Drucksache - VII-0277  

 
 
Betreff: Verkauf und Leerstand von gefördertem Wohnraum
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.11.2012 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
10.01.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
24.01.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.03.2013 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.05.2015 
Feierstunde anlässlich des 25. Jahrestages der ersten freien Kommunalwahlen in der DDR am 6. Mai 1990 31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 10 BVV am 07.11.12
Beschlussempfehlung Ausschuss StadtGrün 13. BVV am 06.03.13
VzK 13 / SB, Bezirksamt, 31 BVV am 06.05.2015

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

In der Antwort auf die Kleine Anfrage 0205/VII „Görschstraße 14/14a – außer Kontrolle

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                  .2015

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VII-0277

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Verkauf und Leerstand von gefördertem Wohnraum

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 13. Sitzung am 06.03.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0277 –

 

Die BVV möge beschließen:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht,

 

  1. seine Belegungsrechte für das im Rahmen der sozialen Stadterneuerung geförderte Wohnhaus Görschstraße 14/14a unverzüglich durchzusetzen und für eine Vermietung an WBS-Berechtigte Sorge zu tragen,
  2. sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Investitionsbank Berlin (IBB) dafür einzusetzen, dass eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bei Wohnhäusern, deren Sanierung aus Mitteln des Städtebauförderungsprogramms gefördert wurde, nicht genehmigt wird,
  3. sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der IBB dafür einzusetzen, dass Leerstand von geförderten Wohnungen, der länger als drei Monate anhält, als Verstoß gegen den Fördervertrag bestimmt und sanktioniert wird.“ –

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Zu 1.: Bei dem Grundstück Görschstraße 14/14 A handelt es sich um ein gefördertes Objekt, welches im Rahmen der Mod-Inst-Richtlinie 95 modernisiert und in- stand gesetzt wurde.

 

 

Damit unterlagen die geförderten Wohnungen einer Mietpreisbindung und das Bezirksamt hat die Belegungsrechte an den Wohnungen. Im Jahr 2008 wurde das Grundstück an eine GbR verkauft und im Jahr 2012 in Einzeleigentum umgewandelt. Die neuen Eigentümer meldeten letztendlich 5 Wohnungen, die frei geworden waren, nicht zur Belegung durch das Bezirksamt.

 

Nach Bekanntwerden des Leerstandes hat die beauftragte Mieterberatung an-spruchsberechtigte Mieter benannt und zur Besichtigung der Wohnungen ge-schickt. Die Wohnungsbesichtigungen wurden sehr erschwert. Von der Haus-verwaltung wurden fadenscheinige Begründungen für das Hinhalten der Woh-nungsbewerber genannt und zum Schluss hat der Eigentümer keine Vermie-tung zugelassen.

 

Im Vorfeld gab es eine Vielzahl von Gesprächen und Aufforderungen durch die Investitionsbank Berlin (IBB) und das Bezirksamt Pankow, um die Vermietung gegenüber den Eigentümern der Wohnungen durchzusetzen. Die Androhung von angemessenen Sanktionen gegen den Eigentümer gestaltete sich schwierig. Die Möglichkeit, Aufwendungszuschüsse zu kürzen bzw. zu streichen, stellte sich nicht, da hier ohnehin keine gezahlt wurden.

 

Da alle Versuche zur Vermietung der Wohnungen durch das Bezirksamt hinter-trieben wurden, wurde der Fördervertrag, in Abstimmung mit der Senatsverwal-tung für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Bezirksamt, einseitig durch die Investitionsbank Berlin gekündigt. Damit ist die anteilige Rückzahlung der gewährten Fördergelder, einschließlich Verzinsung, durch den Eigentümer verbunden.

 

Zu 2. und 3.:

 

Der vom Bezirkamt vorgetragene Wunsch, die Bildung von Einzeleigentum im geförderten Bereich nicht zu genehmigen, wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der IBB abgelehnt.

 

Nach Aussage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt fehlte es hier an der rechtlichen Grundlage zur Verhinderung von Umwandlungen. Es sollte den Mietern ein Erwerb der Wohnung ermöglicht werden und es sollte die Eigentumsbildung an Immobilien unterstützt werden.

 

Das Grundstück Görschstraße 14/14 A ist bislang ein Einzelfall in Bezug der Verhinderung der Vermietung von leeren Wohnungen geblieben. Des Weiteren ist mit der am 13.03.2015 erlassenen Umwandlungsverordnung den Bezirksämtern Berlins eine wirksame Rechtsgrundlage geschaffen worden, um eigenständig in den entsprechenden Gebieten, wirksam die Umwandlung von Wohnhäusern in Einzeleigentum zu steuern und ggf. zu unterbinden. Dies gilt nur für Förderobjekte, die in dem Geltungsbereich von Erhaltungsgebieten gelegen sind.

 

Zur Sanktionierung von Leerstand im geförderten Bereich verweisen wir auf Punkt 1.

 

 

 

Mit dem Beschluss der Zweckentfremdungsverbotsverordnung wurde auch hier dem Bezirksamt eine wirksame Möglichkeit geschaffen, um eigenständig und unabhängig den Leerstand zu verfolgen.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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