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Drucksache - VII-0153
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2012
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.VII-0153
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Keine generellen Freistellungen von Belegungsbindungen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 8. Sitzung am 29.08.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII - 0153 -:
„Das Bezirksamt wird ersucht:
1. hinsichtlich der derzeit von verschiedenen Bezirken angestrebten Vereinbarungen mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften über eine generelle Freistellung von nach dem Belegungsbindungsgesetz gebundenen Wohnungsbeständen werden gegenüber dem Senat auf ein Berlineinheitliches Vorgehen und Kriterien zu drängen;
2. vor Aufnahme von derartigen Verhandlungen über eine Freistellung von Wohnungsbeständen in Pankow die BVV über die Verhandlungsziele zu informieren;
3. keine Vereinbarung über derartige Freistellungen von Wohnungsbeständen von der Belegungsbindung ohne Zustimmung der BVV abzuschließen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu 1.
Der Senat hat am 04.09.2012, ohne Einbindung der Bezirke, ein Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten mit den städtischen Wohnungsunternehmen abgeschlossen. Die in diesem Bündnis vereinbarten Regelungen sind Grundlage für den Abschluss eines Kooperationsvertrages zum Umgang mit den Belegungsrechten im Sozialen Wohnungsbau und bei Wohnungen, die dem Gesetz über Belegungsbindungen im Ostteil der Stadt unterliegen.
Für den Abschluss landesweiter Verträge zur Wohnungsbindung ist gem. Nr. 9 des Allgemeinen Zuständigkeitskataloges zu § 4 Abs. 1 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes die Hauptverwaltung zuständig. Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste Wohnen und Geschäftsordnung am 16.08.2012 erläutert, ist durch den Abschluss dieser Vereinbarung bzw. des Kooperationsvertrages ein Berlineinheitliches Vorgehen und einheitliche Kriterien gewährleistet.
Zu 2.
Für bezirkliche Regelungen besteht durch den Abschluss des Bündnisses kein Raum mehr (siehe 1.).
Zu 3.
Entfällt (siehe 1. und 2.).
Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
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