Drucksache - VII-0312  

 
 
Betreff: Wohnungstausch ermöglichen, Mietpreisauftrieb begrenzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.12.2012 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
14.02.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
28.02.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.11.2015 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.10.2018 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 11 BVV am 12.12.12
2. Ausfertigung Antrag Linke und B´90/Grüne, 11. BVV am 12.12.12
Beschlussempfehlung Ausschuss Stadt 14. BVV am 24.04.13
VzK§13 BA, ZB 35. BVV am 11.11.15
Berichtspflicht BA August 2016
VzK§13BezVG BA, SB 19. BVV am 17.10.18

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei in Pankow tätigen städtischen Wohnungsbaugesellschaften dafür einzusetzen,

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Aus unterschiedlichen Gründen tritt häufiger die Situation ein, dass eine Mietwohnung auf Grund veränderter Lebensumstände für die Mieterin / den Mieter zu groß geworden ist

Bezirksamt Pankow von Berlin

.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: Vll-0312 und VII-0920

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Wohnungstausch ermöglichen, Mietpreisauftrieb begrenzen –
Faire Angebote an Senioren zur Verringerung der Wohnfläche ihrer kommunalen Mietwohnung

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 14. Sitzung am 24.04.2013 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0312 –

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei in Pankow tätigen städtischen Wohnungsbaugesellschaften dafür einzusetzen und bei den bevorstehenden Verhandlungen zum Bündnis für Mieterschutz in die Vereinbarung aufzunehmen,

a)      dass diese ihren Mieterinnen und Mietern die Möglichkeit eröffnen, ihre Wohnungen zu günstigen Bedingungen gegen kleinere gleichwertige Wohnungen in gleichwertiger Lage im Bestand der Gesellschaften zu tauschen, wobei die Grundmiete je Quadratmeter in der neuen, kleineren Wohnung für sie nicht höher sein soll, als die in der alten Wohnung;

b)      dass diese ihren Mieterinnen und Mietern grundsätzlich die Möglichkeit des Wohnungstausches innerhalb ihrer Wohnungsbestände gewähren, wobei die Mieterinnen und Mieter wechselseitig in die bestehenden Verträge eintreten.“

und

In Erledigung der in der 32. Sitzung am 10.06.2015 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0920 –

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und deren Eigentümer, dem Land Berlin, dafür einzusetzen,

1.                                    dass die Wohnungsbaugesellschaften lokal gestreut ein Wohnungsangebot für ältere Mieter anbieten, die ihre Wohnfläche verringern wollen

2.                                    dass Mieter, die eine Wohnung gegen eine gleichwertige kleinere eintauschen, in der neuen Wohnung den gleichen Mietpreis je/qm zahlen wie in ihrer bisherigen

3.                                    dass die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften die Kosten des Umzuges übernehmen und falls erbeten auch organisatorische und logistische Umzugshilfe leisten.“ –

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Land Berlin hat durch vertragliche Vereinbarung mit den jeweiligen Wohnungsunternehmen eine Wohnungstauschbörse eingerichtet, mit der Mieter ihre Wohnung gegen eine bedarfsgerechte andere Wohnung tauschen können. Im Rahmen dieses Tausches werden die Mieten der jeweiligen Wohnung nicht erhöht. Zur Organisation der Angebote und Nachfragen durch die jeweiligen Mieter bzw. Wohnungsunternehmen wurde am 10.09.2018 eine online-Plattform in Betrieb genommen.

Die Plattform „inberlinwohnen.de“ können laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen rund 600.000 Mieterinnen und Mieter nutzen. Beteiligt an dem Tauschprojekt sind die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land sowie WBM.

Wir bitten damit, die vorgenannte Drucksache-Nr.: Vll-0312 und VII-0920 als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Von der Einrichtung einer berlinweiten Wohnungstauschbörse profitieren aufgrund der unterschiedlichen Lebenserwartung vor allem alleinstehende Seniorinnen. Bei den privaten Einzelhaushalten überwiegt bei weitem die Anzahl der alleinlebenden Frauen, deren Anteil bei ca. 70% liegt.

Vor allem für Familien mit Kindern, die im mittleren Einkommensbereich mit ihren Verdiensten liegen, erhöht sich damit die Chance eine bezahlbare Wohnung zu finden.

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeisters

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen