Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VII-0160
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .02.2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0160
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Verbesserung der Querungssituation an der Blankenburger Chaussee
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 9.Tagung der BVV am 26.09.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0160:
„Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung und der Verkehrslenkung Berlin ins Benehmen zu setzen und Varianten zu erarbeiten, wie die Querungssicherheit an der Blankenburger Chaussee auf Höhe der Beuthener Straße/ Straße 43 im Pankower Ortsteil Karow verbessert werden kann. Die Ergebnisse des Abwägungsprozesses sind dem zuständigen Ausschuss der BVV Pankow zur Kenntnis zu geben. Die Umsetzung der Vorzugsvariante ist sodann in Abstimmung mit dem zuständigen Ausschuss umgehend voranzutreiben.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die Antwort der zuständigen Verkehrslenkung Berlin liegt inzwischen vor und lautet:
„Die Erhöhung der Querungssicherheit in der Blankenburger Chaussee an den leicht versetzten Knotenarmen Beuthener Str. - Straße 43 wurde im Herbst vergangenen Jahres durch die Arbeitsgemeinschaft zur Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger (AG-FGÜ) einer intensiven Prüfung unterzogen. Eine Verkehrerhebung Ende August 2011 ergab ein vergleichsweise geringes Querungsbedürfnis. Es querten maximal 24 Fußgänger in einer Stunde, welche jedoch außerhalb der verkehrlichen Spitzenstunden lag. Nach Inaugenscheinnahme vor Ort wurde in Abstimmung mit dem Verkehrsdienst der Polizeidirektion 1, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat VII B 42, und dem Tiefbauamt Pankow kein Erfordernis für ergänzende Maßnahmen zur Erleichterung der Querung der 6,50 m breiten Fahrbahn gesehen. Nach stadtweit üblichen Wartezeiten haben sich im fließenden Verkehr stets ausreichend große Lücken zur sicheren Querung ergeben. Da die Antragstellerin als Vertretung der im Umfeld befindlichen Kindertagesstätte mit der Ablehnung ergänzender straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen nicht einverstanden war und sich im Frühjahr letzten Jahres ein Verkehrsunfall mit einem 12-jährigen Kind, welches ohne auf den Verkehr zu achten die Fahrbahn betrat, ereignete, wurde die Örtlichkeit erneut im Frühjahr letzten Jahres in der AG-FGÜ erörtert. Mehrere Verkehrsbeobachtungen zu unterschiedlichen Tageszeiten bestätigten die bisher getroffene Entscheidung, dass an der Blankenburger Chaussee/Beuthener Str. – Straße 43 keine weiteren straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen erforderlich sind. Letztmalig wurde in dieser Angelegenheit ein ablehnender Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung gegenüber einer Elterninitiative Ende Juni 2012 gefertigt. Der Rechtsweg wurde seitens der Elterninitiative nicht weiter verfolgt.
Ich bedauere sehr, dass ein querungswilliges Kind an dieser Kreuzung verletzt worden ist. Diese Art von Verkehrsunfällen, die auf mangelnde Aufmerksamkeit zurückzuführen sind, ereignet sich bedauerlicherweise im gesamten Stadtgebiet. Hier bedarf es einer Untersuchung meiner Behörde, ob an der Unfallörtlichkeit eine allgemeine Gefahrenlage existiert, welche einen durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer überfordert und straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen zwingend erforderlich machen. Diesem Prüfauftrag ist meine Behörde hinreichend durch Verkehrsbeobachtungen und Heranziehung der polizeilichen Unfallstatistik nachgekommen. Nach Auswertung der polizeilichen Unfallstatistik war dieser Verkehrsunfall mit Fußgängerbeteiligung der einzige in den vergangenen 3 Jahren.
Aus den angeführten Gründen kann ich weiterhin keine besondere Gegebenheiten - auch hinsichtlich der Anforderungen an querungswillige Kinder - an dieser Örtlichkeit erkennen, welche straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen rechtfertigen würden.“
Die Umsetzung des BVV-Beschlusses ist somit, wenn auch ergebnislos, erfolgt. Wir bitten die Drucksache als erledigt zu betrachten
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |