Drucksache - VII-0242  

 
 
Betreff: Altkleidercontainer
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.09.2012 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.12.2012 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.03.2013 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.11.2013 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.03.2014 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.09.2014 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 9. BVV am 26.09.12
VzK§13 BA, ZB 11. BVV am 12.12.12
VzK§13 BA, ZB 13. BVV am 06.03.13
VzK§13 BA, ZB 18. BVV am 06.11.13
VzK313 BA, ZB 21. BVV am 05.03.14
VzK13 SB, Bezirksamt, 25. BVV am 17.09.2014

Antrag

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Seit geraumer Zeit werden auch in unserem Bezirk vermehrt Altkleidercontainer der unterschiedlichsten Anbieter aufgestellt, ohne dass eine regelnde Kraft erkennbar ist

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                     .09.2014

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.: VII-0242

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

 

Schlussbericht

 

 

Altkleidercontainer

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 9. Tagung der BVV am 26.09.2012 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0242:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, für die Handhabung der Genehmigungen zur Aufstellung von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenland ein Verfahren analog zum Verfahren in Charlottenburg-Wilmersdorf anzuwenden.

Die Zahl der Standorte soll dabei auf zwanzig begrenzt werden, gemeinnützige Bewerberinnen sind bei der Standortvergabe zu bevorzugen. Die legalen Standorte im öffentlichen Straßenland sind im Internet zu veröffentlichen.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Das Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe der Genehmigung für die 20 legalen Standorte wurde am 27.06.2014 mit Erteilung der Ausnahmegenehmigung an den DRK-Kreisverband Berlin-City e.V., Galenstr. 29, 13597 Berlin, in Kooperation mit der „EFIBA Handelsgesellschaft mbH“ Carl-Zeiss-Str. 6, 27211 Bassum, abgeschlossen. Seit dem 15.07.2014 sind alle Altkleidercontainer an den genehmigten Standorten aufgestellt und durch ihre rote Farbe mit weißer Aufschrift erkennbar.

 

Das parallel notwendige Verfahren zur Unterbindung der unerlaubten Aufstellung von Altkleidersammelcontainern auf öffentlichem Straßenland in Pankow wird mit einem erheblichen Personalaufwand durchgeführt. Gleichzeitig zum Start des Interessenbekundungsverfahrens hatte das Ordnungsamt Pankow im März 2014 mit der systematischen Kontrolle der Straßen, Wege und Plätze in Pankow begonnen. Seit dem wurden durch die MitarbeiterInnen des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) die Ortsteile in den Altbezirken Pankow und Weißensee systematisch überprüft und hierbei 412 unzulässige Standorte dokumentiert. Dies entspricht in etwa dem Umfang der unerlaubten Standorte, welche im Kalenderjahr 2012 in ganz Pankow festgestellt worden waren. Die Zunahme des „Wildwuches“ an unerlaubt im öffentlichen Straßenland von Pankow aufgestellten Altkleidersammelcontainer ist deutlich erkennbar.

 

Durch den Fachbereich Ordnungswidrigkeiten im Innendienstbereich des Ordnungsamtes Pankow ergingen weit über 100 schriftliche Räumungsaufforderungen und 20 Kostenbescheide hierzu an Aufstellerfirmen, diverse Ordnungswidrigkeiten-Verfahren waren bzw. sind noch anhängig.

 

Das Ordnungsamt Pankow hatte am 27.03.2014 mit der Firma „Entsorgung Punkt DE GmbH“, Rosenfelder Str. 15-16, 10315 Berlin, ein geeignetes Transportunternehmen für die Beförderung von unerlaubt auf öffentlichem Straßenland aufgestellten und nach Aufforderung nicht abgeholten Altkleidersammelcontainern ermittelt und vertraglich bis zum 31.12.2014 gebunden.

 

Zur Absicherung des anfallenden Arbeitsvolumens musste das Ordnungsamt drei Dienstkräfte im AOD und zwei Dienstkräfte im Innendienstbereich ausschließlich für die Bearbeitung dieser Sachverhalte, von der Kontrolle/Dokumentation der Standorte bis hin zur Verfahrensbearbeitung (Bußgeldbescheide/Einspruchsverfahren bzw. Bescheide im Verwaltungsverfahren/Widerspruchsbearbeitung) abstellen. Der Hauptteil der Verfahren dauert in Folge der gängigen Einspruchs- bzw. Widerspruchseinlegung durch die Aufstellerfirmen noch an. Der Kosten- und Personalaufwand für die Beräumung der illegalen Altkleidercontainer ist insbesondere durch die gängige Praxis der Aufstellerfirma erheblich.   

 

Das Bezirksamt wird den Ortsteil Prenzlauer Berg im 2. Halbjahr 2014 systematisch überprüfen. Nach der erfolgten systematischen Überprüfung aller Pankower Ortsteile wird das Ordnungsamt zukünftig vorrangig auf Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger zu illegal aufgestellten Altkleidercontainer reagieren. Eine eigene Verwertung von beräumten und beschlagnahmten Altkleidersammelcontainern wird mangels Erfolgsaussichten – siehe Ergebnis der Versteigerung – nicht mehr vorgenommen, sondern zukünftig Dritten (z.B. Transportfirma, BSR) überlassen werden.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Das Gesamtvolumen der festgesetzten Bußgelder im Rahmen der Beräumung der illegal aufgestellten Altkleidercontainer beläuft sich mit Stand zum 30.06.2014 auf 53.218,00 Euro. Hierauf erfolgten bereits Zahlungen unter Verzicht auf weitere Rechtsmittel durch die betroffenen Aufstellfirmen im Umfang von 971,00 Euro. Den aus den zwischenzeitlich vier Räumungsaktionen im Wege der Ersatzvornahme für die Beräumung von 68 Altkleidersammelcontainern dem Bezirksamt entstandenen zusätzlichen Kosten in Höhe von 4.120,69 Euro stehen insgesamt zusätzliche Erträge in Höhe von 3.646,24 Euro einschließlich bezahlter Gebührenbescheide gegenüber. Darin enthalten sind auch die Erlöse in Höhe von 170,00 Euro aus der Versteigerung von neun Altkleidersammelcontainern am 20.06.2014.

 

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

Umwelt und Bürgerservice

 

 

 

 
 

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