Drucksache - VII-0153  

 
 
Betreff: Keine generellen Freistellungen von Belegungsbindungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.06.2012 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO federführender Ausschuss
16.08.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.08.2012 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.11.2012 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
12.12.2012 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 7. BVV am 13.06.12
2. Ausfertigung Antrag Linke und SPD, 7. BVV am 13.06.12
Beschlussempfehlung Ausschuss BüWoGO, 8. BVV am 29.08.12
VzK§13 BA, SB 10. BVV am 07.11.12
VzK§13 BA, SB 11. BVV am 12.12.12

Antrag der Linksfraktion zur 7

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Der Senat hat beschlossen, dass die in Kooperationsverträgen mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften und mit Genossenschaften vereinbarte Aussetzung der Belegungsbindung nach dem Belegungsbindungsgesetz zum 01

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                     .2012

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                              in Erledigung der

                                                                                                                              Drucksache Nr.VII-0153

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Keine generellen Freistellungen von Belegungsbindungen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 8. Sitzung am 29.08.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII - 0153 -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht:

 

1. hinsichtlich der derzeit von verschiedenen Bezirken angestrebten Vereinbarungen mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften über eine generelle Freistellung von nach dem Belegungsbindungsgesetz gebundenen Wohnungsbeständen werden gegenüber dem Senat auf ein Berlineinheitliches Vorgehen und Kriterien zu drängen;

 

2. vor Aufnahme von derartigen Verhandlungen über eine Freistellung von Wohnungsbeständen in Pankow die BVV über die Verhandlungsziele zu informieren;

 

3. keine Vereinbarung über derartige Freistellungen von Wohnungsbeständen von der Belegungsbindung ohne Zustimmung der BVV abzuschließen.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Zu 1.

 

Der Senat hat am 04.09.2012, ohne Einbindung der Bezirke, ein Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten mit den städtischen Wohnungsunternehmen abgeschlossen. Die in diesem Bündnis vereinbarten Regelungen sind Grundlage für den Abschluss eines Kooperationsvertrages zum Umgang mit den Belegungsrechten im Sozialen Wohnungsbau und bei Wohnungen, die dem Gesetz über Belegungsbindungen im Ostteil der Stadt unterliegen.

 

 

Für den Abschluss landesweiter Verträge zur Wohnungsbindung ist gem. Nr. 9 des Allgemeinen Zuständigkeitskataloges zu § 4 Abs. 1 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes die Hauptverwaltung zuständig.

Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste Wohnen und Geschäftsordnung am 16.08.2012 erläutert, ist durch den Abschluss dieser Vereinbarung bzw. des Kooperationsvertrages ein Berlineinheitliches Vorgehen und einheitliche Kriterien gewährleistet.

 

 

Zu 2.

 

Für bezirkliche Regelungen besteht durch den Abschluss des Bündnisses kein Raum mehr (siehe 1.).

 

 

Zu 3.

 

Entfällt (siehe 1. und 2.).

 

 

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne                                          Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

Umwelt und Bürgerservice

             


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

      X

         X

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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