Drucksache - VII-0578  

 
 
Betreff: Geordnete Entwicklung in der Blankenburger Straße (OT Niederschönhausen) ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.11.2013 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.09.2014 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 18 BVV am 06.11.13
2. Ausfertigung Antrag CDU + SPD 18. BVV am 06.11.13
VzK13 SB, Bezirksamt, 25. BVV am 17.09.2014

Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, für den Bereich zwischen Wackenbergstraße, Grumbkowstraße, Blankenburger Straße, Elisabeth-Christinen-Straße, Rolandstraße, Lindenberger Straße, Blankenburger Straße und Straße 103 kurzfristig einen Aufste

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Das Gebiet um die Blankenburger Straße vermittelt gegenwärtig keinen organisch gewachsenen Eindruck

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                             .2014

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:
 

              in Erledigung der

              Drucksache Nr.: VII-0578

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Geordnete Entwicklung in der Blankenburger Straße (OT Niederschönhausen) ermöglichen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 18. Sitzung am 06.11.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0578 –

 

Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, für den Bereich zwischen Wackenbergstraße, Grumbkowstraße, Blankenburger Straße, Elisabeth-Christinen-Straße, Rolandstraße, Lindenberger Straße, Blankenburger Straße, und Straße 103 kurzfristig einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen.

 

Ziel dieses Bebauungsplanes soll es sein, eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Bereiches um die Blankenburger Straße sicherzustellen. Die tatsächlich bereits vorhandenen baulichen Nutzungen an der Blankenburger Straße sollen planerisch bestätigt werden. Die übrigen Flächen sollen für gewerbliche Nutzungen sowie für Wohnnutzungen freigehalten werden. Zusätzliche Einzelhandelsnutzungen in der Blankenburger Straße (Streulage) sollen ausgeschlossen werden, um diese Flächen für sonstiges Gewerbe freizuhalten und eine geordnete Fortentwicklung des zentralen Versorgungsbereichs in der Hermann-Hesse-Straße (Ortsteilzentrum) zu sichern.

 

Die BVV hält an dem Ziel fest, das Pankower Zentrenkonzept an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen. Der zentrale Versorgungsbereich in der Hermann-Hesse-Straße soll als Ortsteilzentrum, die Blankenburger Straße als Streulage bestätigt werden. Der Bebauungsplan soll mit diesem künftigen Zentrenkonzept im Einklang stehen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Der o.g. Bereich befindet sich im unbeplanten Innenbereich und wird durch großflä­chigen Einzelhandel, Gewerbe und Wohnen geprägt.


Im FNP Berlin ist das Gebiet nördlich der Blankenburger Straße einschließlich des Siedlungsgebietes an der Straße 41 als gewerbliche Baufläche, das Siedlungsgebiet westlich der Straße 103 als Wohnbaufläche W 3 (GFZ bis 0,8) und die Flächen südlich der Blanken­burger Straße sind im FNP als Wohnbaufläche W 2 (GFZ bis 1,2) dargestellt.

 

Im Rahmen der informellen städtebaulichen Planungen wurde im bezirklichen Zentrenkonzept 2005 für den bestehenden Einzelhandel nördlich und südlich der Blan­kenburger Straße ein Nahversorgungszentrum festgelegt.

 

Darüber hinaus konkretisierende bezirkliche Entwicklungsziele als interne Entschei­dungsvorbereitung für diesen Bereich liegen nicht vor.

 

Auf dieser Grundlage ist die kurzfristige Aufstellung eines Bebauungsplans zur Erreichung der o.b. Ziele nicht hilfreich.

 

Darüber hinaus sind im Rahmen von Bebauungsplanverfahren bekanntermaßen auch bestehende Baurechte, insbesondere, wenn das Planungsziel auf deren Einschränkung gerichtet ist, in die Abwägung einzustellen. Die Zurückstellung von Baugesuchen erfordert ein hinreichend konkretisiertes und begründetes Planungsziel, sowie den Willen der Gemeinde (und die erforderlichen Kapazitäten), die Bebauungsplanung innerhalb von längstens 3 Jahren abzuschließen und sich hieraus ggf. ergebende Entschädigungsansprüche ausgleichen zu wollen.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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