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Drucksache - VII-0254
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 03.2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Übersicht nicht-barrierefreier Orte im öffentlichen Straßenland
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 12. Sitzung am 30.01.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache-Nr.: VII-0254 -
"Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, künftig im Rahmen der Begehungen öffentlichen Straßenlandes über die in der Ausführungsvorschrift zu §7 des Berliner Straßengesetzes zur Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins (AV Straßenüberwachung) hinaus auch bauliche Gegebenheiten, die nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen, an Orten zu erfassen, die durch eine intensive Nutzung gekennzeichnet sind. Das betrifft insbesondere Straßen, Kreuzungs- und Knotenpunkte mit hohem Querungsbedarf, Wege und Zugänge zu öffentlichen Park- und Grünanlagen (im öffentlichen Straßenland befindlich), Zugänge sowie Wege zu den Trägern des öffentlichen Personennahverkehrs, Zugänge zu Seniorenresidenzen und -freizeitstätten sowie Zugänge zu Kultureinrichtungen.
Dem zuständigen Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr, sowie der BVV Pankow sind die Ergebnisse dieser Erfassung regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Jahr, zur Beratung und Kenntnis vorzulegen."
wird gemäß §13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Mit den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes - Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins - (AV Straßenüberwachung) vom 14. Juli 2010 sind die Häufigkeiten (Begehungsklassen) und die Pflichten der Straßenüberwachung (Straßenbegangs) für das öffentliche Straßenland Berlins explizit geregelt. Hier ist ausführlich darauf hingewiesen, dass auf Folgendes besonders geachtet werden muss:
In Verbindung mit dem Wissen um die bisherige und weiter anhaltende Unterfinanzierung für den Bereich der Straßenunterhaltung ist dies ein sehr umfangreicher Aufgabenkatalog. Nachstehendes muss ebenfalls zum besseren Verständnis des Straßenbegangs ausgeführt werden.
Mit der letzten "großen" Änderung der vorstehenden Ausführungsvorschriften im Jahr 1993 wurden zur Personaleinsparung, da die vollständige Streichung der Begeherstellen für die Straßenüberwachung (Senatsbeschluss 875/91 vom 8. Oktober 1991) aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar war, die Begehungshäufigkeiten (in der Begehungsklasse I - anstatt bisher dreimal seit dem nur noch zweimal im Monat und in der Begehungsklasse II - anstatt einmal im Monat nur noch einmal in zwei Monaten) geändert. Daraufhin wurden den Berliner Bezirken auf Grundlage der damaligen Straßen- und Begehungslängen 41 Stellen gemäß der Einbeziehung der Stellenanteile "Straßenbegehung" nach Richtwerten zugewiesen. Dies bedeutete für den Alt-Bezirk Prenzlauer Berg die Zuweisung von einer Stelle und für die Alt-Bezirke Weißensee und Pankow die Zuweisung von je zwei Stellen (realisiert durch die Aufhebung von Wegfallvermerken im damaligen Kapitel 4202 in den Bezirksplänen). Seit diesem Zeitpunkt hat sich trotz der Weiterentwicklung im Straßennetz, beispielhaft seien hier nur die Neubaugebiete Karow, Französisch-Buchholz oder das Gebiet Alter Schlachthof genannt, an der Personalzumessung von fünf Begeherstellen für den jetzigen Bezirk Pankow nichts geändert. Die jetzige Straßenbegehung ist nach der derzeitig geltenden AV Straßenüberwachung bereits am obersten Limit angekommen. Bis auf Ausnahmen im Bereich Weißensee ist die Begehung mit der Vorgabe "2,5 km Straßenlänge in einer Stunde, jedoch nicht mehr als 12,5 km je Tag" vollständig ausgelastet. Personalreserven zum Ausgleich des planmäßigen Urlaubs, geschweige denn von Erkrankungsfällen (z. B. für einen seit April 2012 dauererkrankten Straßenbegeher im TieLa Pankow), sind nicht vorhanden. In diesen Fällen muss die Straßenbegehung über die Bauaufseher, Bezirksingenieure bis hin zum Gruppenleiter oder im Notfall auch Amtsleiter abgesichert werden. Damit fallen diese Mitarbeiter selbstverständlich für ihre originären Arbeiten ersatzlos aus.
Die nunmehrige Forderung, die klar definierten Pflichtaufgaben des Straßenbegangs durch zusätzliche Aufgaben - flächendeckende Aufnahmen nicht-barrierefreier Orte im öffentlichen Straßenland - weiter aufzustocken, muss aufgrund der derzeitigen Personalsituation abgelehnt werden. Hinzu kommt, dass hier von den Dienstkräften der Straßenbegehung (Vergütung TV-L E 3 bis E 5) erwartet wird, z. B. Querungsbedarfe, intensive Nutzung oder weitere hier bedeutende aber auch zeitlich wechselnde Faktoren einzuschätzen. Dies übersteigt eindeutig die Möglichkeiten der turnusmäßigen Straßenbegehung. Zusätzliche Aufgaben können nur mit zusätzlichem Personal erledigt werden.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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