Drucksache - VII-0696  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung in der Bizetstraße und dem Komponistenviertel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.04.2014 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
17.06.2014 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.07.2014 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.02.2018 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 22. BVV am 02.04.14
Beschlussempfehlung öOrd 24. BVV am 02.07.14
VzK§13BezVG BA, SB 13. BVV am 21.02.18

Komponistenviertel

Siehe Anlage

Die Bizetstraße in Weißensee dient dem Stadtverkehr als Ausweichstraße für Stadtaus- und Stadteinwärts

Bezirksamt Pankow von Berlin

.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-0696

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Verkehrsberuhigung in der Bizetstraße und dem Komponistenviertel

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 24. Sitzung am 02.07.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-0696

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Erarbeitung von allgemeinen Grundsätzen für die Verminderung von Durchgangsverkehr in Wohnquartieren das Komponistenviertel als Beispiel zu nehmen und in Abstimmung mit dem Ausschuß für Verkehr und Öffentliche Ordnung Grundsätze und Instrumente der Verkehrsberuhigung im Komponistenviertel (Weißensee) generell und insbesondere in der Bizetstraße zu erstellen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt Pankow hat über mögliche verkehrsberuhigende Maßnahmen im Komponistenviertel, insbesondere in der Bizetstraße, beraten. Lösungsvorschläge wurden im Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung am 13.09.2016 vorgestellt.
Diese sahen eine Veränderung der Parkordnung (Wechsel von Quer-/Längs- Aufstellordnung), Aufpflasterung der Einmündungsbereiche (Zone 30) ins Komponistenviertel sowie punktuelle Einengung auf 3,5 m (verkehrsberuhigter Bereich) vor.

Der Lösungsvorschlag bezüglich der Aufpflasterungen wurde verworfen, weil sich der Einbau derartiger Fahrbahnschwellen als Maßnahme zur Verkehrsberuhigung nicht bewährt hat. Es wird in der Regel forsch bis kurz vor die Schwelle gefahren, gestoppt, die Schwelle überfahren und dann wieder mit entsprechender Lärmentwicklung zügig beschleunigt. Daraus resultieren erhöhte Lärmwerte, ohne dass der eigentliche Zweck einer nachhaltigen und gleichförmigen Geschwindigkeitsdämpfung erreicht wird. Von der Berliner Feuerwehr wird der Einbau dieser Schwellen abgelehnt, da die Zu- und Abfahrt von und zum Einsatzort erschwert wird.

Deshalb sollte in Abstimmung mit der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde die bestehende Parkordnung in der Bizetstraße, zwischen Herbert-Baum-Straße und Smetanastraße, als erste „Teststrecke" geändert werden. Ziel war es, durch die dann schmalere Fahrgasse den Durchgangsverkehr zu verlangsamen und dadurch eventuell weniger Verkehre im Wohngebiet zu haben.

Verkehrszählungen vor und nach der Änderung sollten Aufschluss über das Ergebnis bringen. So könnte realistisch eingeschätzt und geprüft werden, ob die eingeleiteten Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung den gewünschten Effekt, eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs, gebracht haben und ggf. weitere derartige Maßnahmen in den betroffenen Straßenabschnitten durchgeführt werden könnten.

Die Planung wurde der Berliner Feuerwehr mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt.

Mit Schreiben vom 24. Oktober 2017 meldet die Berliner Feuerwehr erhebliche Bedenken an.

Mit der Änderung der Parkordnung und der damit verbundenen Einengung der Fahrbahn sind die notwendigen Stellflächen für die Feuerwehrfahrzeuge mit Drehleitern unzulässig eingeschränkt und insofern die Sicherstellung des 2. Rettungsweges (Personenrettung) über Rettungsgeräte der Berliner Feuerwehr nicht mehr gegeben.

Im Komponistenviertel sind in größerem Umfang Dachgeschossausbauten vorhanden. Schon die darunterliegenden Geschosse können nicht mehr mit Handleitern erreicht werden. Insofern ist die Rettungsmöglichkeit über Rettungsgeräte wie Hubwagenfahrzeuge grundsätzlich unverzichtbar.

Alle drei genannten Lösungsvorschläge können daher nicht umgesetzt werden.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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