Drucksache - VII-0551  

 
 
Betreff: Maßnahme- und Zeitplan für die Übertragung des Kulturareals am Thälmannpark
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.09.2013 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
17.10.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.11.2013 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.01.2014 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne und SPD, 17. BVV am 25.09.13
Beschlussempfehlung Ausschuss FinPersImmo 18. BVV am 06.11.13
VzK§13 BA, SB 20. BVV am 29.01.14

Das Bezirksamt wird ersucht, bis 31

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

Das Kulturareal am Thälmannpark soll an die GSE gGmbH - Gesellschaft für Stadtentwicklung übertragen werden

Bezirksamt Pankow von Berlin              .01.2014

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VII-0551/2013

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Maßnahme- und Zeitplan für die Übertragung des Kulturareals am
Thälmannpark

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 18. Sitzung am 06.11.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII - 0551/2013

 

"Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bis 31.12.2013 einen Maßnahme- und Zeitplan für die treuhänderische Übertragung des Kulturareals am Thälmannpark vorzulegen. Dieser soll einen Finanzierungsplan enthalten, welcher die veränderten Ansätze bei den Einnahmen und Ausgaben jeweils bezogen auf das Haushaltsjahr darstellt."

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Bezirksamt hat mit Beschluss-Nr. VII - 0547/2013 vom 25.06.2013 dem Abschluss eines Grundstückstreuhand- und Grundstücksübertragungsvertrages und des Gewerbemietvertrages für das Grundstück Danziger Straße 101, 103, 105 in 10405 Berlin mit der Gesellschaft für StadtEntwicklung GSE gGmbH (nachfolgend GSE genannt), vorbehaltlich der Zustimmung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und der Senatsverwaltung für Finanzen, zugestimmt.

 

Die GSE hat bei ihrem Treugeber, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, die Zustimmung zu den Verträgen beantragt. Die Zustimmung liegt seit dem 08.01.2014 vor. Der Antrag auf Zustimmung zur Übertragung der Danziger Straße 101 - 105 in das Treuhandvermögen der GSE gGmbH ist daraufhin bei der Senatsverwaltung für Finanzen gestellt worden.

 

Haben die Senatsverwaltungen ihre Zustimmungen erklärt, so ist der Abschluss des Grundstückstreuhand- und Grundstücksübertragungsvertrages außerdem dem zuständigen Unterausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin anzuzeigen. Nach der vom Berliner Abgeordnetenhaus mit Gesetz vom 04.11.2013 beschlossenen Änderung der §§ 63 und 64 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sind dem zuständigen Unterausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin (Unterausschuss Vermögensverwaltung) alle den Erwerb, die Belastung oder die Veräußerung von Grundstücken betreffenden Geschäfte zur Unterrichtung vorzulegen. Der Unterausschuss wird aufgrund dieser Unterrichtung prüfen, ob ein Grundstücksgeschäft wegen seiner besonderen politischen Bedeutung gemäß § 64 Abs. 2, Satz 1, Nr. 8 LHO dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Liegt ein Fall von besonderer politischer Bedeutung vor, kann der Hauptausschuss einen entsprechenden Beschluss fassen. In diesen Fällen bedarf das Grundstücksgeschäft dann der Einwilligung des Abgeordnetenhauses. Nach § 64 Abs. 9 zweiter Satz LHO ist geregelt, dass ein Geschäft nicht einwilligungsbedürftig ist, wenn der Hauptausschuss nicht innerhalb von vier Wochen nach Unterrichtung des Unterausschusses Vermögensverwaltung einen entsprechenden Beschluss fasst.

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen ist für die Unterrichtung des Unterausschusses Vermögensverwaltung zuständig. Das Bezirksamt muss das vorgesehene Grundstücksgeschäft dort anzeigen und wird dann von der Senatsverwaltung für Finanzen informiert, ob der Hauptausschuss das Geschäft unter Wahrnehmung des parlamentarischen Selbstbefassungsrechtes an sich gezogen hat oder das Geschäft abgeschlossen werden kann.

 

Da der Zeitpunkt für die Entscheidung der Senatsverwaltung für Finanzen sowie die Unterrichtung/Entscheidung des Hauptausschusses bzw. ggf. die Einwilligung des Abgeordnetenhauses nicht bestimmt werden können, ist die Erarbeitung eines konkreten Maßnahme- und Zeitplanes nicht möglich. Gleiches gilt für die Vorlage eines Finanzierungsplanes mit veränderten Ansätzen bei den Einnahmen und Ausgaben. Dieser ist abhängig von dem Haushaltsjahr, in dem der Nutzen- und Lastenwechsel erfolgen wird, und den dann zu berücksichtigenden Kosten.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                                    Christine Keil                           

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin für Jugend

und Facility Management

 

 

 

 
 

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