Drucksache - VII-0431  

 
 
Betreff: Verlagerung des Flugverkehrs von Tegel zum Flughafen Schönefeld (alt)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.01.2014 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion SPD 14. BVV am 24.04.13
2. Ausfertigung Fraktion SPD und B´90/Grüne, 14. BVV am 24.04.13
3. Ausfertigung Fraktionen SPD, B´ 90/Die Grünen und CDU 14. BVV
VzK§13BA, SB 20. BVV am 29.01.14

Vor den Hintergrund der in der Öffentlichkeit stattfindenden Diskussionen um eine Offenhaltung des Flughafens Tegel auch nach der Eröffnung des Großflughafens BER bekräftigt die BVV die bestehende Beschlusslage zu den Berliner Flughäfen, insbesondere der

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

Die aktuelle Diskussion um eine Weiterführung des Flugverkehrs am Flughafen Te-gel und die Belastung aus der zunehmenden Anzahl von Flügen für die Pankower und Reinickendorfer Bevölkerung macht eine aktuelle Befassung über den Beschluss VII-150 hinaus no

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                               .01.2014

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VII-0431

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Verlagerung des Flugverkehrs von Tegel zum Flughafen Schönefeld (alt)

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 14.Tagung der BVV am 24.04.2013 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0431:

 

"Vor den Hintergrund der aktuell in der Öffentlichkeit stattfindenden Diskussionen um eine Offenhaltung des Flughafens Tegel auch nach der Eröffnung des Großflughafens BER bekräftigt die BVV die bestehende Beschlusslage zu den Berliner Flughäfen, insbesondere der vollständigen Schließung des Flughafens in Tegel.

 

Bis zur Inbetriebnahme von BER und der Schließung des Flughafens Tegel ersucht die BVV das Bezirksamt, sich gegenüber der Senatsverwaltung und in der Fluglärmkommission dafür einzusetzen, dass:

 

  • ein Teil des  Flugverkehrs von Tegel zum Flughafen Schönefeld (alt) verlagert wird. .

 

  • Anreize für die Verlagerung des Flugverkehrs von Tegel nach Schönefeld (alt) durch günstigere Start- und Landegebühren in Schönefeld (alt) geschaffen werden. 

 

  • geprüft wird, ob die Lärmbelastung durch  lärmabhängige Start- und Landegebühren, insbesondere in den Abendstunden, reduziert werden kann.

 

  • der  Flugverkehr in Randzeiten  - wo immer möglich - über Schönefeld zu führen ist.

 

  • ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr eingeführt wird."

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Das Bezirksamt hat mehrfach in den zuständigen Gremien sowie öffentlich deutlich gemacht, dass es eine Offenhaltung des Flughafens Berlin-Tegel auch nach Inbetriebnahme des Großflughafens BER im Sinne eines Vertrauensschutzes für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner für inakzeptabel hält.

 

Im Rahmen der Anhörung zur Neuordnung der Gebühren für den Flughafen Tegel in der Fluglärmschutzkommission (FLSK) hat das Bezirksamt deutlich gemacht, dass die Lande- und Lärmentgelte die schwierige und belastende Situation der Anwohner berücksichtigen müssen. Es muss einen finanziellen Anreiz geben, den Flughafen Tegel zu meiden und den Flughafen Schönefeld bevorzugt zu nutzen. Dazu gehört, dass es keine Absenkung der Lärmentgelte in den einzelnen Lärmkategorien gibt. Es muss nach Ansicht des Bezirksamtes hier zu einer Erhöhung gegenüber den bisher gültigen Tarifen kommen. Die Lärmzuschläge in den Nachtrand- und Nachtzeiten von 22.00 - 06.00 Uhr müssen so ausfallen, dass sie einen tatsächlichen Anreiz darstellen, dass planmäßige Flüge unterbleiben und Verspätungen vermieden werden. Weiterhin sind nach Ansicht des Bezirksamtes auch lärmabhängige Entgelte für Starts zu erheben. Die bislang üblichen und auch weiterhin geplanten verkehrsfördernden Konditionen, wie z. B. Destinationsförderung, Tonnage- und Passagierförderung, sollten entfallen. Die Lande- und Lärmentgelte der Flughäfen Tegel und Schönefeld sind entsprechend aufeinander abzustimmen. Diese Positionen hat das Bezirksamt sowohl mündlich in den Sitzungen als auch in einer schriftlichen Stellungnahme - auch in Abstimmung mit anderen betroffenen Bezirken - gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung deutlich zum Ausdruck gebracht. Die Forderungen des Bezirksamtes - sowie anderer Bezirke - wurden bei der Neuordnung der Gebührenordnung leider nicht berücksichtigt. Das Bezirksamt hat dies sowohl intern als auch öffentlich kritisiert.

 

Im Rahmen der bestehenden Betriebserlaubnis für den Flughafen Tegel gibt es zum Nachtflugverkehr einschränkende Regelungen. Es sind Starts und Landungen in der Zeit von 23.00 - 06.00 Uhr unzulässig. Jedoch gelten für unvermeidbare Verspätungen Ausnahmegenehmigungen von den Flugbeschränkungen bis 24.00 Uhr als erteilt, wenn die Verspätung in jedem Einzelfall der Luftaufsicht nachgewiesen wird. Darüber hinaus kann in der Sperrzeit von 24.00 - 05.59 Uhr die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in begründeten Einzelfällen weitere Ausnahmen zulassen. Auf Grund der Zunahme von Flügen in den Nachtrandzeiten hat die Senatsverwaltung seit August 2012 angewiesen, dass Starts ab 23.30 Uhr nur möglich sind, wenn im Vorfeld bei der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt wird. Das Bezirksamt hat im Rahmen der FLSK mehrfach daraufhingewirkt, dass die Genehmigungspraxis so restriktiv wie möglich zu handhaben ist und transparente Entscheidungskriterien für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen durch die zuständige Senatsverwaltung vorzulegen sind. Eine Änderung der Betriebserlaubnis sowie eine Ausweitung des Nachtflugverbotes werden durch die zuständige Senatsverwaltung abgelehnt. 

 

Wir bitten die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

Umwelt und Bürgerservice

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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