Drucksache - VII-0451  

 
 
Betreff: Rattenbekämpfung auf dem Arnimplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Sabine Röhrbein (Fraktion der SPD) für die Begegnungsstätte Paul-Robeson-Straße 15Bezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.06.2013 
außerordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zu seniorenpolitischen Fragen und Themen ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.11.2013 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
BV Sabine Röhrbein (Fraktion der SPD) für die Begegnungsstätte Paul-Robeson-Straße 15, Senioren BVV am 12.06.13
VzK§13 BA, SB 18.BVV am 06.11.13

Dem Bezirksamt wird empfohlen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, den Arnimplatz Rattenfrei zu halten

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Alle bisherigen Versuche die Ratten auf o

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                          .10.2013

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VII-0451/2013

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Rattenbekämpfung auf dem Arnimplatz

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 21. Tagung am 12.06.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.:VII-0451/13.

 

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, den Arnimplatz Rattenfrei zu halten.

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Durch eine vom Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt beauftragte Fachfirma erfolgen in regelmäßigen Abständen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen mit dem Ziel der Reduzierung und Vernichtung von Ratten auf dem Arnimplatz. Die Bekämpfung umfasst das Auslegen von Fraßködern und die Durchführung von Kontrollen. Im Jahre 2012 wurden auch die Berliner Wasserbetriebe informiert, die daraufhin eine Rattenbekämpfung in der Kanalisation vornahm. Seitdem ist eine offensichtliche Minderung des Rattenbefalls auf dem Arnimplatz zu verzeichnen.

 

Diese Maßnahmen werden nur auf Dauer erfolgreich sein, wenn die Ursachen des Befalls konsequent beseitigt werden. Die Ursachen sind vielfältig und können durch mangelnde Kanalinstandhaltung und -reinigung oder durch zunehmende Vermüllung der Grünanlagen bedingt sein. Ebenfalls ist häufig ein achtloses Zurücklassen von Nahrungsmittelresten durch Nutzerinnen und Nutzer des Platzes zu beobachten, wodurch Ratten verstärkt angelockt werden.

Eine geeignete Problemlösung kann lediglich darin liegen, diesen Tieren keine Nahrung anzubieten. Deshalb ist neben einer kontinuierlichen Bekämpfung im Vorfeld ein Entgegenwirken der Ansiedlung von Ratten unerlässlich.

 

Durch das für die öffentlichen Grün- und Freiflächen zuständige Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt wäre eine häufigere Mülleinsammlung und -beseitigung angezeigt, was jedoch angesichts der äußerst beschränkten personellen und finanziellen Möglichkeiten nicht leistbar ist.

 

Zusätzlich könnte im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements im Vorfeld dafür gesorgt werden, dass  Müll - hier insbesondere Speisereste - erst gar nicht von den Nutzern auf dem Platz hinterlassen werden. Das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt brachte Aushänge mit Vorsorgehinweisen für die Platznutzer an.

 

Im Falle der Feststellung  weiterer Rattenvorkommen sollen wieder die eingangs angeführten Maßnahmen gemeinsam und zeitgleich mit den Berliner Wasserbetrieben durchgeführt werden.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Maßnahmen werden aus dem Kapitel 4720 Titel 517 01 finanziert. Pro Einzelmaßnahme sind 250 bis 300 ? zu veranschlagen.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadträtin für             

                                                                                                  Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport

 

 

 

 

 

 
 

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