Drucksache - VII-0705  

 
 
Betreff: Fortschreibung der Globalsummen 2015
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.05.2014 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 23. BVV am 21.05.14

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                    .05.2014

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Fortschreibung der Globalsummen 2015

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Mit Schreiben vom 29.04.2014 wurden dem Bezirk von der Senatsverwaltung für Finanzen die fortgeschriebenen Globalsummen für das Haushaltsjahr 2015 übermittelt.

Es wurden sowohl der Bezirksplafond fortgeschrieben, der den Finanzierungsrahmen bildet für die Zuweisung an die Bezirke insgesamt, als auch die Globalsummen mit den Produktsummenbudgets, d.h. die Aufteilung des Plafonds auf die einzelnen Bezirke.

 

Im Ergebnis

-          erhöht sich für den Bezirk die Zuweisung für 2015 um 9.678 T? (plus 11.226 T? über das Produktsummenbudget, minus 1.548 T? über Erhöhung der Einnahmevorgabe), erhöht sich der finanzielle Spielraum des Bezirks durch die Fortschreibung/Reduzierung der kalkulatorischen Verrechnungen um rund 8,7 Mio ? gegenüber den für 2015 bereits veranschlagten Beträgen. Dies ist vor allem bedingt durch die mehr als Halbierung des Zinssatzes auf 1,25 % von 2012 nach 2013.

-          wurde die Auflage erteilt, die Auflösung der geminderten Pauschalen Minderausgaben in Höhe von 175 T? (bislang: 1.167 T?) durch Verhängung von Verfügungsbeschränkungen rechtzeitig gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen nachzuweisen, um die sonst ab dem 01.01.2015 einsetzende vorläufige Haushaltswirtschaft (analog Art. 89 Abs. 1 VvB) abzuwenden.

-          muss der Bezirk keinen Ergänzungsplan für 2015 aufstellen.

 

Die Analyse ergibt jedoch, dass der rein rechnerisch zu verzeichnende Zuwachs verfügbarer Mittel in Höhe von rund 18,4 Mio ? (9.678 T? Erhöhung Zuweisung plus 8.701 T? Reduzierung kalkulatorische Verrechnungen) nahezu vollständig neutralisiert wird durch den gestiegenen Bedarf:

 

 

 

 

-          Rund 13,5 Mio ? werden für die fortgeschriebenen Teilbudgets (insbesondere den T-Teil) tatsächlich gebraucht oder aber unterliegen einer 100% igen Basiskorrektur.

-          Weitere rund 5 Mio ? entsprechen den fortgeschriebenen Teilbudgets mit teilweiser Basiskorrektur. Auch diese Mittel werden entweder verbraucht oder basiskorrigiert.

 

 

Zu den Plafondfortschreibungen im Einzelnen:

 

Der Bezirksplafond setzt sich zusammen aus dem Produktplafond mit den Teilplafonds für Sachausgaben, Personal, T-Teil und kalkulatorische Verrechnungen. Weitere Bestandteile sind die Transferausgaben des Z-Teils sowie die Einnahmevorgabe:

 

Bezirksplafond nach Hauptgruppen

 

in Mio ?

2015

bisher

2015

neu

Differenz

Teilplafond Personal (HG 4)

974,5

985,3

10,8

Teilplafond Transfers (HG 6)

5.438,8

5.606,9

168,1

Teilplafond sonst. Sachausgaben (HG 5, 9)

ohne kalk. Kosten

466,3

465,6

-0,7

Vertikaler Finanzausgleich

6,9

6,9

0,0

Einnahmevorgabe

-1.421,0

-1.431,0

-10,0

Summe

5.465,5

5,633,6

168,1

Haushaltsneutrale Veränderungen des Plafondanteils für kalkulatorische Kosten

448,9

353,2

-95,7

Bezirksplafond gesamt

5.914,5

5.986,8

72,4

 

-          Ohne Berücksichtigung der haushaltsneutralen Veränderungen des Plafondanteils für die kalkulatorischen Kosten (- 95,7 Mio ?) wurde der Bezirksplafond um rund 168 Mio ? erhöht. Diese Summe entspricht fast genau der Erhöhung des Teilplafonds für Transferausgaben. Der Plafond für Sachausgaben blieb praktisch unverändert, während die Erhöhung des Personalplafonds um knapp 11 Mio ? nahezu neutralisiert wird durch die Erhöhung der Einnahmevorgabe um rund 10 Mio ?.

 

-          Beim Personal wurden die Fortschreibungen in den Bereichen Besoldung, Tarifbeschäftigte und Freie Mitarbeiter berücksichtigt sowie auch die Erhöhung der Entschädigungen für Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstigen ehrenamtlich tätigen Personen.

 

-          Durch die erstmalige Berücksichtigung der nach TV-L neugeregelten Sonderzahlung im Personalplafond (entspricht einer Erhöhung um rund 7,5 Mio ?) und der damit verbundenen Verteilung auf die Bezirke über die Normierung, verliert der Bezirk - verglichen mit der bisher praktizierten Zuweisung aufgrund einer Sonderkalkulation - Mittel in geschätzter Höhe von knapp 1 Mio ?.

 

-          Weiterhin nicht im Plafond enthalten sind die Sachverhalte Qualitätskontrolle Schulmittagessen, Betreuungsgeld, Trinkwasserverordnung sowie die Höhergruppierung der MitarbeiterInnen im Allgemeinen Außendienst der Ordnungsämter. Entsprechende Mehrausgaben werden durch Basiskorrektur ausgeglichen.

 

-          Bei den Transferausgaben wurden die Mittel für die Eingliederungshilfe nach SGB XII auf der Basis von Mengen- und Kostensteigerungen um knapp 42 Mio ? erhöht.

 

-          Für die Hilfe zur Pflege wurden trotz Berücksichtigung von Mengensteigerungen 7,5 Mio ? weniger zugewiesen mit Hinweis auf die positive Ausgabenentwicklung von 2012 nach 2013.

 

-          Die Zuweisung für die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten wurde wegen erneut sinkender Fallzahlen von 2012 nach 2013 in der Höhe nicht verändert.

 

-          Der Teilplafond für die Hilfen zur Erziehung wurde um 27 Mio ? erhöht. Damit wurde die Zuweisung an die Ist-Ausgaben 2013 angepasst (gemäß Abgeordnetenhaus-Beschluss vom 11.06.2009/Drs. 16/2474) sowie auch bereits vereinbarte Entgeltsteigerungen berücksichtigt.

 

-          Die Einnahmevorgaben für E03 und E05 wurden um rund 10 Mio ? erhöht. Bei den Einnahmen aus Kita, Tagespflege und Hort wurden dabei die Isteinnahmen von 2013 zugrunde gelegt zuzüglich einer Vorsorge wegen steigender Schülerzahlen sowie steigender Elternbeiträge beim Schulessen. Die E03-Vorgaben wurden verfahrensgemäß anhand der Isteinnahmen des Vorvorjahres fortgeschrieben. Durch die Verwendung des Verteilschlüssels aus den Jahren 2009/2010 (eine Anpassung an den Verteilschlüssel 2013/2014 ist erst ab dem Haushalt 2016/2017 vorgesehen) profitiert der Bezirk erheblich: Der Erhöhung der Vorgabe um rund 500 T? für den Bezirk steht eine Erhöhung der Isteinnahmen E03 von 2012 auf 2013 in Höhe von rund 2,3 Mio ? gegenüber. Daraus ergibt sich jedoch kein zusätzlicher finanzieller Spielraum für den Bezirk, da bei der Veranschlagung der Einnahmen dieser Vorteil bekannt war und die Mittel auch für die Konsolidierung eingeplant wurden.

 

-          Der Plafond für die sonstigen Transferausgaben (Z-Teil) sowie die Einnahmevorgabe für E04 wurden nicht verändert. Hier erfolgen - wie in den Vorjahren bereits praktiziert -  Veränderungen über die Basiskorrektur.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Ergeben sich aus der Vorlage

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 


Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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