Drucksache - VII-0669  

 
 
Betreff: Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz/Programmdurchführung
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Humannplatz und Ostseestraße –
Vertiefung und Fortschreibung des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts von 2011/2012
Erster landesweiter Jahresbericht über das Monitoring und die Evaluation des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz für das Berichtsjahr 2012
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.04.2014 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15, BA 22. BVV am 02.04.14
VzK§15 Anlage 1 und 2, BA 22. BVV am 02.04.14
VzK§15 zu Anlage 1, BA 22. BVV am 02.04.14

Siehe Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                        .2014

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz/Programmdurchführung

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Humannplatz und Ostseestraße -

Vertiefung und Fortschreibung des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts von 2011/2012

Erster landesweiter Jahresbericht über das Monitoring und die Evaluation des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz für das Berichtsjahr 2012

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 4.3..2014 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das in den Anlagen in Auszügen aufgeführte vertiefte und fortgeschriebene Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept 2011/2012 mit dem ersten landesweiten Jahresbericht über das Monitoring und die Evaluation des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz für das Berichtsjahr 2012 bildet die Grundlage für die Programmanmeldung des Programmjahres 2015 und der weiteren Gebietsentwicklung.

 

Die Abteilung Stadtentwicklung wird beauftragt, auf der Grundlage des beschlossenen Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts dieses zum Ende des Jahres 2014 zu aktualisieren und fortzuschreiben.

 

 

Begründung

 

Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fördermitteln im Rahmen des Förderprogramms Städtebaulicher Denkmalschutz (VV StDenk 2008) vom 15. April 2008 (ABl. Nr. 22/16.05.2008, S. 1245) werden im Bezirk Pankow Vorhaben im Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" seit dem Jahr 2002 gefördert.


Die Aktionskulisse Humannplatz/Ostseestraße im Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz ist eine von zurzeit sechs aktiven Fördergebieten in Berlin.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt richtet alle städtebaulichen Förderprogramme des Stadtumbaus und des Städtebaulichen Denkmalschutzes seit dem Haushaltsplan 2014/2015 nach der neuen Herausforderung und der zentralen Aufgabe, die steigende Nachfrage nach Wohnungen zu befriedigen, aus. Mit der wachsenden Metropole Berlin und der starken Nachfrage nach innerstädtischen Wohnlagen wie im Ortsteil Prenzlauer Berg von Pankow geht auch ein wachsender Bedarf an Investitionen, Erweiterungen und Qualifizierungen der bestehenden Infrastruktureinrichtungen einher. Die gesamtstädtische Entwicklung erfordert vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller und personeller Ressourcen die Ausrichtung aller Förderprogramme auf wachsende Ortsteile wie den Prenzlauer Berg. Die Programmplanungen eines jeden Programmjahres werden daher vorrangig auf den Bedarf der Kapazitätssicherung oder -erweiterung bestehender sozialer Infrastruktur wie Kindertagestätten und Bildungseinrichtungen ausgerichtet.

 

Grundlage der Förderung im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz ist die Verwaltungsvorschrift Stadterneuerung 2013 (VV Stadterneuerung 2013). Diese trifft allgemeine und grundsätzliche Vorschriften über die Finanzierung, Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen (Fördergebiete). Grundlage der Förderung im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz ist die Verwaltungsvorschrift Stadterneuerung 2013 (VV Stadterneuerung 2013). Dazu hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung IV C, Städtebauförderung/Stadterneuerung, einen Programmleitfaden entwickelt, der rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft treten soll.

 

Darin wird herausgestellt, dass die Finanzierung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz gemäß Artikel 104b des Grundgesetzes neben der zentralen Aufgabe der nachhaltigen Sicherung und zukunftsfähigen Weiterentwicklung von baukulturellem Erbe und wertvoller historischer Strukturen die nachhaltige Weiterentwicklung der Fördergebiete im Sinne der Energieeffizienz, des Klimaschutzes und der Klimaanpassung unter Berücksichtigung des baukulturellen Erbes in Einklang zu bringen sind. Diese Zielsetzung wird auch das Programm des Städtebaulichen Denkmalschutzes zukünftig wesentlich beeinflussen.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nimmt die Rolle des Fördergebers ein und erstellt in enger Abstimmung mit den Bezirken die jährliche Programmplanung. Neben der Verwaltung der Programmmittel koordiniert die Senatsverwaltung das regelmäßige Monitoring und die programmbezogene Evaluation sowie die Öffentlichkeitsarbeit.

 

Grundlage für die Aufnahme eines Fördergebiets in das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz ist der Erlass einer Rechtsverordnung über ein Erhaltungsgebiet gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Für das Teilgebiet Ostseestraße/Grellstraße trat die entsprechende Erhaltungsverordnung am 09.10. 2003 in Kraft (GVBl. S. 482). Die Erhaltungsverordnung für das Gebiet Humannplatz trat am 01.10.2009 in Kraft (GVBl. S. 434).

 

Weiterhin ist für die Aufnahme in das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz neben der Rechtsverordnung eines Erhaltungsgebiets die Erstellung bzw. regelmäßige Fortschreibung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (INSEK) erforderlich. Die Fortschreibung wird zukünftig unter besonderer Berücksichtigung der Anpassung der baulichen Strukturen im Sinne der Energieeffizienz und des Klimaschutzes erfolgen.

 

Über den Förderzeitraum entscheidet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Abstimmung mit den Bezirken nach sachlichen Erwägungen und zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Zur Entscheidungsfindung kommt einer regelmäßigen Berichterstattung bzw. Evaluation jeweils zum 31. März des Folgejahres eine große Bedeutung zu. Die Monitoring- und Evaluationsberichte geben Aufschluss über die Zielgenauigkeit der in den vergangenen Jahren in die Programmdurchführung aufgenommen Projekte. Erstmals steht für das Berichtsjahr 2012 eine ausführliche Zusammenschau aller Projekte zur Verfügung.

 

Aus dem Jahresbericht 2012, welcher sich zurzeit im Haus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in der Endabstimmung befindet, sei nur auszugsweise das Programmvolumen hervorgehoben. Ein Fördervolumen von insgesamt 23 Mio ? für beide Programmgebiete verdeutlicht, welche hohe Bedeutung das Programm für die Modernisierung der Infrastruktur im Bezirk Pankow neben anderen Förderquellen und Investitionsmitteln besitzt.


Insgesamt 21 Infrastruktureinrichtungen sind bis zum 31.12. 2012 von dem Fördervolumen erfasst worden.


Der Förderschwerpunkt im Bereich der Kulisse des Humannplatzes lag auf sanierungsbedürftigen Schulgebäuden, wie dem Heinrich-Schliemann-Gymnasium, der Wilhelm-von-Humboldt-Gemeinschaftsschule und der Carl-Humann-Grundschule. Neben der Förderung der Schulgebäude ist als weiterer Förderschwerpunkt der Bereich der Kindertagesstätten zu nennen. Hier kann als Beispiel die Sanierung der Kita Erich-Weinert-Straße angeführt werden.

 

In der Kulisse des Fördergebiets Ostsee/Grellstraße wurde der Förderschwerpunkt auf die Erneuerung der bestehenden Kindertagestätten gelegt. Hier ist die Kita Preußstraße 6 und die Prenzlauer Allee 115/116 zu nennen.

 

Für das Fördergebiet Humannplatz wurden bis 2012 insgesamt rd. 19,3 Mio für 16 geförderte Vorhaben in der städtebaulichen Kulisse umgesetzt. Weiterer Finanzierungsbedarf besteht in Höhe von 38,9 Mio ?.

 

Im Fördergebiet Ostseestraße/Grellstraße sind bis Ende 2012  3,7 Mio ?  für fünf Vorhaben im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz umgesetzt worden. Der zukünftige Finanzierungsbedarf ist mit 9,2 Mio ? ermittelt worden.

 

Die Abteilung Stadtentwicklung beabsichtigt wie in den Jahren zuvor, die Programmanmeldung für das Folgejahr bis zur Sommerpause zwischen den Fachabteilungen abzustimmen und in einer Bezirksamtvorlage zusammenzufassen. Dabei kann auf die Aussagen des Jahresberichts 2012 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zurückgegriffen werden. In diesem Bericht werden die Förderschwerpunkte, wachsender Bedarf an Investitionen, Erweiterungen und Qualifizierungen der bestehenden Infrastruktureinrichtungen, vorrangig von Schulen und Kindertagesstätten, bestätigt. An diesen Leitsätzen wird sich die Vorlage an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt orientieren. Die Kosten für die Aktualisierung des INSEK sind für die Programmplanung des Programmjahres 2015 zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Bei der Umsetzung der Programmplanung sind bei einigen Maßnahmen in den jeweiligen Kassenjahren Eigenmittel des Bezirks, z. B. für Planungsleistungen, zu erbringen.

Die noch zu bestimmenden Mittel bzw. die bereits bestimmten Mittel werden durch das Stadtentwicklungsamt, Stadterneuerung, aus dem Kapitel 46 10, Titel 893 39, bereitgestellt.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

Anlagen

 

  1. Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Humannplatz/Ostseestraße in Auszügen mit

-          der Einleitung des Textteils und der

-          Karte des Geltungsbereichs.

 

  1. Berichtsjahr 2012 - Landesweites Monitoring und Evaluation des Programms:

Städtebaulicher Denkmalschutz - Auszüge aus der Endfassung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. IV C - für die Programmgebiete Humannplatz und Ostseestraße/Grellstraße, Einführung und die jeweiligen Kapitel zu den Programmgebieten Humannplatz und Ostseestraße/Grellstraße im Bezirk Pankow.

 

 
 

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