Drucksache - V-0030  

 
 
Betreff: Einsatz von Fördermitteln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.01.2002 
3. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
03.07.2002 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zur Kenntnis genommen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.12.2002 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.05.2004 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.09.2005 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.12.2005 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD; 30.01.02
VzK gem. § 13 BezVG / ZB; 3.07.02
VzK gem. § 13 BezVG / 2. ZB; 11.12.02
VzK gem. § 13 BezVG / 3. ZB; 12.05.04
VzK 13, 35. Tagung, 28.09.05, 4. ZB
VzK 13, SB, 37. Tagung, 14.12.2005

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                       Berlin,        2005

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                Drucksache-Nr.:

In Erledigung der

Drs.-Nr. V- 30/ 02

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Betr.: Einsatz von Fördermitteln zur Sanierung des Stadtbades in der Oderberger Straße

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 3. Tagung am 30.01.2002 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V-30/ 02

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Einsatz von Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur zur Sanierung des Stadtbades Oderberger Straße gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft und der Genossenschaft Stadtbad Oderberger Straße zu prüfen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

In Ergänzung unserer Zwischenberichte bzgl. des Einsatzes von EFRE-Fördermitteln für die Sanierung des Stadtbades Oderberger Straße gibt es folgenden Stand:

 

Auf seiner Sitzung am 23. August 2005 beschloss der Senat von Berlin der Genossenschaft Stadtbad Oderberger Straße für die Sanierung des vom Verfall bedrohten Schwimmbades eine bis zum 31. Oktober 2005 befristete Förderzusage zu erteilen. Am 31. August billigte der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses diesen Senatsbeschluss.

Der Baukostenzuschuss war mit 5,1 Millionen Euro, knapp einem Drittel der Sanierungs-kosten, veranschlagt. Er beinhaltete Zuwendungen in Höhe von 75 Prozent aus dem  Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), die vom Land Berlin mit 25 Prozent kofinanziert werden sollten und deren Vergabetermin Ende 2005 ausläuft.

Bewilligt wurde er daher unter nachfolgenden Bedingungen, die bis zum 31.10. 2005 zu erfüllen waren:

(Auszug aus der Mitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, IV C, an die Genossenschaft vom 25.08.2005)

  1. Eine oder ein Konsortium finanzierender Banken müssen eine verbindliche und voraussetzungslose Zusage über die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens „Sanierung Stadtbad Oderberger Straße“ abgeben.
  2. Es muss eine durch Bankbürgschaft abgesicherte Fertigstellungsgarantie bis zum Ende 2007 für das Projekt vorgelegt werden.
  3. Es muss ein prüffähiges Vertragswerk für den geschlossenen Immobilienfonds vorgelegt werden, welcher der Konzeption zufolge Bauherr und somit Empfänger der zuzusagenden Fördermittel sein wird.
  4. Die Konformität des Fonds, des Betreibermodells und der Bezuschussung des  Vorhabens mit den einschlägigen Bestimmungen des Wettbewerbs- und Beihilferechts der Europäischen Union muss gewährleistet sein.

 

Mit einem Schreiben vom 31.10.2005 an Senatorin Junge-Reyer teilte die Genossenschaft mit, dass die benannten Bedingungen nicht erfüllt sind.

Da der Nachweis eines geschlossenen Finanzierungsplanes in Höhe von 17,9 Mio € innerhalb von 2 Monaten nicht möglich war, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Förderzusage zurückgezogen.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkung

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

keine

 

Burkhard Kleinert                                              Almuth Nehring-Venus

Bezirksbürgermeister                                         Bezirksstadträtin für Kultur, Wirtschaft und öffentliche Ordnung

 

 
 

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