Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VII-0674
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .09.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0674
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Aufstellung eines Verkehrsspiegels
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 24.Tagung der BVV am 02.07.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0674:
“Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, eine Lösung zu finden, um die ausgesprochen schlechten Sichtbeziehungen an der Kreuzung Hubertusdamm und Schönerlinder Weg zu verbessern. Hierbei ist insbesondere auch die Aufstellung eines sog. Verkehrsspiegels zu prüfen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Das Bezirksamt hat die Sichtbeziehungen vor Ort und die Aufstellung eines Verkehrs-spiegel an dieser Stelle geprüft. Das zuständige Straßen- und Grünflächenamt (SGA) befürwortet die Aufstellung eines Verkehrsspiegels nicht. Im Allgemeinen muss zu Verkehrsspiegeln betont werden, dass diese nach den vorliegenden bundesweiten Erfahrungen eine tatsächlich nicht vorhandene Sicherheit suggerieren. Eine Vielzahl der Verkehrsteilnehmer kann durch die vorhandenen Verzerrungen bzw. Verkleinerungen die Entfernungen und Fahrgeschwindigkeiten nicht richtig einschätzen. Dies führt zu erheblichen Orientierungsschwierigkeiten. Zudem wird die Funktion der Verkehrs-spiegel oftmals durch Witterungseinflüsse beeinträchtigt. Sie können beschlagen, ver-eisen oder bei ungünstiger Stellung eine Verkehrsgefährdung anderer Verkehrsteil-nehmer durch Blendung darstellen. Des Weiteren entstehen durch Verkehrsspiegel wiederum tote Winkel, in denen andere Fußgänger und Radfahrer nicht zu sehen und somit gefährdet sind. Der Vollständigkeit halber sollen nur noch die Probleme der vorsätzlichen Beschädigung (z.B. Besprühen o. ä.) und der Zerstörung angeführt werden.
Die Schwierigkeiten der Einsicht in die Kreuzung hervorgerufen durch den hohen Grünbewuchs auf privaten Grundstücken sind nachvollziehbar. Durch das Bezirksamt sind sie aber nicht beeinflussbar. Eine Enteignung von privaten Flächen hält das Bezirksamt für unverhältnismäßig. Hier muss sich der Verkehrsteilnehmer den örtlichen Gegebenheiten anpassen. Der noch vorhandene Wildwuchs im öffentlichen Straßenland wird kurzfristig durch das SGA beschnitten.
Wir bitten die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
|
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |