Drucksache - VII-0313  

 
 
Betreff: Kreuzung Westerlandstraße / Berliner Straße / Esplanade
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.12.2012 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.03.2013 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.09.2014 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 11 BVV am 12.12.12
VzK§13 BA, ZB 13. BVV am 06.03.13
VzK§13 SB, BA, 25. BVV am 17.09.2014

1

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Für den stadteinwärts fahrenden, und an der genannten Kreuzung in die Westerlandstraße abbiegenden motorisierten Individualverkehr (MIV) entstehen nach Augenschein häufig gefährliche Situationen, weil der stadtauswärts fließende MIV die Kreuzung befährt,

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                           .09.2014

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VII-0313

 

 
Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Kreuzung Westerlandstraße / Berliner Straße / Esplanade

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 11.Tagung der BVV am 12.12.2012 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0313:

 

„1.  Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit der Verkehrslenkung Berlin (VLB) eine Überprüfung der Taktzeiten an der Lichtsignalanlage (LSA) an der Kreuzung Kreuzung Westerlandstraße / Berliner Straße / Esplanade mit der Fragestellung durchzuführen, ob die Grün-Phase für den von stadtauswärts kommenden und in die Westerlandstraße links abbiegenden Verkehr ausreichend ist.

 

  1. Sollte sich im Ergebnis der Prüfung herausstellen, dass die Taktung der LSA an genannter Kreuzung den Verkehrsflüssen entspricht, wird das Bezirksamt weiterhin ersucht, sich bei der VLB dafür einzusetzen, dass eine stationäre Rotlichtüberwachung auf der stadtauswärts führenden Fahrbahn an dieser Kreuzung installiert wird.

 

 

 wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 52, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde durch das Bezirksamt zum aufgeworfenen Sachverhalt um Stellungnahme gebeten.

 

Im März 2013 wurde durch die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) entschieden und den zuständigen Bezirksstadträten mitgeteilt, dass die VLB aufgrund der Aufgabenzuweisung des Bezirksverwaltungsgesetzes direkt zugeleitete BVV-Beschlüsse nicht mehr prüfen wird. Den Bezirken wurde mitgeteilt, dass Anfragen an die VLB ausschließlich über die Hausleitung bei SenStadtUm erfolgen müssen. Zum Zeitpunkt der Umsetzung dieser Neuregelung durch SenStadtUm war der VLB vorliegende Drucksache zur Prüfung und Stellungnahme aber bereits direkt übersandt worden.

 

Das Bezirksamt hat seit Anfang 2013 mehrmals bei SenStadtUm nachgefragt, wie mit Anfragen aus der Zeit vor dem März 2013 verfahren wird und um Sachstand für die Berichterstattung gebeten. SenStadtUm hat nunmehr mitgeteilt, dass „selbstverständlich … diese Altvorgänge nicht unter eine später getroffene Regelung bzw. Klarstellung fallen“ können und dem Bezirksamt eine zusammenfassende Antwort zu den noch offenen Anfragen aus der Zeit vor März 2013 zukommen lassen.

 

SenStadtUm hat für die Drucksache VII-0313 darin geantwortet:

 

„Im Frühjahr letzten Jahres wurden die Signalzeiten aufgrund einer Bürgeranfrage ähnlichen Inhalts vom „Qualitätsmanagement LSA“ der VLB bereits überprüft und notwendige Anpassungen vorgenommen.“

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

              Umwelt und Bürgerservice

 

 

 

 

 
 

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