksamt wird ersucht:

Siehe Anlage

Die jüngst im Wesentlichen über die Medien geführte Debatte zum Thema Elektromobilität hat in weiten Teilen des Bezirks zu Verstimmung und Missverständnissen hinsichtlich des Themas Elektromobilität geführt

Bezirksamt Pankow von Berlin

              2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-0713

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Elektromobilität II

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 25. Sitzung am 17.09.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-0713

Das Bezirksamt wird ersucht:

1. Mit den anderen Berliner Bezirken (insbesondere denen östlich des Branden-
    burger Tores) und ggf. der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und For-
    schung Gespräche aufzunehmen um zu eruieren:

a.  Wie es diesen Bezirken gelungen ist, sog. Orte der Elektromobilität zu
      errichten,

b. Wie es diesen Bezirken gelungen ist, eine wesentlich höhere Anzahl an
     Ladestationen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenland zu installieren,

c. Wie es diesen Bezirken gelungen ist, zahlreiche private Partner zu finden, die
     Ladestationen für Elektrofahrzeuge zur Verfügung stellen.

Dieses soll mit dem Ziel erfolgen, von den anderen Bezirken zu lernen und den

Entwicklungsrückstand hinsichtlich der Elektromobilität im Bezirk Pankow

abzubauen.

2. Mit den im Bezirk Pankow tätigen Car-Sharing-Unternehmen in den Dialog zu
    treten, um zu erreichen, dass zumindest ein Teil der für deren Nutzung
    teileingezogenen Aufstellflächen, ausschließlich für Elektrofahrzeuge genutzt
    werden kann.

3. Zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um die Nutzung von elektrisch

angetriebenen Fahrzeugen im Bereich der parkraumbewirtschafteten Zonen (zum

Beispiel durch Ermäßigung oder Erlass der Parkgebühren) attraktiver zu gestalten.

4. Mit den Ver- und Entsorgungsbetrieben Gespräche aufzunehmen, wie die mit

Verbrennungsmotoren ausgestatteten Fahrzeuge durch solche mit Elektroantrieb

(zumindest temporär im Rahmen eines Pilotprojekts) ersetzt werden können.

5. Eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe „Elektromobilität“ zu bilden, die alle
    weiteren Aktivitäten in diesem Bereich koordiniert und als einheitlicher
    Ansprechpartner des Bezirksamtes gegenüber Dritten fungiert.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

zu 1. und 2.

Für die Erweiterung der Ladeinfrastruktur ist federführend das Ladeinfrastrukturbüro (LIB) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zuständig. Dort gehen Anträge zur Weiterleitung an die Bezirke ein. Dort wird die Planung und über die Vergabe von Fördermitteln entschieden. Für das Prozedere wurde eine Arbeitshilfe erarbeitet und den Interessenten zur Verfügung gestellt, die die einheitlichen Genehmigungsverfahren sicherstellen sollen.

Das LIB erarbeitet Suchräume und begleitet den bezirksübergreifenden Planungsprozess und Kommunikationsprozess. Mit Firmen werden entsprechende öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen, die die Rahmenbedingungen klären.

Das Straßen- und Grünflächenamt erhält dann die vorgeprüften Anträge und hat sowohl die straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen als auch die straßenrechtlichen Genehmigungen zu bearbeiten.

Die Standortwahl richtet sich somit nach dem Suchraumkonzept, den straßenverkehrs- und straßenrechtlichen Möglichkeiten und nicht zuletzt nach den wirtschaftlichen Erwägungen der Betreiberfirmen.

Somit ist die Möglichkeit des Bezirkes zur Beeinflussung sehr begrenzt.

Durch die wohlwollende Prüfung der Standorte und zahlreiche Klärungsgespräche mit dem LIB, als auch mit den Antragstellern, trägt das Bezirksamt selbstverständlich zur zügigen Umsetzung des Projektes bei.

Inzwischen sind die Ladesäulen installiert.

 

zu 3.

Zur Beantwortung der Frage 3 wird ein Protokollauszug aus der Sitzung Verkehrslenkung Berlin - bezirkliche Straßenverkehrsbehörden vom 26.03.15 zitiert:

 

"Nutzer von elektronisch betriebenen Fahrzeugen sollen künftig Sonderprivilegien erhalten. Das sieht das Elektromobilitätsgesetz vor, das vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Ziel des Gesetzes ist es, die Elektromobilität in Deutschland durch neue Anreize zu fördern.

Zu den möglichen Privilegierungen, die lediglich als Option gesetzlich reglementiert werden, zählen reduzierte Parkgebühren, die Ausnahme von Zufahrtsbeschränkungen (wegen Lärm und Abgas), Reservierung bestimmter Parkstände zur Nutzung einer Ladeinfrastruktur oder auch die Freigabe von Busspuren. Über die jeweilige Umsetzung der Privilegierungen entscheiden die Kommunen.

Um die Sonderregeln für elektrisch betriebene Fahrzeuge umsetzen und kontrollieren zu können, sollen Elektrofahrzeuge besonders gekennzeichnet werden."

 

Diese Möglichkeiten stellen die Rahmenbedingungen dar, die dann durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für das Land Berlin einheitlich zu regeln sind.

 

zu 4.

Eine rechtliche Möglichkeit, die Ver- und Entsorgungsbetriebe zum Austausch ihrer Fahrzeuge zu bewegen, besteht für das Bezirksamt nicht. Das Bezirksamt steht im Austausch mit der BSR, um von den dortigen Überlegungen zum Einsatz von Elektrofahrzeugen lernen zu können.
Das Bezirksamt nimmt darüber hinaus Anteil an den Erfahrungen der BVG, die derzeit Elektrobusse testet.

 

zu 5.

Aufgrund der klaren Zuständigkeiten und der Einrichtung des o. g. Ladeinfrastrukturbüros wäre die Bildung einer bezirklichen Arbeitsgruppe eine Doppelstruktur, die es zu vermeiden gilt.

 

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt



Jens-Holger Kirchner
stellv. Bezirksbürgermeister

 

 
 

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