Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - V-0030
Siehe AnlageBezirksamt Pankow von Berlin Berlin, 2005 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drs.-Nr. V- 30/ 02 Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht
Betr.: Einsatz von Fördermitteln zur Sanierung des
Stadtbades in der Oderberger Straße Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: In Erledigung des in der 3.
Tagung am 30.01.2002 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung –
Drucksache V-30/ 02 „Das Bezirksamt wird
ersucht, den Einsatz von Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe zur
Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur zur Sanierung des Stadtbades
Oderberger Straße gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft und der
Genossenschaft Stadtbad Oderberger Straße zu prüfen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz
(BezVG) berichtet: In Ergänzung unserer
Zwischenberichte bzgl. des Einsatzes von EFRE-Fördermitteln für die Sanierung
des Stadtbades Oderberger Straße gibt es folgenden Stand: Auf seiner Sitzung am 23.
August 2005 beschloss der Senat von Berlin der Genossenschaft Stadtbad
Oderberger Straße für die Sanierung des vom Verfall bedrohten Schwimmbades eine
bis zum 31. Oktober 2005 befristete Förderzusage zu erteilen. Am 31. August
billigte der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses diesen Senatsbeschluss. Der Baukostenzuschuss war mit
5,1 Millionen Euro, knapp einem Drittel der Sanierungs-kosten, veranschlagt. Er
beinhaltete Zuwendungen in Höhe von 75 Prozent aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
(EFRE), die vom Land Berlin mit 25 Prozent kofinanziert werden sollten und
deren Vergabetermin Ende 2005 ausläuft. Bewilligt wurde er daher
unter nachfolgenden Bedingungen, die bis zum 31.10. 2005 zu erfüllen waren: (Auszug aus der Mitteilung
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, IV C, an die Genossenschaft vom
25.08.2005)
Mit einem Schreiben vom
31.10.2005 an Senatorin Junge-Reyer teilte die Genossenschaft mit, dass die
benannten Bedingungen nicht erfüllt sind. Da der Nachweis eines
geschlossenen Finanzierungsplanes in Höhe von 17,9 Mio € innerhalb von 2
Monaten nicht möglich war, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die
Förderzusage zurückgezogen. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungsrelevante
Auswirkung keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine Kinder- und Familienverträglichkeit
keine Burkhard Kleinert Almuth
Nehring-Venus Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Kultur, Wirtschaft und öffentliche Ordnung |
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